Ausschreibung 2025
50Hertz hat im Jahr 2025 mit der marktlichen Beschaffung von der Systemdienstleistung Blindleistung gestartet.
Das Beschaffungsverfahren beginnt mit der Bekanntmachung durch 50Hertz, in der der Blindleistungsbedarf, alle Fristen und das ausgeschriebene Produkt veröffentlicht werden. Die aktuellsten Ausschreibungsunterlagen finden Sie gesammelt unten auf der Seite!
An der Ausschreibung teilnehmen
Schritt 0: Bekanntmachung durch 50Hertz
- Im Rahmen der sog. Bekanntmachung (siehe unten) veröffentlicht 50Hertz in welchen Beschaffungsregionen ein Bedarf an Blindleistung existiert und wie die Fristen des Beschaffungsverfahrens sind. Außerdem wird in der Bekanntmachung das ausgeschriebene Produkt definiert und die Preisobergrenze(n) veröffentlicht.
Schritt 1: Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
- Jeder Anbieter, der in der 50Hertz Regelzone am Beschaffungsverfahren teilnehmen will, muss die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Das bedeutet insbesondere, dass
- die Blindleistungsquelle an das Übertragungsnetz von 50Hertz angeschlossen ist,
- die angebotene Blindleistungsquelle Blindarbeit und/oder Vorhalteleistung bereitstellen kann, welche über die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) von 50Hertz hinausgehen und
- mit dem Angebot das PQ-Diagramm der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt, in dem die gültigen TAB und das marktliche Potential kenntlich gemacht sind, 50Hertz vorgelegt wird.
Schritt 2: Angebot einreichen
- Nach Erfüllung der von 50Hertz festgelegten Teilnahmevoraussetzungen können Anbieter an dem Beschaffungsverfahren gemäß der Bekanntmachung teilnehmen. Ihr Angebot geben Sie ab, indem Sie das Formular zur Angebotsabgabe (siehe unten) vollständig ausfüllen und zusammen mit dem PQ-Diagramm und im Fall von Aggregation zusätzlich einer Liste aller teilnehmenden Anlagen fristgerecht einreichen.
- Falls eine Preisobergrenze veröffentlicht wurde, ist wichtig, dass 50Hertz Angebote, bei denen ein Angebotspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, nicht bezuschlagen kann.
Schritt 3: Zuschlag erhalten
- Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
- Mit Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung der nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ zwischen dem bezuschlagten Anbieter und 50Hertz zustande.
- 50Hertz kann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ein Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.
Schritt 4: Blindleistung vorhalten und Blindarbeit erbringen
- Wenn ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten hat, muss der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung bereitstellen. Im Gegenzug erhält der Anbieter von 50Hertz die bezuschlagte Leistung vergütet (als Hilfestellung dient das auf Netztransparenz veröffentlichte Konsenspapier zur vergütungsfähigen Blindleistung; 50Hertz verwendet Modell 1).