Bilanzkreise
Die Regelzonen sind in Bilanzkreise unterteilt. Bilanzkreise sind virtuelle Energiemengenkonten, die den Teilnehmern am Strommarkt die Möglichkeit geben, alle ihnen zugeordneten tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb einer Regelzone zu saldieren und ausgeglichen zu halten.
Die Bewirtschaftung der Bilanzkreise liegt hierbei in der Verantwortung der Bilanzkreisverantwortlichen.
Die Bilanzkreisverantwortlichen schließen zur Abwicklung der Bilanzkreise mit 50Hertz den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standard-Bilanzkreisvertrag ab. Der Standard-Bilanzkreisvertrag wird für die vertragliche Abwicklung aller Geschäftsvorfälle wie Handels-, Vertriebs- und Netzaktivitäten verwendet. In diesem Vertrag sind alle relevanten Pflichten der Vertragspartner bis hin zur Abrechnung der angefallenen Ausgleichsenergie vereinbart.
Für eine korrekte Bewirtschaftung müssen Bilanzkreisverantwortliche beim Übertragungsnetzbetreiber mittels eines Fahrplans ihre prognostizierten Entnahmen und Einspeisungen abgeben. Die Abweichungen zwischen der Einspeisung auf Basis des prognostizierten Abnahmeverhaltens in den Bilanzkreis und der tatsächlichen Abnahme der Kunden aus dem Bilanzkreis der Bilanzkreisverantwortlichen werden durch Ausgleichsenergie ausgeglichen.
Die in Anspruch genommene Ausgleichsenergie rechnet 50Hertz mit den Bilanzkreisverantwortlichen monatlich entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur (MaBiS - Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom) ab.
Abschluss eines neuen Bilanzkreisvertrages
Bitte übersenden Sie einen formlosen Antrag mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an: bkm@50hertz.com
Änderungen zu einem bestehenden Bilanzkreisvertrag
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bkm@50hertz.com