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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/NordOstLink

NordOstLink

Der NordOstLink wird als 525-Kilovolt-Erdkabel umgesetzt.Er wird vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gesetzgeber für eine Übertragungsleistung von vier Gigawatt geplant. Startpunkt ist im Raum Heide. Der Suchraum umfasst die Gemeinden Hemmingstedt, Lieth, Lohe-Rickelshof und Wöhrden. Von dort führt die Leitung in den Suchraum Klein Rogahn, bestehend aus den Gemeinden Klein Rogahn, Stra­lendorf, Warsow, Holthusen und Schossin. 

Die Energiewende erfordert den Ausbau von Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien. Im Norden Deutschlands kann viel Strom durch Windkraft erzeugt werden, im Süden wird er in den verbrauchsstarken Regionen benötigt. Der NordOstLink ist ein wichtiger Baustein, denn er ermöglicht den Transport des Nordseestroms auch über SuedOstLink+ und SuedOstLink und damit eine gleichmäßige Leistungsflussverteilung im Netz. Dies ist wichtig für Versorgungssicherheit und Netzstabilität. 

Der NordOstLink wird als 525-Kilovolt-Erdkabel mit einer Transportkapazität von zwei Gigawatt umgesetzt. Startpunkt ist im Raum Heide. Der Suchraum umfasst die Gemeinden Hemmingstedt, Lieth, Lohe-Rickelshof und Wöhrden. Von dort führt die Leitung in den Suchraum Klein Rogahn, bestehend aus den Gemeinden Klein Rogahn, Stra­lendorf, Warsow, Holthusen und Schossin. Die Luftlinie erstreckt sich über etwa 165 Kilometer. Im Zuge eines mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahrens wird in den kommenden Jahren der genaue Verlauf der Leitung ermittelt und festgelegt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn und Cottbus. Auf Ihrer Webseite informiert die Behörde über das Verfahren. 

Wie alle großen Erdkabelvorhaben wird der NordOstLink mit Gleichstrom betrieben. Diese Technologie eignet sich für den effizienten Transport großer Strommengen über lange Strecken. Um die Energie für nachgelagerte Verteilnetze bis hin zu Haushalten nutzbar zu machen, muss der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden. An den beiden Netzverknüpfungspunkten entstehen daher Anlagen, die den Strom konvertieren können.

Auf dieser Projektwebseite finden Sie weiterführende Informationen zum Vorhaben und stets den aktuellen Planungsstand. Beachten Sie auch die Ausklapp-Fenster unter dem Titel Status.

Informationen unseres Kooperationspartners zum Projekt finden Sie auf der Webseite der TenneT. 

Aktuelle Meldungen

ANSPRECHPARTNERIN

Marie Bartels

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-2162
  • E-Mail:
    marie.bartels@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, in dem die Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland festgelegt werden. Der NordOstLink ist als Vorhaben 81 seit Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Damit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf rechtswirksam festgelegt.

Grundlage dieser Festlegung ist der regelmäßig erstellte „Netzentwicklungsplan Strom“, der den Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den kommenden Jahren darstellt. Diese Planungen werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern – also auch 50Hertz – gemeinsam erarbeitet, in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und schließlich von der Bundesnetzagentur bestätigt.

Im Netzentwicklungsplan Strom 2035 (Version 2021) wird das Vorhaben als Projekt DC31 geführt und wie folgt begründet:

„Für das Szenario B 2035 zeichnet sich für Schleswig-Holstein eine Zunahme der EE-Leistung on- und offshore auf ca. 22,5 GW im Jahr 2035 ab. In Summe wird für 2035 gegenüber Ende 2019 sogar eine Steigerung an installierter EE-Leistung über alle Energieträger von rund 11 GW auf 22,5 GW erwartet, woraus ein zusätzlicher Erzeugungsüberschuss in der Region resultiert. Der Zubau an erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein führt zu kritischen Engpasssituationen im Übertragungsnetz, welche weitere Netzausbauprojekte in dieser Netzregion dringend notwendig machen.

