

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert den Ausbau regenerativ erzeugter Energien. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent erhöht werden. Hierbei werden über ein mehrstufiges System der EEG-Strom und die Umlage der Förderungskosten gleichmäßig vom EEG-Anlagenbetreiber über die Netzbetreiber auf alle Stromverbraucher verteilt.
Einzelheiten können Sie dem originalen Gesetzestext entnehmen.
Website Bundesministerium der Justiz
Auf den folgenden Seiten finden Sie sämtliche monatlichen und jährlichen Veröffentlichungen von EEG-Stromeinspeisungen und EEG-Anlagenstammdaten in der 50Hertz-Regelzone sowie Angaben über die Abgabe an Letztverbraucher. Eine Darstellung zum Verlauf der Datenströme bei der EEG Abwicklung finden Sie hier
Zeitlicher Verlauf der EEG-Stromeinspeisung
EEG-Anlagenstammdaten
EEG: Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien. Dieses soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern.
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