Für eine sichere Stromversorgung ist der Bau neuer Leitungen notwendig. Eingriffe in Grundeigentum und Landwirtschaft sind dabei unumgänglich. Neben dem öffentlich-rechtlichen Baurecht (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) erfordert die Mitnutzung von privaten Grundstücken durch 50Hertz immer die Zustimmung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Bewirtschaftenden. Zur Sicherung eines Leitungsrechts ist die Einräumung einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (§ 1090 Bürgerliches Gesetzbuch) erforderlich.
Dieser Film gibt einen Überblick über die Abläufe: