50Hertz Transmission GmbH

Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Das Übertragungsnetz muss ausgebaut werden, um die Versorgungssicherheit in Deutschland auch künftig jederzeit gewährleisten zu können. Doch wie läuft ein Genehmigungsverfahren für den Bau einer neuen Freileitung ab? Wer hat ein Mitspracherecht und wie wird sichergestellt, dass die Lebensgrundlage von Mensch und Umwelt nicht beeinträchtigt wird?


Einzelne Phasen während der Projektrealisierung einer Freileitung

Raumordnungsverfahren (ROV)

Die öffentliche Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens erfolgt in der Regel in zwei Etappen. Zunächst wird im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens (ROV) geprüft, welcher Trassenkorridor für die Stromleitung die umweltverträglichste und landesplanerisch beste Lösung für einen Neubau darstellen würde.

50Hertz legt großen Wert darauf, dass auch die Bürger der betroffenen Gemeinden von Beginn an über das Projekt, die Notwendigkeiten und die Möglichkeiten informiert werden. Dazu ist das Unternehmen vor Ort präsent und stellt sich den Fragen der Menschen.

Planfeststellungsverfahren

Auf dieser Grundlage werden im anschließenden Planfeststellungsverfahren Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (u.a. Kommunen, Behörden, sowie Verbände) und der Bürger geprüft. Der Vorhabensträger reicht dazu einen konkreten Plan ein, der öffentlich ausgelegt wird und von jedermann eingesehen werden kann. Ziel des Verfahrens ist es, möglichst alle Interessen - bezüglich Naturschutz, landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Privateigentum - unter angemessen zu berücksichtigen.

Planfeststellungsbescheid

Zum Abschluss dieses Verfahrens wiegt die Behörde alle Einwendungen und Stellungnahmen gegeneinander ab, entwickelt Maßgaben und erlässt schließlich den Planfeststellungsbescheid – die Grundlage zur Errichtung der Freileitung.