Allgemeines Modell zur Berechnung der Gesamt- übertragungskapazität und der Sicherheitsmarge
Gemäß Art. 5 (2) EU-VO 1228/2003 sind Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, ein Allgemeines Modell zu veröffentlichen. Das nachfolgend beschriebene Berechnungsmodell ist mit Schreiben vom 20.12.2006 durch die Bundesnetzagentur bis auf Widerruf genehmigt worden.
Derzeit wird von zwei Arbeitsgruppen der ÜNB der Region Central Eastern Europe (CEE) an einer Weiterentwicklung der koordinierten Vergabe von Übertragungskapazität auf die entsprechenden acht ÜNB (APG, ČEPS, ELES, MAVIR, PSE-O, TPS, SEPS und 50HzT) gearbeitet. Es wird untersucht, ob ein lastflussbasiertes Verfahren (Flow Based Allocation Method), welches die Vergabe von Übertragungsrechten (Physical Transmission Rights) beinhaltet, zur Anwendung kommen kann. Die Anwendung dieser Methodik soll es ermöglichen, grenzüberschreitende Übertragungsrechte innerhalb der CEE-Region zu erwerben. Dabei müssen sich Quelle und Senke nicht in unmittelbar benachbarten Marktgebieten befinden.

