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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/SuedOstLink

SuedOstLink

Bedingt durch die Energiewende werden im windreichen Norden des Landes immer größere Mengen Windstrom produziert, während im Süden nach und nach die Kernkraftwerke vom Netz gehen. Der SuedOstLink soll deshalb Strom in Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) vom Nordosten in den Süden Deutschlands transportieren.

Der SuedOstLink ist rund 540 Kilometer lang und reicht von Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt bis zum Standort Isar bei Landshut in Bayern. Im SuedOstLink sollen zwei Gleichstromverbindungen realisiert werden: Eine Verbindung soll Strom von Wolmirstedt nach Isar bringen. Sie wird im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 5 geführt. Eine weitere Verbindung transportiert Strom von Klein Rogahn, westlich von Schwerin, bis nach Isar. Diese Leitung soll im Landkreis Börde auf den SuedOstLink stoßen. Sie ist im Gesetz als Vorhaben Nr. 5a festgehalten.

Vorhabenträger für den nördlichen Teil des SuedOstLinks ist 50Hertz. Den südlichen, bayerischen Teil verantwortet Übertragungsnetzbetreiber TenneT.

Beide Verbindungen sollen mit 525 Kilovolt Spannung jeweils 2.000 Megawatt Strom transportieren. Festlegungen im Bundesbedarfsplangesetz machen die Erdverkabelung für HGÜ-Vorhaben seit 2015 zum Regelfall. Freileitungsabschnitte sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmen möglich.

Vorhaben Nr. 5 im SuedOstLink ist von der Europäischen Union eingestuft als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (englisch: project of common interest, PCI). Damit ist das Vorhaben sehr bedeutend für die weitere Verbesserung der Versorgungssicherheit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene. Darüber hinaus fördert die Europäische Union diese Verbindung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“. Hier erhalten Sie weitere Informationen: PCI-Projekte bei 50Hertz.

Kurzdarstellung des SuedOstLinks

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Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3414
  • E-Mail:
    axel.happe@50hertz.com

Welche Leitungen sollen im SuedOstLink verlaufen?

Der SuedOstLink zwischen Landkreis Börde und dem Standort Isar soll aus zwei Leitungsverbindungen bestehen:

Eine Gleichstromverbindung soll zwischen Wolmirstedt bei Magdeburg und dem Standort Isar bei Landshut verlaufen. Im Bundesbedarfsplangesetz wird diese Leitungsverbindung seit Ende 2015 als „Vorhaben Nr. 5, Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Isar, Gleichstrom“ geführt. Frühere Projektnamen für Vorhaben Nr. 5 waren auch „Gleichstrompassage Sued-Ost“ und „Sued-Ost-Passage“.

Der SuedOstLink enthält außerdem den südlichen, im Landkreis Börde beginnenden Vorhabenteil einer Gleichstromverbindung zwischen Klein-Rogahn bei Schwerin und dem Standort Isar. Diese Leitungsverbindung ist seit Februar 2021 im Gesetz als „Vorhaben Nr. 5a, Höchstspannungsleitung Klein Rogahn – Isar, Gleichstrom“ benannt. Die Planungen zum nördlichen Teil zwischen Klein Rogahn und dem Landkreis Börde zeigt die Projekt-Internetseite zu SuedOstLink+.

Status

Technik

Im SuedOstLink sollen zwei Leitungsverbindungen mit je 2.000 Megawatt Strom transportieren. Dies entspricht der Leistung von rund 700 unter Volllast laufenden Windkraftanlagen. Je Leitungsverbindung kommen zwei kunststoffisolierte Erdkabel zum Einsatz, ausgelegt für eine Spannung von 525 Kilovolt.

Die neue Leitung wird als Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Diese Technik ist besser geeignet, um große Strommengen verlustarm, optimal regelbar und zielgerichtet über große Entfernungen zu übertragen, als dies im konventionellen, vermaschten Wechselstromnetz möglich ist.

Um den Wechselstrom zum Transport in Gleichstrom umzuwandeln, sind an den Netzverknüpfungspunkten sogenannte Stromrichter (auch Konverter genannt) erforderlich. Für Vorhaben Nr. 5 plant 50Hertz die Errichtung der eines Stromrichters am Umspannwerk Wolmirstedt. Dabei soll ein sogenannter spannungsgeführter Stromrichter (Voltage Source Converter, VSC) zum Einsatz kommen. Diese Technologie hat, im Vergleich zur früher üblichen Technik, Vorteile für den Gesamtnetzbetrieb – zum Beispiel bei der Erzeugung von Blindleistung oder dem Wiederanfahren nach Stromausfällen.

Für die von Norden kommende und im Landkreis Börde auf den SuedOstLink treffende Leitungsverbindung des Vorhabens Nr. 5a sind Stromrichter in Klein Rogahn und Isar erforderlich. Im Landkreis Börde wird es für diese Leitung keinen weiteren Stromrichter geben.

