50Hertz Transmission GmbH

Ausgleichsenergie 

Aufgrund der Vielzahl von Bilanzkreisen und deren Bilanzkreisabweichungen kommt es zu sich ausgleichenden Energieflüssen untereinander. Nur der verbleibende Rest, also der Saldo aller Bilanzkreisabweichungen (Regelzonensaldo), führt zur Notwendigkeit der Regelenergiebeschaffung. Insofern ist der Begriff der Ausgleichsenergie umfassender: Ausgleichsenergie kann auch fließen, wenn keine Regelenergie benötigt wird. Im Zuge der Bilanzkreisabrechnung muss die Ausgleichsenergie bepreist werden. 

Einheitliches Modell zur Bildung des regelzoneneinheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP)

Seit Mai 2010 ist der Netzregelverbund (NRV) auf alle vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erweitert worden. Der regelzonenübergreifende einheitliche Ausgleichsenergiepreis (reBAP), der bisher in drei deutschen Regelzonen Gültigkeit hatte, gilt jetzt in allen deutschen Regelzonen.

Neben dem reBAP wird der dazugehörige Saldo der eingesetzten Regelarbeit je 1/4h der am NRV beteiligten Regelzonen (NRV-Saldo) mit aufgeführt. Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit durch Unterdeckung der Regelzonen, ein negatives Vorzeichen dem Bezug von negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie) bei Überdeckung der beteiligten Regelzonen.

Wir möchten grundsätzlich darauf hinweisen, dass aufgrund der Komplexität der Berechung evtl. Korrekturen nicht ausgeschlossen werden können.

Nachfolgend finden sie die detaillierte Modellbeschreibung und ergänzende Informationen als PDF zum Download.

Modell zur Berechnung der Ausgleichsenergiepreise der 4 ÜNBInformation zur Berücksichtigung der nicht wälzbaren Kosten 

Aktuelle Information zur reBAP-Berechnung 11 / 2010

Aufgrund eines Fehlers im Abrechnungssystem eines der im Netzregelverbund zusammenwirkenden Übertragungsnetzbetreiber wurden die Daten der Regelenergieabrechnung bei der Berechnung des reBAP im Rahmen der bisher bereits erfolgten Bilanzkreisabrechnung für den Monat November 2010 nicht vollständig berücksichtigt. Im Ergebnis wurden die Ausgleichsenergiepreise im Mittel über den Monat zu hoch berechnet. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben und wird zukünftig nicht wieder auftreten.

Um eine korrekte und diskriminierungsfreie Abrechnung zu gewährleisten, wurde der reBAP für den Monat November 2010 neu berechnet. Er steht hier korrigiert zur Verfügung. Die BKV wurden mit gesonderter Post darüber informiert.

 


Regelzonenübergreifender einheitlicher Bilanzausgleichsenergiepreis - reBAP im gewohnten Excel-Format in Euro/MWh

Preise für Ausgleichsenergie für 11 / 2010 

Preise für Ausgleichsenergie für 01 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 02 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 03 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 04 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 05 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 06 / 2011

Regelzonenübergreifender einheitlicher Bilanzausgleichsenergiepreis - reBAP im CSV-Format in ct/kWh

Preise für Ausgleichsenergie für 11 / 2010

Preise für Ausgleichsenergie für 01 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 02 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 03 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 04 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 05 / 2011Preise für Ausgleichsenergie für 06 / 2011