Lieferanten
Neben den Kunden, die Elektrizität aus dem Netz der 50Hertz Transmission GmbH entnehmen oder in das Netz einspeisen, können auch deren Lieferanten an ihrer Stelle Verträge zur Ausgestaltung des Rechts auf Netzzugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen mit 50Hertz abschließen (Lieferantenrahmenvertrag).
In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass sich die Verträge auf bestimmte Entnahmestellen beziehen.
Der Lieferantenrahmenvertrag vermittelt den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz.
Ein entsprechender Mustervertrag wird derzeit von 50Hertz erarbeitet.

