Wichtige Bundesgesetze zum Netzausbau
Die Ausbauziele für die regenerativen Energiequellen können nur erreicht werden, wenn die dezentrale Erzeugung durch den Ausbau der Netze in die Versorgungsstrukturen integriert werden können. Bereits mit den beiden Netzstudien der Deutschen Energie-Agentur (dena) von 2005 und 2010 untermauerten den notwendigen Netzausbau.
2009 verabschiedete der Bundestag dann das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), 2011 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Beide Gesetze sorgen mit einer Reihe von Verfahrensänderungen für eine Beschleunigung der notwendigen Genehmigungsverfahren.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt außerdem, dass 50Hertz zusammen mit den drei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO, Amprion und TransnetBW jährlich einen Netzentwicklungsplan erarbeitet. Im Juni 2012 wurde dieser erstmalig der zuständigen Bundesnetzagentur vorgelegt. Die darin enthaltenen langfristigen Netzplanungen bilden nach behördlicher Prüfung und Billigung durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung dann den Bundesbedarfsplan für den Ausbau des Übertragungsnetzes in Deutschland und werden kontinuierlich fortgeschrieben.