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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Umspannwerk Wustermark

Umspannwerk Wustermark

Das Umspannwerk Wustermark befindet sich im Landkreis Havelland in Brandenburg, nahe der Gemeinde Wustermark westlich von Berlin. Es dient als zentraler Knotenpunkt zwischen dem Verteilnetz des regionalen Energieversorgers und dem 380-kV-Übertragungsnetz von 50Hertz und ist maßgeblich an der Energieversorgung der Hauptstadt sowie der umliegenden Regionen beteiligt.

Das Umspannwerk wurde in den frühen 1990er Jahren erbaut und seitdem mehrfach erweitert und modernisiert, um den wachsenden Energiebedarf im Berliner Umland zu decken. Wie alle Umspannwerke unterliegt es den Genehmigungsvorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), die Faktoren wie Lärm- und Umweltschutz sowie Eingriffe in Natur und Landschaft berücksichtigen.

Aufgrund steigender Stromnachfrage und zur Energieversorgung eines neuen Rechenzentrums wird der Standort nun erneut erweitert, um die wirtschaftliche Entwicklung der Region weiter zu unterstützen.

Das Luftbild zeigt den aktuellen Bestand des Umspannwerks.

Ausbauvorhaben

Umspannwerke bilden die Knoten im Stromnetz und verbinden das Verteilnetz des jeweiligen Regionalversorgers mit dem Übertragungsnetz von 50Hertz. Um diese zentrale Funktion zu erweitern und den Anschluss eines geplanten Rechenzentrums der VIRTUS Germany Holdco GmbH mit einer Leistung von 300 MVA sicherzustellen, wird das Umspannwerk Wustermark umfassend ausgebaut.

Geplant ist unter anderem die Errichtung von zwei neuen 380-kV-Leitungsschaltfeldern sowie einer zweiten 380-kV-Querkupplung innerhalb des bestehenden 3-Sammelschienen-Systems. Zusätzlich wird die Schutz- und Leittechnik an die neuen Anforderungen angepasst, um einen stabilen und (n-1)-sicheren Netzanschluss des Rechenzentrums zu gewährleisten.

Das Ausbauvorhaben wird nach den Vorgaben des § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Die zuständige Untere Immissionsschutzbehörde prüft dabei die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Lärmemissionen, elektrische Anlagen sowie den Einfluss auf Natur und Landschaft. Der Ausbau umfasst auch ein neues Reserve-Leerfeld, Erweiterungen am Aufführungsgerüst und weitere bauliche sowie technische Anpassungen, die die optimale Integration in das bestehende Netz sicherstellen. Der Baustart ist nach der finalen Genehmigung für 2026 geplant, die Fertigstellung und Inbetriebnahme bis 2028.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie im Abschnitt Status.

Das Luftbild zeigt das Ausbauvorhaben. In Schwarz ist der Bestand dargestellt, in Rot der neuer Bauabschnitt und in Blau eine zusätzliche Option.

Aktuelle Meldung  

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    +49 (0)30 5150-2542
  • E-Mail:
    jan.roessel@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Um den steigenden Energiebedarf der Region Berlin und Umgebung zu decken und die Stromversorgung zukunftssicher zu gestalten, wird das Umspannwerk Wustermark erweitert. Der Ausbau erfolgt unter anderem aufgrund des geplanten Netzanschlusses eines neuen Rechenzentrums der VIRTUS Germany Holdco GmbH in Wustermark, das eine Anschlussleistung von 300 MVA erfordert. Die Erweiterung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit im Berliner Umland. Sie trägt außerdem zur Integration von erneuerbaren Energien in das Stromnetz bei und unterstützt die Ziele der Energiewende.

Der gesetzliche Rahmen für das Ausbauvorhaben ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert, das auf die langfristige Gewährleistung einer stabilen und nachhaltigen Energieversorgung abzielt. Die Netzanschlusserweiterung erfolgt im Einklang mit der Netzausbauplanung der Bundesnetzagentur und den Vorgaben des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. Zur Einhaltung aller regulativen Anforderungen wird das Ausbauprojekt unter Berücksichtigung von Umwelt- und Emissionsschutzmaßnahmen realisiert.

Genehmigung

Die Erweiterung des Umspannwerks Wustermark erfolgt gemäß den Vorgaben des § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Genehmigung des Vorhabens liegt bei der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde, die prüft, ob alle Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei wird insbesondere Wert auf die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten, wie beispielsweise für Geräuschemissionen, sowie auf die Berücksichtigung eventueller Eingriffe in Natur und Landschaft gelegt.

Um die fristgerechte Umsetzung des Projekts zu gewährleisten, ist das Genehmigungsverfahren darauf ausgelegt, alle behördlichen Anforderungen rechtzeitig vor dem geplanten Baustart im Jahr 2026 zu erfüllen. Gleichzeitig sind bereits Ausschreibungen für Bau- und Montagearbeiten in Vorbereitung, um eine zügige Realisierung und Einhaltung des Zeitplans sicherzustellen.

