Nachstehend finden Sie unsere Einkaufsbedingungen. Welche Einkaufsbedingungen für Sie als Lieferanten gelten, wird durch die jeweilige Bestellung / den jeweiligen Vertrag bestimmt. Diese Seite dient lediglich dem Zweck, einen Überblick über unsere Einkaufsbedingungen zu verschaffen.
Bei Fragen zu unseren Einkaufsbedingungen wenden Sie sich bitte an Ihre üblichen Ansprechpartner*innen in der Einkaufsabteilung.
Welche Einkaufsbedingungen für Sie als Lieferant gelten, wird durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt. Je nach den folgenden Kriterien gelten unterschiedliche Bedingungen.
Für Einkäufe in den Beschaffungskategorien IT, Werkleistungen und Elektrische Ausrüstung (Bestellwert ≥ 100 T€) haben wir maßgeschneiderte Versionen der Einkaufsbedingungen entwickelt. Für Einkäufe mit kleinerem Volumen (Bestellwert < 100 T€) aus diesen Beschaffungskategorien haben wir eine Kurzfassung unserer Einkaufsbedingungen erstellt.
Je nach Beschaffungskategorie behält sich der Einkäufer das Recht vor, zu entscheiden, ob die Einkaufsbedingungen (und welche Fassung) anzuwenden sind oder ob eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen wird.
Die Besonderen Einkaufsbedingungen (BEB) und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind als Einheit zu betrachten und werden in Verträge, für die die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Elia Group gelten, einbezogen.
Klauseln in [eckigen Klammern] kennzeichnen Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Montageleistungen beziehen. Ob solche Leistungen im Einzelfall Bestandteil des Vertrages/der Bestellung sind, ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
* Sofern nicht anders angegeben, ist diese Sprachfassung bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen maßgebend. Bei der Kurzfassung wird die maßgebliche nationale Sprachfassung in Bestellung/Vertrag angegeben. Siehe Abschnitt 1 der einschlägigen AEB.
Bedingungen für IT, elektrische Ausrüstung von Juli 2021 - Februar 2022
Alle anderen früheren Versionen der Einkaufsbedingungen finden Sie unten.