DC31 verbindet die Stromerzeugung aus Onshore- und Offshore-Windenergie an der Westküste Schleswig-Holsteins sowie aus der Nordsee mit Mecklenburg-Vorpommern – mit dem Ziel die Leistungsflussverteilung im deutschen Übertragungsnetz zu vergleichmäßigen. Der Netzausbau zwischen dem Suchraum Heide (Gemeinden Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden) und dem Suchraum Klein Rogahn (Gemeinden Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin) erhöht die Übertragungskapazität in nordöstlicher Richtung und wirkt somit entlastend auf die Nord-Süd-Transportachsen zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen, auf die perspektivisch sehr hochausgelasteten Leitungen im Großraum Hamburg sowie auf die AC-Verbindungen [Wechselstrom, Anm.] zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Errichtung von DC31 ist eine wesentliche netztechnische Voraussetzung für die Übertragung der erwarteten Leistungszubauten aus den EE-Quellen insbesondere von Offshore-Windenergieanlagen zu den östlichen Nord-Süd-Transportachsen. Dies ist besonders vonnöten, um die Leistung im deutschen Übertragungsnetz gleichmäßig zu verteilen, um auf diese Weise Engpassmanagementkosten zu reduzieren sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Für die Übertragungsaufgabe von DC31 stellt die HGÜ-Technik eine technisch/wirtschaftlich effiziente Lösung dar. Ohne die Errichtung dieser HGÜ-Verbindung bestünden zunehmend weitreichende Netzengpässe innerhalb Schleswig-Holsteins sowie von Schleswig-Holstein in Richtung Süden, die zu Einspeiseeinschränkungen erneuerbarer Energien und einer Erhöhung der Engpassmanagementkosten führen würden.“

Technik

Der NordOstLink ist eine Verbindung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Diese Technik ist besser geeignet, um große Strommengen verlustarm, optimal regelbar und zielgerichtet über große Entfernungen zu übertragen, als dies im konventionellen, vermaschten Wechselstromnetz möglich ist.

Der NordOstLink wird vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gesetzgeber für eine Übertragungsleistung von vier Gigawatt mit sechs Erdkabeln geplant, die in zwei parallelen Kabelgräben verlaufen. Um eine Kapazität von je zwei Gigawatt zu übertragen, sind drei für eine Spannung von 525 Kilovolt ausgelegte Erdkabel vorgesehen. Eins davon ist ein metallischer Leiter, der als Reserve im Schadensfall dient. Für weitere Übertragungsbedarfe werden entlang der Gleichstromverbindung abschnittsweise zusätzliche Leerrohre geplant.

Im Standardfall werden die Erdkabel in offener Bauweise entweder in Kunststoffrohren oder direkt in den Boden gelegt. Sogenannte Muffen verbinden die Kabelstücke miteinander. Die Kabel liegen in ausreichender Tiefe, sodass Landwirtschaft weiter möglich bleibt. Lediglich tief reichende, hartwurzelnde Gehölze können auf einer Breite von bis zu 15 Metern über dem Kabelgraben nicht mehr gepflanzt werden. Straßen, Flüsse oder besonders empfindliche Areale können alternativ mit Bohrverfahren geschlossen unterquert werden.

Am Start- und Endpunkt der Verbindung wandeln Stromrichter (Konverter) den Wechselstrom in Gleichstrom um bzw. wieder zurück. Bei Heide wird ein sogenannter Hub errichtet, der den NordOstLink mit dem örtlichen Wechselstromnetz verbindet. In der Mitteder Leitung entsteht aus technischen Gründen eine Kabelabschnittsstation, zusätzlich werden kleinere Monitoringstationen benötigt.

