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Start/Vertragspartner/Bilanzkreiskunden

Bilanzkreiskunden

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Um Energie effizient zu nutzen, sorgt 50Hertz innerhalb der Regelzone für ein ständiges Gleichgewicht zwischen der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie. Die Abwicklung aller damit verbundenen Aktivitäten erfolgt durch Bilanzkreise. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige weiterführende Informationen zu Aufteilung, Abrechnung und Bewirtschaftung von Bilanzkreisen bereit. Zudem finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht über wichtige Regelungen und einen Download-Link zum Standardbilanzkreisvertrag.

Bilanzkreismanagement

Bilanzkreise dienen in der Energiewirtschaft als virtuelle Energiemengenkonten. Sie verknüpfen den Strommarkt (virtuelle Welt) mit dem Energiefluss in den Stromnetzen (physikalische Welt) und dienen als Instrument zur Steuerung einer effizienten Nutzung und korrekten, übereinstimmenden Bilanzierung von Energie. Als Schnittstelle zwischen dem physikalischen Energiefluss und dem Handel an der Strombörse wird durch Bilanzkreise das Ziel verfolgt, zwischen Energieerzeugung und Energieverbrauch eine ausgeglichene Bilanz herzustellen.

Die Bewirtschaftung der Bilanzkreise liegt hierbei in der Verantwortung der Bilanzkreisverantwortlichen (BKV). Die BKV verpflichten sich, ihr Bilanzkreissaldo durch physikalische Erzeugung und Entnahmen sowie den virtuellen Energiefluss zwischen Bilanzkreisen  (Handelsgeschäfte) ausgeglichen zu halten. Ist dieser Ausgleich für den BKV nicht möglich, sorgt 50Hertz durch den Einsatz von Ausgleichsenergie für die Netzstabilität und gleicht die Differenz der Über- oder Unterdeckung aus. Dieser Einsatz von Regelenergie wird im Zuge der Bilanzkreisabrechnung zwischen dem BKV und 50Hertz ausgeglichen.

Den vertraglichen Rahmen für die Bewirtschaftung von Bilanzkreisen bildet der durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Standard-Bilanzkreisvertrag. Der Standard-Bilanzkreisvertrag wird für die vertragliche Abwicklung aller Geschäftsvorfälle wie Handels-, Vertriebs- und Netzaktivitäten verwendet. In diesem Vertrag sind alle relevanten Pflichten der Vertragspartner bis hin zur Abrechnung der angefallenen Ausgleichsenergie vereinbart. Weiterführende Informationen zum Bilanzkreismanagement und den richtigen Kontaktperson bei 50Hertz finden Sie in unserer Kundenbroschüre (Download).

 

Fragen innerhalb unserer bestehenden Kundenbeziehung

Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten unter:
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-2002
  • E-Mail:
    bkm@50hertz.com

Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, einen Bilanzkreis zu führen, der ausschließlich Energien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer Einspeisevergütung vergütet werden, von Einspeisern im Netzgebiet zur Durchleitung an den Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz der Betreiber von Übertragungsnetzen aufweist. Von der Verpflichtung nach Satz 1 sind Netzbetreiber ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind. (Auszug aus der Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV, §11)

Bilanzkreisvertrag

Hier finden Sie unsere Übersicht der aktuell abgeschlossenen Bilanzkreisverträge, den derzeit gültigen Standardbilanzkreisvertrag und die dazugehörigen FAQ sowie unseren Umsetzungsleitfaden zum Urgent-Call.

  • Übersicht abgeschlossener Bilanzkreisverträge
  • Bilanzkreisvertrag
  • Bilanzkreisvertrag (FAQ)
  • Bilanzkreisvertrag (Urgent-Call)
  • Bilanzkreise mit Börsenvorrang

Abschluss eines neuen Bilanzkreisvertrages

Bitte übersenden Sie einen formlosen Antrag mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an: bkm@50hertz.com

Änderungen zu einem bestehenden Bilanzkreisvertrag

Bitte benutzen Sie bei Vertragsänderungen immer unser BKV-Portal. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, richten wir diesen gerne für Sie ein. Bitte wenden Sie sich dazu per Mail an: bkm@50hertz.com

Marktpartner-/Marktrollen-Codenummern

BDEW                    

EIC-Codenummern BDEW                 

ENTSO-E 

Bilanzkreisabrechnung

Aufgrund der Vielzahl von Bilanzkreisen und deren Bilanzkreisabweichungen kommt es zu sich ausgleichenden Energieflüssen untereinander. Nur der verbleibende Rest, also der Saldo aller Bilanzkreisabweichungen (Regelzonensaldo), führt zur Notwendigkeit des Einsatzes der beschafften Regelleistung. Die daraus resultierenden Kosten werden im Zuge der Bilanzkreisabrechnung auf die Bilanzkreise umgelegt.

