50Hertz Transmission GmbH

Regelenergie

Elektrische Energie lässt sich nicht in großen Mengen speichern. Daher muss zu jedem Zeitpunkt exakt so viel elektrische Energie erzeugt werden, wie verbraucht wird. Das erfordert eine möglichst genaue Prognose des Verbrauches, damit die nach einem Fahrplan gesteuerte Erzeugung dem später eintretenden Verbrauch möglichst entspricht. Für die Planung und Prognose zeichnen die an das Netz von 50Hertz angeschlossenen Stromerzeuger und Verbraucher im weitesten Sinne verantwortlich.

50Hertz gleicht die Differenzen durch die Beschaffung von so genannter Regelenergie aus. Anderenfalls würde die Frequenzstabilität nicht gewährleistet sein und Energie aus benachbarten Netzen abgezogen werden. Im Wesentlichen wird Regelenergie von Kraftwerken beschafft, die sich speziell dafür Reserven frei halten. Als Regelkraftwerke werden gedrosselte Dampf-, Speicherwasser-, Pumpspeicherwasser- und Gasturbinenkraftwerke eingesetzt.

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Pumpspeicherwerk

Pumpspeicherwerke sind hilfreich beim permanenten Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch: Hierüber kann nämlich mittels Wasser elektrische Energie zwischengespeichert werden. Dies ist immer dann vonnöten, wenn viel Energie erzeugt, aber nur wenig verbraucht wird. In Zeiten geringen Strombedarfs wird "überschüssiger" Strom genutzt, um das Wasser in ein höher gelegenes Speicherbecken zu pumpen. Wird die zwischengespeicherte Energie später gebraucht, so wird das Wasser über Turbinen aus dem Speicherbecken wieder abgeleitet und es wird dabei Strom erzeugt.

50Hertz sorgt für den Ausgleich

Bedarf an Regelenergie entsteht zum Beispiel dann, wenn in der Halbzeitpause eines Fußballspiels die Kühlschränke und Elektroherde anspringen oder ein großer Kohlekraftwerksblock plötzlich ausfällt. In einem solchen Fall muss die Regelenergie sekundenschnell bereitgestellt werden. Hier greift die Primärregelung, an der entsprechende Kraftwerke aller zusammengeschalteten Drehstromnetze solidarisch wirksam sind. In der Folge erbringt das Netz oder die Regelzone den Ausgleich, in der die Abweichung vom Plan aufgetreten ist. Dazu wird - automatisch geregelt - Sekundärregelenergie beschafft. Um die Sekundärregelfähigkeit der 50Hertz-Regelzone zu erhalten, muss in bestimmten Situationen noch zusätzlich Minutenreserve mobilisiert werden. Diese muss allerdings erst - wie der Name schon besagt - 15 Minuten nach erfolgtem Aufruf geliefert werden.

Um Regelenergie abrufen zu können, müssen deren Anbieter die entsprechende Leistung auch vorhalten. Der erforderliche Umfang an Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve wird dabei auf Basis wahrscheinlichkeitstheoretischer Berechnungen bestimmt. Die Leistungsvorhaltung wird gesondert finanziell abgegolten.

Die erforderliche Regelenergie errechnet sich dabei aus der Summe aller Abweichungen, die in den einzelnen Bilanzkreisen entstehen. Wobei einem Bilanzkreis ganz bestimmte Einspeisungen und Entnahmen zugeordnet sind, für deren ausgeglichene Bilanz der Bilanzkreisverantwortliche die Verantwortung trägt. Im Falle einer unausgeglichenen Bilanz, die durch 50Hertz für jeden Bilanzkreis bestimmt wird, werden die Aufwendungen für die Regelenergiebeschaffung verursachergerecht weiterverrechnet.