Genehmigungsverfahren

Der NordOstLink ist als Vorhaben 81 im Bundesbedarfsplangesetz verankert. Damit wurde die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf dieses Projektes zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs verbindlich festgestellt. Vorgesehen ist eine Gleichstromverbindung, die als Erdkabel zu realisieren ist. Zudem sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, im Zuge des Baus zusätzliche Leerrohre zu verlegen. Als Start-/Endpunkte werden die beiden Suchräume bei Heide (Gemeinden Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden) und bei Schwerin (Gemeinden Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin) benannt.

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Grundlage von Planung und Genehmigung bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Das Verfahren wird durch die Bundesnetzagentur mit Sitzen u.a. in Bonn und Cottbus geführt. Auf ihrer Webseite informiert die Behörde ebenfalls über das Verfahren.

Beschleunigtes Genehmigungsverfahren bei NordOstLink

Für neue Gleichstromverbindungen, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt werden, hat der Gesetzgeber 2022 das Genehmigungsverfahren in Teilen geändert. Dies soll zu einer Beschleunigung der Netzausbauvorhaben beitragen und kann auch auf bereits bestätigte Projekte wie NordOstLink Anwendung finden. Das sogenannte Präferenzraumverfahren ist der erste Genehmigungsschritt, in dem – anders als bisher – nicht die Vorhabenträger geeignete Räume für eine Erdkabelverbindung suchen. Stattdessen entwickelt die BNetzA einen fünf bis zehn Kilometer breiten Präferenzraum. In diesem planen die Vorhabenträger im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren den grundstücksgenauen Trassenverlauf von NordOstLink.

Was ist neu, was bleibt?

Das Präferenzraumverfahren ersetzt die Bundesfachplanung. Beide Verfahren haben das Ziel, bereits vor dem Planfeststellungsverfahren geeignete Räume für die geplante Leitung zu ermitteln. Durch das Präferenzraumverfahren soll die Planungsdauer für das Erdkabel insgesamt verkürzt werden. Die Möglichkeiten zur Konsultation von Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TöB) bleibt im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts durch die BNetzA bestehen. Dieser Bericht bildet Grundlage für die Festlegung des Präferenzraums.

Was ist der Präferenzraum?

Der Präferenzraum ist ein fünf bis zehn Kilometer breiter Gebietsstreifen zwischen den beiden Endpunkten der Leitung (auch Netzverknüpfungspunkte genannt), der nach den Feststellungen der BNetzA eine besondere Eignung für die Erdkabelführung aufweist. Der Präferenzraum wird anhand von Geodaten ermittelt und fachplanerisch überprüft. So sollen sensible Bereiche wie bestimmte Naturschutzgebiete und Wohnsiedlungen bereits im ersten Planungsschritt ausgeschlossen werden.

Was geschieht während der Planfeststellung?

Innerhalb des Präferenzraumkorridors ermitteln die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT einen geeigneten Trassenverlauf. Anschließend erfolgt die grundstücksgenaue Feintrassierung. Auf Dialogveranstaltungen informieren die Vorhabenträger die Öffentlichkeit und holen Hinweise für ihre Planungen ein. Nach Erarbeitung der Antragsunterlagen, der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der Abwägung aller Fakten und Argumente erlässt die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss. Zuvor hört sie Träger öffentlicher Belange an und lädt zu einem Erörterungstermin ein. Ziel ist ein technisch und wirtschaftlich sinnvoller Verlauf, der gleichzeitig die Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich ausfallen lässt. Der Planfeststellungsbeschluss verschafft den Vorhabenträgern das Baurecht.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Planungs- und Genehmigungsverfahren sieht das Gesetz bereits weitreichende Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vor. Doch auch darüber hinaus wird 50Hertz tangierte Verwaltungen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Verbände, Naturschutzorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürger zu den Meilensteinen des Projekts informieren und um Hinweise zu den Planungen bitten. Dialogangebote werden insbesondere auf dieser Webseite, über örtliche Medien sowie über den Projektnewsletter bekanntgegeben. Letzteren können Sie hier mit wenigen Klicks abonnieren. 

Informationen und Materialien

  • KARTEN
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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