Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, in dem die Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland festgelegt werden. Der NordOstLink ist als Vorhaben 81 seit Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Damit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf rechtswirksam festgelegt.
Grundlage dieser Festlegung ist der regelmäßig erstellte „Netzentwicklungsplan Strom“, der den Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den kommenden Jahren darstellt. Diese Planungen werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern – also auch 50Hertz – gemeinsam erarbeitet, in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und schließlich von der Bundesnetzagentur bestätigt.
Im Netzentwicklungsplan Strom 2035 (Version 2021) wird das Vorhaben als Projekt DC31 geführt und wie folgt begründet:
„Für das Szenario B 2035 zeichnet sich für Schleswig-Holstein eine Zunahme der EE-Leistung on- und offshore auf ca. 22,5 GW im Jahr 2035 ab. In Summe wird für 2035 gegenüber Ende 2019 sogar eine Steigerung an installierter EE-Leistung über alle Energieträger von rund 11 GW auf 22,5 GW erwartet, woraus ein zusätzlicher Erzeugungsüberschuss in der Region resultiert. Der Zubau an erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein führt zu kritischen Engpasssituationen im Übertragungsnetz, welche weitere Netzausbauprojekte in dieser Netzregion dringend notwendig machen.
DC31 verbindet die Stromerzeugung aus Onshore- und Offshore-Windenergie an der Westküste Schleswig-Holsteins sowie aus der Nordsee mit Mecklenburg-Vorpommern – mit dem Ziel die Leistungsflussverteilung im deutschen Übertragungsnetz zu vergleichmäßigen. Der Netzausbau zwischen dem Suchraum Heide (Gemeinden Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden) und dem Suchraum Klein Rogahn (Gemeinden Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin) erhöht die Übertragungskapazität in nordöstlicher Richtung und wirkt somit entlastend auf die Nord-Süd-Transportachsen zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen, auf die perspektivisch sehr hochausgelasteten Leitungen im Großraum Hamburg sowie auf die AC-Verbindungen [Wechselstrom, Anm.] zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Errichtung von DC31 ist eine wesentliche netztechnische Voraussetzung für die Übertragung der erwarteten Leistungszubauten aus den EE-Quellen insbesondere von Offshore-Windenergieanlagen zu den östlichen Nord-Süd-Transportachsen. Dies ist besonders vonnöten, um die Leistung im deutschen Übertragungsnetz gleichmäßig zu verteilen, um auf diese Weise Engpassmanagementkosten zu reduzieren sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Für die Übertragungsaufgabe von DC31 stellt die HGÜ-Technik eine technisch/wirtschaftlich effiziente Lösung dar. Ohne die Errichtung dieser HGÜ-Verbindung bestünden zunehmend weitreichende Netzengpässe innerhalb Schleswig-Holsteins sowie von Schleswig-Holstein in Richtung Süden, die zu Einspeiseeinschränkungen erneuerbarer Energien und einer Erhöhung der Engpassmanagementkosten führen würden.“