Netzzugang
Gemäß § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7.7.2005 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren.
50Hertz Transmission GmbH als Übertragungsnetzbetreiber bietet Netzzugang im 380/220kV-Netz in der 50Hertz-Regelzone an. Dazu schließen Kunden, die Elektrizität aus dem Netz der 50Hertz Transmission GmbH entnehmen oder in dieses einspeisen wollen, mit der 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) einen Netznutzungsvertrag ab.
Für Lieferanten bietet 50Hertz einen Lieferantenrahmenvertrag an. Damit wird Lieferanten ermöglicht, Kunden, die direkt an das Netz von 50Hertz Transmission angeschlossen sind, mit Strom zu beliefern. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass sich der Vertrag auf bestimmte Entnahmestellen bezieht.
Der Netzzugang durch Kunden oder Lieferanten setzt voraus, dass ein Ausgleich zwischen Entnahme und Einspeisung über einen Bilanzkreis stattfindet. Dieser muss in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen sein (§ 4 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)).


