Letztverbraucher nach dem EEG
Die nachfolgenden Angaben geben die an Letztverbraucher gelieferten Strommengen in der Regelzone der 50Hertz wieder. Sie beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2009.
Für diesen Zeitraum beträgt die Summe der Stromlieferungen an Letztverbraucher 93.258.344.921 kWh.
In dieser Summe sind Lieferungen an so genannte Härtefallkunden (§§ 40-43 EEG) im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung enthalten.
Nicht in den oben genannten Angaben enthalten sind Stromlieferungen i.H.v. 172.601.216 kWh an Letztverbraucher im Bereich der Regelzone der 50Hertz-Transmission GmbH, Berlin von folgenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG. Diese haben - bezogen auf die gesamte von Ihnen gelieferte Strommenge - mindestens 50 Prozent Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 EEG geliefert und dies über einen Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nachgewiesen:
- Dalkia GmbH, Neu Isenburg
- HAMBURG ENERGIE GmbH, Hamburg
- NaturStromHandel GmbH, Düsseldorf
- Q-Cells SE, Bitterfeld-Wolfen
- SECURA Energie GmbH, Mannheim
Lieferungen an sog. "Härtefallkunden" im Rahmen der "Besonderen Ausgleichsregelung" nach EEG
Die nachfolgende Tabelle gibt die in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an sog. "Härtefallkunden" gelieferte Strommenge (unterteilt nach sog. „Selbstbehalt“ und sog. „Härtefallmenge“) sowie die auf die Härtefallmenge entfallende Strommenge nach § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 wieder.
Bei den Härtefallkunden hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") für bestimmte Abnahmestellen nach § 40 Abs. 1 EEG den Anteil der Strommenge nach § 37 EEG für die bezogene und selbst verbrauchte Strommenge begrenzt. Darüber hinaus hat das BAFA bezüglich der bezogenen und selbst verbrauchten Strommenge gegebenenfalls einen Selbstbehalt festgesetzt, für den die Begrenzung nicht gilt.
| Anzahl Härtefälle | Liefermenge gesamt 1) |
Selbst- |
Härtefall- menge 3) |
auf Härtefall -menge entfallende Strommenge nach § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 4) |
|---|---|---|---|---|
| BAFA-Bescheide | kWh | kWh | kWh | kWh |
| 183 | 16.255.700.177 | 723.052.219 | 15.532.647.958 | 105.067.462 |
1) Summe aller Liefermengen an Härtefallkunden die von den Härtefallkunden selbst verbraucht wurden (im Zeitraum mit einem wirksamen BAFA-Bescheid) entsprechend den Angaben der Elektrizitätsversorgungsunternehmen
2) Summe der Selbstbehalte (im Zeitraum mit einem wirksamen BAFA-Bescheid voll EEG-umlagepflichtige Liefermenge) aller Härtefallkunden entsprechend den Angaben der Elektrizitätsversorgungsunternehmen
3) Summe aller Liefermengen nach 1) abzüglich Selbstbehalt nach 2)
4) Summenprodukt der jeweiligen Härtefallmenge und der zugehörigen begrenzten EEG-Quote lt. BAFA-Bescheid für alle Härtefallkunden