Für die Erweiterung des Umspannwerks ist eine Anzeige gemäß §15 BImSchG erforderlich. Dabei wird geprüft, ob die Anlage allen geltenden gesetzlichen Anforderungen, bzgl. Emissionen durch Geräusche und die entstehenden elektrischen Anlagen, entspricht und keine Genehmigung nach §16 BImSchG erforderlich ist. Die Bestätigung erfolgte im November 2025. Zusätzlich werden eine Baugenehmigung nach § 72 BbgBO und eine Naturschutzfachliche Genehmigung nach §17 BNatSchG benötigt, welche im Dezember 2025 beantragt werden.

 Zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffs sowie der mit dem Vorhaben verbundenen Baumfällungen sind neben der Nutzung vorhandener Maßnahmenpools verschiedene Pflanzungen im Nahbereich der Anlage vorgesehen. Diese werden nach der Errichtung der Anlage umgesetzt.

Die Erweiterung der Anlage ist ab Juli 2026 geplant, die Inbetriebnahme ist für Juni 2027 vorgesehen.

Lage

Das Umspannwerk Wustermark liegt strategisch günstig an einem zentralen Punkt im Energiemix der Region und ist hervorragend an das überregionale Netz angebunden. Der Standort befindet sich in der Gemeinde Wustermark, etwa 25 Kilometer westlich von Berlin. Die exakte Lage wird auf einer separat erstellten Karte anschaulich dargestellt, die den Einbettungsbereich des Umspannwerks und seine Umgebung visualisiert.

Naturschutz

Um die Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten, werden beim Ausbau des Umspannwerks Wustermark umfassende Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen notwendiger Umweltprüfungen. Dabei wird auf den Schutz bestehender Habitate wie angelegte Zauneidechsenhabitate, Jungpflanzungen, bepflanzte Erdwälle sowie Bäume mit Nistpotenzial besonders geachtet.

Zusätzlich sieht das Vorhaben artenschutzrechtliche Maßnahmen vor, wie die fachgerechte Umsiedlung von Zauneidechsen, die Durchführung von Ersatzpflanzungen und das Anbringen von Nisthilfen, um neue Lebensräume für geschützte Tierarten zu schaffen. Im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird nachhaltig sichergestellt, dass die Baumaßnahme ökologisch verträglich umgesetzt wird und das ökologische Gleichgewicht der betroffenen Flächen erhalten bleibt.

Die Erweiterung des Umspannwerks Wustermark findet auf Flächen statt, die bislang überwiegend ackerbaulich genutzt wurden und in Teilen durch frühere Nutzungen bereits vorbelastet sind. Für die neue Zuwegung und die Bauflächen müssen einige Gehölze sowie einzelne Solitärbäume weichen; alle betroffenen Bäume und Strukturen werden jedoch durch ein umfangreiches Pflanzprogramm vor Ort ersetzt. Insgesamt entstehen dabei rund 137 neue Bäume sowie zusätzliche Hecken- und Gehölzstrukturen, die langfristig die ökologische Qualität des Umfelds verbessern und neue Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten bieten.

Da die Fläche zuvor auch Lebensraum für Arten wie Feldlerche, Dorngrasmücke oder Grauammer war, werden rechtzeitig vor dem Bau neue, geeignete Ersatzlebensräume geschaffen – darunter eine 2,2 ha große halboffene Landschaft mit Staudenfluren und Gehölzinseln. Diese Flächen bieten nicht nur Ersatz für betroffene Brutreviere, sondern entwickeln sich zu langfristig wertvollen Biotopen mit hoher Strukturvielfalt.

 Auch die streng geschützte Zauneidechse, die im Bereich des Bauvorhabens vorkommt, wird in speziell hergerichtete Ersatzhabitate umgesiedelt, um ihren Fortbestand zu sichern. Diese Habitate umfassen u. a. erhöhte Sonnenplätze, Sandlinsen für die Eiablage und Totholzstrukturen, die den natürlichen Lebensbedingungen der Art entsprechen.

Der unvermeidbare Eingriff durch Bodenversiegelung wird über Kompensationsflächen ausgeglichen, auf denen intensiv genutzte Ackerflächen in artenreiches Dauergrünland umgewandelt oder extensiv bewirtschaftet werden. Dadurch entstehen zusätzliche Lebensräume für Insekten, Kleinsäuger und Vögel und der ökologische Wert der Landschaft wird insgesamt gesteigert. Zudem tragen diese Flächen zur Verbesserung der Bodenqualität und zur Förderung natürlicher Wasserhaushalte bei.

Durch diese Maßnahmen ergibt sich eine insgesamt ausgeglichene ökologische Bilanz, da die betroffenen Lebensräume funktional erhalten oder an anderer Stelle in gleichwertiger Qualität neu geschaffen werden. So wird sichergestellt, dass die notwendige Erweiterung des Umspannwerks naturverträglich erfolgt und neue wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen – ein wichtiger Beitrag zur Verbindung von Energiewende und Naturschutz in der Region.

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