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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Netzverstärkung Region Rostock

Netzverstärkung Region Rostock

50Hertz plant den Umbau der 220-Kilovolt-(kV)-Freileitungen zwischen Güstrow und Bentwisch (bei Rostock) sowie zwischen Bentwisch und Gnewitz zu einer 380-kV-Freileitung. Es ist geplant, die vorhandenen 220-kV-Freileitungen größtenteils zurückzubauen.

Außerdem plant 50Hertz am östlichen Ende der Umbaumaßnahme ein neues Umspannwerk in Gnewitz. Die bestehenden Umspannwerke Güstrow und Bentwisch werden umgebaut und erweitert. 

Alle Maßnahmen dienen der Erhöhung der Strom-Übertragungskapazität in Mecklenburg-Vorpommern zur Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien in der Region an Land (Photovoltaik- und Windenergieanlagen) sowie aus Offshore-Windparks.

Das gesamte Vorhaben ist seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren der Freileitung ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern . Für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der Umspannwerke sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg und Vorpommern zuständig.

Es ist geplant, dass die Leitungen und das Umspannwerk 2029/30 in Betrieb gehen.

Mehr zum Projekt , dem aktuellen Planungsstand und zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unten im Abschnitt Status.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNER

Dr. Andreas Paust

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3086
  • E-Mail:
    andreas.paust@50hertz.com
© Jan Pauls

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Die zunehmende Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Strom aus On- und Offshore-Windenergieanlagen) und deren Einspeisung in das Höchstspannungsnetz sowie der bereits erfolgte Anschluss von zwei Interkonnektoren nach Dänemark (CGS, KONTEK) führen bereits im Bestand und künftig zu sehr hohen Belastungen des Stromnetzes in der Region Rostock. Da die bestehenden 220-kV-Leitungen nicht über die notwendige Übertragungskapazität verfügen, muss die Spannungsebene auf 380 kV erhöht werden. Dafür ist ein Umbau der bestehenden Leitungen erforderlich.

Das Projekt wurde erstmals im NEP 2030 (2017) von der Bundesnetzagentur bestätigt. Seit 2021 ist es als Vorhaben Nr. 52 „Höchstspannungsleitung Güstrow – Bentwisch – Sanitz/Dettmannsdorf; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Der Gesetzgeber begründet die Aufnahme des Vorhabens in das Bundesbedarfsplangesetz so: „Das Vorhaben dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in Mecklenburg-Vorpommern. Das Vorhaben ist im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans 2019-2030 mit den Netzverknüpfungspunkten Güstrow, Bentwisch und den Gemeinden Sanitz oder Dettmannsdorf für wirksam, bedarfsgerecht und erforderlich befunden worden.“

Trassenkorridor-Verlauf und Informationen zur Bestandsleitung

Bestandsleitung

Die 220-kV-Leitung zwischen Bentwisch und Güstrow stammt aus dem Jahr 1985, sie umfasst eine Länge von ca. 42 km und befindet sich im Landkreis Rostock. Die 220-kV-Leitung zwischen Bentwisch und dem Raum Gnewitz stammt aus dem Jahr 1984, ist ca. 27 km lang und liegt zum größten Teil im Landkreis Rostock und mit einem kurzen Abschnitt im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Ersatzneubau

Der Freileitungsneubau ist – so die Formulierung im Netzentwicklungsplan (NEP) - „im bestehenden 220-kV-Trassenraum“ vorgesehen. Weiter heißt es im NEP: „bei der Ablösung der bestehenden durch die neue Leitung [orientiert] sich die Planung an der Bestandstrasse. Dabei können Abweichungen vom aktuellen Trassenverlauf bei der nachgelagerten Planung entstehen, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen, bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern oder Bündelungen mit linienförmiger Infrastruktur umzusetzen, um unter anderem dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen“. Wegen des Bündelungsgebots kann sich der Korridorverlauf für den Ersatzneubau an der 220-kV-Bestandsleitung, an einer weiter östlich bestehenden 380-kV-Freileitung oder an der Autobahn A19 orientieren. Darüber hinaus werden bei der Trassenkorridorsuche sogenannte Raumwiderstände berücksichtigt, wie zum Beispiel Siedlungen, Wasserschutz-, Natur- und Vogelschutzgebiete und Militärgelände.

Karte der Bestandsleitung und der Suchräume zwischen Güstrow und Bentwisch sowie zwischen Bentwisch und dem Umspannwerk Sanitz/Dettmannsdorf; Bestandstrasse in Dunkelblau, Korridoralternativen in Hellblau
Umspannwerk in Gnewitz

Zum Vorhaben Netzverstärkung Region Rostock gehört ein Umspannwerk, das die Verknüpfung zwischen der neuen 380 kV-Freileitung und dem bestehenden 220 kV-Netz nach Osten in Richtung Lüdershagen bei Stralsund sicherstellen soll.

Zum Standort des neuen Umspannwerks heißt es in der Gesetzesbegründung zum Vorhaben 52 im Bundesbedarfsplangesetz: „Bei dem Netzverknüpfungspunkt in den Gemeinden Sanitz oder Dettmannsdorf handelt es sich um ein neu zu errichtendes Umspannwerk. Für neu zu errichtende Umspannwerke gilt nach der Konzeption des Bundesbedarfsplangesetzes ein Suchraum. Der genaue Standort des neu zu errichtenden Umspannwerks wird vom Bundesbedarfsplangesetz nicht parzellenscharf vorgeschrieben. Die Suche nach einem geeigneten Standort wird jedoch durch die räumliche Bezeichnung im Bundesbedarfsplangesetz eingegrenzt. Der Standort des Umspannwerks muss einen räumlichen Bezug zu der im Bundesbedarfsplangesetz gewählten Bezeichnung aufweisen.“ Nachdem verschiedene Standorte auf ihre Eignung geprüft wurden, hat sich der Standort Gnewitz als am besten geeignet herausgestellt.

Suchraum für das Umspannwerk

Näheres zu Umspannwerken finden Sie in unserer Publikation „50Hertz-Stromkreuzungen -So funktionieren Umspannwerke."

Genehmigung

Die Freileitung ist gemäß § 43 EnWG planfeststellungspflichtig. Planfeststellungsbehörde ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Das Umspannwerk im Raum Gnewitz wird entweder gemäß § 43 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EnWG als für die Freileitung notwendige Anlage in das Planfeststellungsverfahren für die Freileitung integriert oder es wird ein gesondertes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführt

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Sie haben Hinweise und Anmerkungen zur Planung? Dann kontaktieren Sie uns bitte, wir werden das für die weitere Planung prüfen.

Später können Sie Ihre Hinweise im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens an die zuständige Behörde, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, richten.

Scopingunterlagen einsehen

Den Antrag auf Durchführung des Scopings nach § 15 UVPG, mit dem von der 50Hertz Transmission GmbH vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen, können Sie hier herunterladen.

  • Antragstext
  • Untersuchungsräume
  • Übersichtskarte Korridoralternativen
  • Raumwiderstandskarte

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • ​KARTEN
  • INFOLETTER
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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