Ausschreibung 2025
Im Jahr 2025 startet in der Regelzone 50Hertz die erste Ausschreibung für die Systemdienstleistung Blindleistung.
Das Beschaffungsverfahren beginnt mit der Bekanntmachung durch 50Hertz, in der der Blindleistungsbedarf für jede Beschaffungsregion, alle Fristen für das Verfahren und das ausgeschriebene Produkt veröffentlicht werden.
Am 17.01.2025 von 9-10 Uhr bietet 50Hertz ein Info-Webinar zum ersten Beschaffungsverfahren in der 50Hertz Regelzone an. Bitte melden Sie sich mit einer formlosen E-Mail an ausschreibung-blindleistung@50hertz.com zum Teams-Webinar an.
An der Ausschreibung teilnehmen
Schritt 0: Bekanntmachung durch 50Hertz
- Im Rahmen der sog. „Bekanntmachung“ veröffentlicht 50Hertz in welchen Beschaffungsregionen ein Bedarf an Blindleistung existiert und wie die Fristen des Beschaffungsverfahrens sind. Außerdem wird in der Bekanntmachung das ausgeschriebene Produkt definiert und die Preisobergrenze(n), falls vorhanden, veröffentlicht.
Schritt 1: Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
- Jeder Anbieter, der in der 50Hertz Regelzone am Beschaffungsverfahren teilnehmen will, muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet insbesondere, dass
- die Blindleistungsquelle an das Netz von 50Hertz angeschlossen ist,
- die angebotene Blindleistungsquelle Blindarbeit und/oder Vorhalteleistung bereitstellen kann, welche über die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) von 50Hertz hinausgehen und
- mit dem Angebot das PQ-Diagramm der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt, in dem die gültigen TAB und das marktliche Potential kenntlich gemacht sind, 50Hertz vorgelegt wird.
Alle Voraussetzungen werden mit der Bekanntmachung in dem Dokument Teilnahmevoraussetzungen veröffentlicht.
Schritt 2: Angebot einreichen
- Nach Erfüllung der von 50Hertz festgelegten Teilnahmevoraussetzungen können Anbieter an dem Beschaffungsverfahren gemäß der Bekanntmachung teilnehmen. Ihr Angebot geben Sie ab, indem Sie das Formular zur Angebotsabgabe vollständig ausfüllen und zusammen mit dem PQ-Diagramm (inkl. kenntlich gemachter TAB und marktlichem Potential) und im Fall von Aggregation zusätzlich einer Liste aller teilnehmenden Anlagen fristgerecht einreichen.
- Falls eine Preisobergrenze veröffentlicht wurde, ist wichtig, dass 50Hertz Angebote, bei denen ein Angebotspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, nicht bezuschlagen kann.
Schritt 3: Zuschlag erhalten
- Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
- Mit Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung der nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ zwischen dem bezuschlagten Anbieter und 50Hertz zustande.
- 50Hertz kann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ein Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.
Schritt 4: Blindleistung vorhalten und Blindarbeit erbringen
Wenn ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten hat, muss der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung bereitstellen. Im Gegenzug erhält der Anbieter von 50Hertz die bezuschlagte Vergütung.