Zum Antrag auf Planfeststellung vom 18. März 2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 28. August 2020 den sogenannten Untersuchungsrahmen festgelegt. Auf 31 Seiten bestimmt sie darin, welche Gutachten und Aussagen zur weiteren Planung des Abschnitts Ost zwischen den Umspannwerken Röhrsdorf und Weida von 50Hertz erarbeitet werden sollen.
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