Die Bundesnetzagentur hat für die weitere Planung einen durchgehenden 1.000 Meter breiten Korridor zwischen Wolmirstedt und Isar verbindlich festgelegt. Die Verortung der genauen Leitungstrasse ist Gegenstand des anschließenden Planfeststellungsverfahrens. Aus praktischen Gründen ist der Verlauf des SuedOstLinks in Abschnitte unterteilt. Im Zuständigkeitsbereich von 50Hertz sind dies die Abschnitte A1 (Sachsen-Anhalt Nord), A2 (Sachsen-Anhalt Süd) und B (Thüringen/Sachsen).
Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar)
Das Vorhaben Nr. 5 befindet sich mit allen Abschnitten im Planfeststellungsverfahren. Die bis zum zweiten Quartal 2020 eingereichten Anträge enthielten eine sogenannte Vorschlagstrasse. Diese ist Ausgangspunkt der weiteren Detailplanung. Die von der Bundesnetzagentur erlassenen Untersuchungsrahmen geben 50Hertz als Vorhabenträger vor, wie die Planfeststellungsunterlagen weiter zu detaillieren sind.
Ein Überblick über den Stand der einzelnen Abschnitte von Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar) im SuedOstLink findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Vorhaben 5a (Klein Rogahn – Isar)
Für Vorhaben 5a hat 50Hertz im Jahresverlauf 2021 die Anträge auf Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte A1, A2 und B im SuedOstLink eingereicht. Es ist geplant, die Leitungen von Vorhaben 5a in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben 5 entwickelten Trasse zu verlegen. Damit dies gelingt, Doppelarbeiten vermieden werden und die Planungen bestmöglich aufeinander abgestimmt sind, wird 50Hertz bei der Bundesnetzagentur beantragen, die Genehmigungsverfahren der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a zu verbinden.
Ein Überblick über den Stand des Vorhabens Nr. 5a (Klein Rogahn – Isar) findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Keine Änderung der Trassenbreite zu erwarten
Wichtig: Zunächst war für Vorhaben Nr. 5 vorausschauend eine Mitverlegung von Leerrohren vorgesehen. Diese Mitverlegung ist nicht mehr Teil der Planung. Stattdessen können die Erdkabel von Vorhaben 5a diesen Raum in der Trasse einnehmen. Für die Breiten von Regelarbeitsstreifen (ca. 40-45 Meter) und Schutzstreifen (ca. 21 Meter) erwartet 50Hertz keine wesentlichen Änderungen.