Offshore-Fakten
Engagement für den Klimaschutz
Mit der Anbindung der Offshore-Windparks schafft 50Hertz wichtige Voraussetzungen für den Klimaschutz. Das Höchstspannungsnetz an Land und auf See wird dort ausgebaut, wo neue Kapazitäten für den Transport des Stroms aus Erneuerbaren Energien gebraucht werden. 50Hertz stellt sich dieser Aufgabe mit hohem Engagement und technischem Know-How im Interesse des Energiemixes der Zukunft und des Klimaschutzes. Auch gibt es eine rechtliche Verpflichtung zu dem Netzausbau. Seit dem 17.12.2006 sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Netzanbindungen der geplanten deutschen Offshore-Windparks (OWP) bis zur Inbetriebnahme der Offshore-Windparks zu errichten und nach der Errichtung auch zu betreiben. Diese Verpflichtung gilt seit dem 1.1.2009 für Offshore-Windparks, mit deren Errichtung bis Ende 2015 begonnen wird.
Anbindung der Windparks in der Ostsee
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt, welcher Übertragungsnetzbetreiber für den Anschluss der Offshore-Windparks zuständig ist. Im Fall der Ostsee ist dies 50Hertz. Für den Anschluss der in der Nordsee entstehenden Offshore-Windparks ist der dortige Übertragungsnetzbetreiber zuständig.
Genehmigung von Windparks
Über die Zulassung von Offshore-Windenergieanlagen entscheidet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), wenn die Windparks im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegen. Für die Genehmigung von Anlagen innerhalb der 12-Seemeilen-Grenze sind dagegen die jeweiligen Bundesländer zuständig. Für die Ostsee sind dies die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet das Gebiet jenseits des Küstenmeers bis zu einer Erstreckung von 200 Seemeilen ab der so genannten Basislinie. Grundlage dafür ist das internationale Seerecht. In der Ostsee grenzt die AWZ Deutschlands an die AWZ von Dänemark, Schweden und Polen. Im Rahmen seiner Hoheitsbefugnisse darf der Küstenstaat in der AWZ künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke, wie zum Beispiel Bohrinseln, errichten und wissenschaftliche Meeresforschung betreiben. Für Deutschland sind die Regelungen der Seeanlagenverordnung zu beachten.
Netzbetreiber und Windparkbetreiber
50Hertz ist als Übertragungsnetzbetreiber nur für den Anschluss der Windparks in der Ostsee verantwortlich. Das Unternehmen betreibt selbst keine Windparks.
Übertragungstechnik
Im Ergebnis der von uns durchgeführten Effizienzprüfungen bzgl. der technischen Anschlusskonzepte bieten sich überwiegend 150-kV-Drehstromanschlüsse an für den Netzanschluss der Windparks auf hoher See an. Andere Anschlussarten sind aber auch möglich.
Wechselstrom oder Drehstrom
Technisch-wirtschaftliche Konzepte basierend auf Drehstrom bieten sich vor allem für Anschlüsse von Offshore-Windparks an, die über eine Entfernung von weniger als 100 km zum nächstgelegenen Netzanschlusspunkt verfügen. Für weiter entfernte Parks bietet sich Gleichstromtechnik an.
Mensch und Natur
Grundlage für die Genehmigung eines Offshore-Windparks und dessen Netzanschlusses sind umfangreiche Untersuchungen und Nachweise der Umweltverträglichkeit hinsichtlich Flora und Fauna sowie Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf andere humane Interessen wie zum Beispiel Schifffahrt oder Tourismus. Ohne diese Nachweise werden die Vorhaben nicht genehmigt.
Anschluss des Kabels an Land
Insgesamt haben 19 Offshore-Windparks einen Netzanschluss bei 50Hertz beantragt. Der Netzbetreiber unterteilt diese Projekte in die „Region West“ mit dem 380-kV Anschlusspunkt Bentwisch und die „Region Ost“ mit dem 380-kV Anschlusspunkt Lubmin. An beiden Anschlusspunkten laufen Vorarbeiten zur Integration dieser Windenergie in das Übertragungsnetz von 50Hertz.