Blick auf Betriebsmittel in einem Umspannwerk.
Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Entsprechend der Prognosen aus dem Szenariorahmen der Bundesnetzagentur wird sich die installierte Leistung aller Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen allein in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zwischen 2019 und 2035 von 26,6 auf 55 Gigawatt mehr als verdoppeln. Gleichzeitig steigt Deutschland aus der Nutzung der Kernenergie aus, und auch die Kohlekraftwerke gehen nach und nach vom Netz. Gaskraftwerke und der dezentrale Ausbau erneuerbarer Energien können diesen Rückgang nicht vollständig ersetzen.

Angesichts dieser Entwicklung trägt der SuedOstLink dazu bei, die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Süddeutschland zu sichern sowie die Systemstabilität im deutschen und europäischen Übertragungsnetz zu gewährleisten.

Der Bedarf an einer Gleichstromverbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern war seit 2012 in den Netzentwicklungsplänen der Übertragungsnetzbetreiber enthalten. Und auch die Bundesnetzagentur hatte die Notwendigkeit wiederholt geprüft und bestätigt – zuletzt im aktuell geltenden Netzentwicklungsplan 2030 vom Dezember 2019. Gesetzlich festgelegt ist die Erforderlichkeit im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 5 mit den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt und Isar.

Den Bedarf an zusätzlicher Übertragungskapazität zwischen Klein Rogahn und Isar hatten die Übertragungsnetzbetreiber in den Netzentwicklungsplänen 2030 (2017) und 2030 (2019) für das jeweils weiter vorausschauende Szenario errechnet. Der Gesetzgeber wiederum hat die Leitungsverbindung zwischen Klein Rogahn und Isar im Februar 2021 als Vorhaben Nr. 5a in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Eine zwischenzeitlich bei Vorhaben Nr. 5 enthaltene Möglichkeit der Mitverlegung von Leerrohren ist mit der Gesetzesänderung zugleich entfallen.

 Das Bundesbedarfsplangesetz im Wortlaut

Verlauf des SuedOstLinks

Für die beiden im SuedOstLink geplanten Gleichstromverbindungen sucht das Planungsteam von 50Hertz nach geeigneten Leitungsverläufen innerhalb eines 1.000 Meter breiten Korridors. Diesen Korridor hatte die Bundesnetzagentur am 23. Oktober 2019 in ihrer Entscheidung zur Bundesfachplanung für Abschnitt B und am 2. April 2020 in der Entscheidung zur Bundesfachplanung für Abschnitt A verbindlich festgelegt. In diesem Korridor wird im laufenden Genehmigungsverfahren die Leitungstrasse ermittelt.

Der Korridor des SuedOstLinks beginnt bei Wolmirstedt, führt westlich um Magdeburg nach Süden und folgt ab Nienburg für rund 60 Kilometer der Autobahn A14. Östlich von Halle verlässt der Korridor die A14 nach Süden und folgt ab Bad Dürrenberg für rund 40 Kilometer der A9. Nördlich von Eisenberg verlässt der Korridor die Autobahnbündelung und verläuft westlich von Gera nach Süden durch das thüringische und sächsische Vogtland. Bei Gefell erreicht der Korridor den Freistaat Bayern.

Karte mit Korridorverlauf des SuedOstLinks

Stände der Genehmigungsverfahren

Die Bundesnetzagentur hat für die weitere Planung einen durchgehenden 1.000 Meter breiten Korridor zwischen Wolmirstedt und Isar verbindlich festgelegt. Die Verortung der genauen Leitungstrasse ist Gegenstand des anschließenden Planfeststellungsverfahrens. Aus praktischen Gründen ist der Verlauf des SuedOstLinks in Abschnitte unterteilt. Im Zuständigkeitsbereich von 50Hertz sind dies die Abschnitte A1 (Sachsen-Anhalt Nord), A2 (Sachsen-Anhalt Süd) und B (Thüringen/Sachsen).

Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar)

Das Vorhaben Nr. 5 befindet sich mit allen Abschnitten im Planfeststellungsverfahren. Die bis zum zweiten Quartal 2020 eingereichten Anträge enthielten eine sogenannte Vorschlagstrasse. Diese ist Ausgangspunkt der weiteren Detailplanung. Die von der Bundesnetzagentur erlassenen Untersuchungsrahmen geben 50Hertz als Vorhabenträger vor, wie die Planfeststellungsunterlagen weiter zu detaillieren sind.
Ein Überblick über den Stand der einzelnen Abschnitte von Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar) im SuedOstLink findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Vorhaben 5a (Klein Rogahn – Isar)

Für Vorhaben 5a hat 50Hertz im Jahresverlauf 2021 die Anträge auf Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte A1, A2 und B im SuedOstLink eingereicht. Es ist geplant, die Leitungen von Vorhaben 5a in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben 5 entwickelten Trasse zu verlegen. Damit dies gelingt, Doppelarbeiten vermieden werden und die Planungen bestmöglich aufeinander abgestimmt sind, wird 50Hertz bei der Bundesnetzagentur beantragen, die Genehmigungsverfahren der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a zu verbinden.
Ein Überblick über den Stand des Vorhabens Nr. 5a (Klein Rogahn – Isar) findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Keine Änderung der Trassenbreite zu erwarten

Wichtig: Zunächst war für Vorhaben Nr. 5 vorausschauend eine Mitverlegung von Leerrohren vorgesehen. Diese Mitverlegung ist nicht mehr Teil der Planung. Stattdessen können die Erdkabel von Vorhaben 5a diesen Raum in der Trasse einnehmen. Für die Breiten von Regelarbeitsstreifen (ca. 40-45 Meter) und Schutzstreifen (ca. 21 Meter) erwartet 50Hertz keine wesentlichen Änderungen.

Freileitungsprüfungen laufen noch

Im Rahmen der Bundesfachplanung für Vorhaben Nr. 5 hatten eine Reihe von Kommunen Anträge gestellt, nach denen für ihr Gebiet der Bau des SuedOstLinks als Freileitung geprüft werden sollte. Aus den zwischenzeitlich rund sieben Teilabschnitten sind aktuell noch zwei Teilabschnitte in der Prüfung. Diese reichen im Landkreis Börde von Wolmirstedt bis Magdeburg-Olvenstedt und im Salzlandkreis von Welsleben bis Förderstedt.

Antragsunterlagen für die Leitung einsehen

Planfeststellungsanträge für Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar):

Antrag nach § 19 NABEG für Abschnitt A1

Antrag nach § 19 NABEG für Abschnitt A2

Antrag nach § 19 NABEG für Abschnitt B

Planfeststellungsanträge für Vorhaben Nr. 5a (Landkreis Börde – Isar):

Antrag nach § 19 NABEG für Abschnitt A1

Antrag nach § 19 NABEG für Abschnitt A2

Antrag nach § 19 NABEG für Abschnitt A2

Genehmigungsverfahren für den Stromrichter (Konverter)

Der zuständige Landkreis Börde erteilte 50Hertz im Oktober 2022 die Genehmigung zum Bau des Stromrichters. Die Anlage wurde im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt. Dieses Verfahren stellt u.a. sicher, dass die Anlage im späteren Betrieb alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an Geräusche und Felder sicher einhält. Auch die umgebende Begrünung in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist nun verbindlich geregelt. Die Bauarbeiten können damit beginnen. Ziel ist die Inbetriebnahme des Konverters 2025.

Öffentlichkeitsbeteiligung für die Vorhaben

Im Planungs- und Genehmigungsverfahren sind per Gesetz bereits weitreichende Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgegeben. Doch auch darüber hinaus bezieht 50Hertz abseits des formellen Verfahrens Verwaltungen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger in die Planungen ein.

Noch bevor 50Hertz die Anträge auf Bundesfachplanung abgegeben hatte, diskutierte das Projektteam im Herbst 2016 die Planungen, sammelte mehr als 600 Hinweise ein und überarbeitete daraufhin das Korridornetz. Seitdem war 50Hertz viele Male mit Infomärkten und dem DialogMobil in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, um den Menschen vor Ort die jeweiligen Planungen vorzustellen und ihre Meinungen und Hinweise einzuholen.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT A1
  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT A2
  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT B
  • PLANUNGEN ZUM STROMRICHTER (KONVERTER)
  • ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
STELLEN SIE UNS PERSÖNLICH IHRE FRAGEN

Bürger*innentelefon

0800-58952472
Montag bis Freitag in der Zeit von 8-20 Uhr
Für Sie kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz

Weiterführende Links

Bundesbedarfsplangesetz

Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §§11-12)

Erläuterungen der Bundesnetzagentur zu den wichtigsten Energie-Gesetzen

Szenario- und Netzplanung bei der Bundesnetzagentur

Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber

Projekt von gemeinsamem Interesse

Vorhaben 5 im SuedOstLink ist als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (project of common interest, PCI) der Europäischen Union entscheidend für die weitere Verbesserung der Versorgungssicherheit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien und erhält Fördermittel.


Die alleinige Verantwortung für diese Veröffentlichung liegt beim Autor. Die Europäische Union haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.


Weitere Informationen zu 50Hertz-Projekten mit europaweiter Bedeutung finden Sie hier:

VORHABEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE (PCI)

Stand: 21. Dezember 2022

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