50Hertz Transmission GmbH

Vogelschutz

Verletzungen oder tödliche Unfälle von Vögeln durch Stromschlag, wie sie bei Freileitungen geringerer Spannungsebenen (bis 110 kV) aufgetreten und aus der Presse bekannt geworden sind, können sich bei Höchstspannungsfreileitungen nicht ereignen. 50Hertz unterstützt verschiedene Maßnahmen für einen besseren Schutz der Vögel.

Durch den großen Isolationsabstand bei den geplanten 380-kV-Leitungen sind Stromschläge bei Vögeln ausgeschlossen. Außerdem werden Bündelleiter verwendet, die aus mehreren Leiterseilen bestehen. Sie werden von Vögeln besser wahrgenommen als Einzelseile. Zusätzlich werden zum Vogelschutz an ökologisch besonders sensiblen Stellen wie zum Beispiel Gewässerkreuzungen oder in Flusstälern Markierungen an den Erdungsseilen angebracht - die Sichtbarkeit dieser Seile wird so deutlich erhöht.

Schaffung neuer Lebensräume

Der Bau von Freileitungen schafft neue Lebensräume. Teilweise verlaufen die Leitungen durch Waldgebiete und queren diese in Schneisen. Unter ökologischen Gesichtspunkten lassen sich diese Schneisen als "Lebenslinien" betrachten.

In den Schneisen können sich verschiedenste, oftmals schützenswerte Biotope und Habitate für Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere entwickeln. In diesen neu geschaffenen Lebensräumen lassen sich anspruchsvolle Pflanzen, die auf eine extensive Bewirtschaftung und regelmäßige Freihaltung angewiesen sind - wie zum Beispiel viele der heimischen Orchideen. In den umgebenden Waldgebieten und Landwirtschaftsflächen sind die Artenzahlen der Pflanzen- und Tierwelt in der Regel wesentlich kleiner.

Strommasten bieten Vögeln zusätzliche Brutmöglichkeiten an. Im Nordosten Deutschlands brüten Fischadler inzwischen sogar häufiger auf Masten als auf Bäumen. Unter anderem nutzen Falken und Rabenvögel die Masten.

INFOBOX

Was besagt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)?

Die allgemeine gesetzliche Grundlage für den Schutz der Bevölkerung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG). Der Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder wird in der 26. Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 16.12.1996 geregelt. Für elektrische Feldstärken wird darin ein Grenzwert von 5 kV/m festgelegt. Für die magnetische Flussdichte liegt er bei 100 Mikrotesla. Beide Grenzwerte, "die in Gebäuden und auf Grundstücken zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen" gelten, werden bei den geplanten Netzausbauprojekten der 50Hertz Transmission GmbH eingehalten und in weiten Teilen sogar deutlich unterschritten.