Die Grundlage für die der Abrechnung vorausgehende Marktkommunikation ist das Vorliegen eines gültigen Zertifikates. Der Prozess für die Bilanzkreisabrechnung ist in den Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) festgelegt. Aus diesen ergeben sich unter anderem auch die Fristen des Datenaustauschs zur Erstellung der Abrechnung.

Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom

Einheitliches Modell zur Bildung des regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP)

Der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) gilt seit Mai 2010 in allen deutschen Regelzonen.

Neben dem reBAP wird der dazugehörige Saldo der eingesetzten Regelarbeit je 1/4h der am NRV beteiligten Regelzonen (NRV-Saldo) mit aufgeführt. Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit durch Unterdeckung der Regelzonen, ein negatives Vorzeichen dem Bezug von negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie) bei Überdeckung der beteiligten Regelzonen.

Kosten und Erlöse aus Bilanzkreisabrechnungen

Gemäß Beschluss BK6-12-024 der Bundesnetzagentur vom 25.10.2012 und der damit verbundenen Modellbeschreibung zur Berechnung des reBAP ab 01.12.2012 werden die Kosten der Regelarbeit zum Ausgleich der Regelzone, die Erlöse aus der Bilanzkreisabrechnung, die Erlösabführung zur Netznutzungsentgelt-Minderung und die Weiterverrechnung von entstandenen Mehr-Mindererlösen über ein Deltakonto dargestellt. Das Deltakonto berücksichtigt einen Korrekturbetrag aus der Vergangenheit, der z. B. aus nachträglichen Forderungen von Regelenergieanbietern resultiert und zum Zeitpunkt der reBAP-Veröffentlichung noch nicht geklärt werden konnte.

Modell zur Berechnung des reBAP 

Umgang mit Preiskorrekturen nach Veröffentlichung des reBAP 

Finanzielles Gleichgewicht

Das finanzielle Gleichgewicht von 50Hertz ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Regelenergiekosten für den Bilanzausgleich der Regelzone und den Erlösen der Bilanzkreisabrechnung unter Berücksichtigung eines Finanzausgleichs aus Erlösüberschüssen und Korrekturbeträgen (Deltakonto). 

Dieser Bereich wird nicht mehr aktualisiert. Die Vorgabe zur Veröffentlichung des finanziellen Gleichgewichts basierte auf dem Report on Transparency, welcher durch die EU-Transparenzverordnung Nr. 543/2013 ersetzt wurde. Darin wird in Art. 17.1.i. die Veröffentlichung des finanziellen Saldos geregelt, welches zentral für alle ÜNB auf der ENTSO-E Transparenzplattform bereitgestellt wird. Während das finanzielle Gleichgewicht nur Aktivierungskosten und Bilanzkreiszahlungen betrachtete, werden im finanziellen Saldo auch die Kosten für die Vorhaltung für Regelleistung inkludiert. Daher führen beide Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Werten.

ENTSO-E Transparenzplattform

Regelzonenübergreifender einheitlicher Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) im CSV-Format

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Historische Daten finden Sie im Archiv.

Fahrplanmanagement

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) benötigen die Salden aller Handelsgeschäfte in der jeweiligen Regelzone in Form von Fahrplänen zwischen Bilanzkreisen, um eine Übereinstimmung von Einspeisung und Entnahme zu gewährleisten. Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) meldet hierzu am Vortag bis spätestens 14:30 Uhr seine beabsichtigten Energielieferungen für den nächsten Tag beim ÜNB an.

Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung in Deutschland mit Hilfe des entso-e Scheduling System (ESS) 

Download (gültig bis 30.09.2023)

Download (gültig ab 01.10.2023)

Regelungen zur Übertragung von Fahrplandaten finden Sie hier: Marktkommunikation

Nachträgliche Änderungen der regelzoneninternen Fahrpläne müssen bis spätestens 16 Uhr des Folgetages (Werktag) eingehen (vgl. Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV, §5 Abs. 3).

Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis einschließlich Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahr (01.01.)
  • Heilige Drei Könige (06.01.)
  • Internationaler Frauentag (08.03.)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (01.05.)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Mariä Himmelfahrt (15.08.)
  • Weltkindertag (20.09.)
  • Tag der deutschen Einheit (03.10.)
  • Reformationstag (31.10.)
  • Allerheiligen (01.11.)
  • Buß- und Bettag
  • Heiligabend (24.12.)
  • 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.)
  • 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.)
  • Silvester (31.12.)

Kundenumfrage 2023

Die Ergebnisse der Kundenumfrage finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.

Downloads

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KONTAKT

50Hertz Bilanzkreismanagement

Heidestraße 2 | 10557 Berlin
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-2002
  • E-Mail:
    bkm@50hertz.com
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