Registrierung für neue EVU zur Geltendmachung der Ansprüche nach § 20 StromPBG und für neue soLV nach § 7 Abs. 1 StromPBG
Unternehmen die die Belieferung von Letztverbrauchern als Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) über einen Bilanzkreis bzw. den direkten Bezug von sonstigem Letztverbrauch (kein Bezug von einem EVU; soLV) über einen Bilanzkreis nach dem 30.06.2022 aufgenommen haben und Leistungen nach § 7 Abs. 1 bzw. §20 StromPBG von 50Hertz in Anspruch nehmen möchten, bitten wir, uns die verlinkte Datei ausgefüllt per E-Mail an das Postfach evu-strompreisbremse@50hertz.com zu senden.
Wir werden dann die Registrierung für Sie vornehmen und Sie über den weiteren Ablauf informieren.
EVU und soLV die bereits zur Zahlung der EEG-Umlage bei 50Hertz registriert sind
KEINE aktive Anmeldung ist notwendig für Unternehmen die bereits im Jahr 2022 über einen Bilanzkreis
- als Elektrizitätsversorgungsunternehmen für die Belieferung von Letztverbrauchern oder
- als Letztverbraucher für den ohne Lieferung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens bezogenen, selbst verbrauchten Strom (sog. sonstiger Letztverbrauch)
EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz entrichtet haben. Für die Erfassung der notwendigen Daten nach §§ 22a und 31 StromPBG werden wir das Ihnen bekannte EEG-Portal von 50Hertz nutzen. Sobald die technischen Voraussetzungen zur Datenerfassung geschaffen sind, kontaktieren wir die uns bekannten Ansprechpartner der Unternehmen.
Bitte prüfen Sie jedoch bereits vorab im Portal, ob die Ihrer Firma zugeordneten Stammdaten weiterhin korrekt sind. Sollten sich insb. Bankdaten und Anschriften geändert haben, teilen Sie uns dies per E-Mail an evu-strompreisbremse@50hertz.com umgehend mit. Überprüfen Sie in diesem Zuge auch die derzeit hinterlegten Ansprechpartner.