Netznutzung
Kunden, die Elektrizität aus dem Netz der 50Hertz Transmission GmbH entnehmen oder in das Netz einspeisen wollen, schließen mit 50Hertz einen Netznutzungsvertrag ab. Über die Netznutzung werden auf Basis von Messwerten die Netzentnahmen des jeweiligen Kunden auf Basis des Preisblatts Netznutzung abgerechnet.
Der Netznutzungsvertrag vermittelt den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. Neben der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Wahrnehmung der Systemverantwortung des Übertragungsnetzbetreibers regelt dieser unter anderem Fragen der Vereinbarung und Vorhaltung von Netzkapazität, der Vorhaltung von Ausgleichsleistungen sowie Details zur Abrechnung und Bezahlung dieser Leistungen.
Ein entsprechender Mustervertrag wird derzeit von 50Hertz erarbeitet.
Bilanzkreis
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13.07.2005 und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) am 29.07.2005 haben sich die Rahmenbedingungen für die Gestaltung und die Abwicklung der Bilanzkreisverträge verändert.
Durch die Beschlusskammer 6 der BNetzA wurde von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren (BK6-06-013) wegen Vereinheitlichung der Vertragspflichten aus den Bilanzkreisverträgen nach § 26 StromNZV abgeschlossen. Der von der BNetzA vorgegebene Standard-Bilanzkreisvertrag wird für die vertragliche Abwicklung aller Geschäftsvorfälle wie Handels-, Vertriebs- und Netzaktivitäten verwendet.
EIC (Energy Identification Code)
Die EIC, welche eine der Voraussetzungen zum Abschluss von Bilanzkreisverträgen sind, werden vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (s. Link unten) vergeben. Bei der Beantragung eines EIC werden Netzbetreiber gebeten, innerhalb der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH zur eindeutigen Zuordnung und einfachen Abwicklung die Netzbetreibernummer im EIC (s. Download EIC) aufzunehmen.
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
EEG-Direktvermarktung
Bildungsvorschrift für EIC zur Direktvermarktung nach § 33c Abs. 2 Nr. 4 EEG:
11XMPM.......... (Marktprämienmodell)
11XGSP.......... (Grünstromprivileg)
Lieferanten
Neben Kunden, die Elektrizität aus dem Netz der 50Hertz Transmission GmbH entnehmen oder in das Netz einspeisen, können auch deren Lieferanten stellvertretend Verträge mit 50Hertz abschließen (Lieferantenrahmenvertrag).
In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass sich die Verträge auf bestimmte Entnahmestellen beziehen. Der Lieferantenrahmenvertrag vermittelt den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz.
Ein entsprechender Mustervertrag wird derzeit von 50Hertz erarbeitet.

