Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie sämtliche monatlichen und jährlichen Veröffentlichungen von EEG-Stromeinspeisungen in der 50Hertz-Regelzone sowie Angaben über die Abgabe an Letztverbraucher.
Die Datenbereitstellung bildet die Grundlage von Prognosen, Vermarktung und Transparenz.Im Netzgebiet von 50Hertz stehen sowohl Abrechnungsdaten als auch rund 159.000 EEG-Anlagenstammdaten mit einer z. Z. installierten Leistung von fast 29.000 MW der Öffentlichkeit sowie Verbänden, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Landesbehörden und sonstigen Institutionen zur Verfügung.
Quelle: netztransparenz.de, Stand Juli 2016
Mehr Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz finden sie im Bereich Markt.
Bei der EEG-Abwicklung müssen viele Daten verarbeitet und veröffentlicht werden. Welchen Weg nehmen die Daten? Wer gibt sie weiter und wer empfängt sie?
Die aktuelle Umlage ist ab dem 1. Januar 2020 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde zu entrichten. Weitere erläuternde Informationen, die Entwicklung der EEG-Umlage über die letzten Jahre sowie die Berechnungsgrundlage finden Sie auf netztransparenz.de, der gemeinsamen Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
100TWhbeträgt die Summe der EEG-pflichtigen Stromlieferungen an Letztverbraucher in der 50Hertz Regelzone zwischen 1.1. und 31.12.2019
Anlagenbetreiber, die eine EEG-Anlage in Betrieb nehmen, müssen gemäß § 6 EEG die Daten der Anlage an das von der Bundesnetzagentur geführte Anlagenregister bzw. Marktstammdatenregister übermitteln.Die EEG-Anlagenstammdaten finden Sie jeweils aktuell auf netztransparenz.de.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Ortsangaben maximal bis zur Stufe der Postleitzahlen veröffentlicht.
Die Daten werden so veröffentlicht, wie von den Verteilnetzbetreibern mitgeteilt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten sowie für Sorgfalt der Recherche und Prüfung dieser Daten durch die Verteilnetzbetreiber übernehmen wir keine Haftung oder Garantie.