50Hertz Transmission GmbH

Bilanzkreis

Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13.07.2005 und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) am 29.07.2005 haben sich die Rahmenbedingungen (s. Link unten) für die Gestaltung und die Abwicklung der Bilanzkreisverträge verändert.

> Rahmenbedingungen

Durch die Beschlusskammer 6 der BNetzA wurde von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren (BK6-06-013) wegen Vereinheitlichung der Vertragspflichten aus den Bilanzkreisverträgen nach § 26 StromNZV eingeleitet.

Unterstützend wurde ein weiteres Verwaltungsverfahren (BK6-07- 002) entsprechend EnWG §§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 22, 27 Abs.1 Nr.4, Nr.11 und Nr.15 mit dem Ziel eingeleitet, für alle beteiligten Marktakteure einheitliche Rahmenbedingungen für die Bilanzkreisabrechnung vorzugeben.

Das Verwaltungsverfahren (BK6-07-002) wurde am 10.6.2009 durch Beschlussfassung beendet. Das Verwaltungsverfahren (BK6-06-013) wegen Vereinheitlichung der Vertragspflichten aus den Bilanzkreisverträgen wurde noch nicht zum Abschluss gebracht.

Übergangsweise bieten wir ab 1.1.2009 einen überarbeiteten Muster-Bilanzkreisvertrag (s. Download unten für Neuabschlüsse von Bilanzkreisverträgen an.

Der Muster-Bilanzkreisvertrag wird für die vertragliche Abwicklung aller Geschäftsvorfälle wie Handels-, Vertriebs- und Netzaktivitäten verwendet.

Die EIC, welche eine der Voraussetzungen zum Abschluss von Bilanzkreisverträgen sind, werden vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (s. Link unten) vergeben. Bei der Beantragung eines EIC werden Netzbetreiber gebeten, innerhalb der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH zur eindeutigen Zuordnung und einfachen Abwicklung ergänzend, die Netzbetreibernummer des BDEW in die EIC- Kennung (s. Download unten Muster EIC-Codierung) mit aufzunehmen.

> BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V