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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Helmstedt – Wolmirstedt

Netzverstärkung Helmstedt – Wolmirstedt

50Hertz plant den Bau einer 380-Kilovolt-(kV)-Freileitung zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und der Landesgrenze zu Niedersachsen bei Helmstedt. Die Leitung soll im Rahmen des Ausbaus und der Ertüchtigung des Stromübertragungsnetzes im Norden und Osten Deutschlands entstehen. Sie ergänzt die dort bereits vorhandene 380-kV-Drehstromfreileitung. Der Verlauf des Trassenkorridors orientiert sich dabei an bereits vorhandenen Infrastrukturen, nämlich der bestehenden 380-kV-Freileitung.

Die bestehende Trasse aus den 1980er Jahren soll zugleich in ihrer Stromtragfähigkeit von derzeit 2.520 auf 3.600 Ampere erhöht werden. Dies ist notwendig, da die Leitung den im Zuge der Energiewende veränderten Stromflüssen nicht mehr gewachsen ist.

Beide Leitungen stärken die elektrischen Verbindungen in der Mitte Deutschlands.

Durch den Bau der neuen und die Ertüchtigung der bestehenden Leitung werden Umbaumaßnahmen und Neuerrichtungen von Schaltfeldern im Umspannwerk Wolmirstedt nötig. Diese werden innerhalb des 50Hertz-eigenen Geländes am Umspannwerk erfolgen.

Die Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtvorhabens „Vorhaben 10 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Helmstedt-Wahle; Drehstrom Nennspannung 380 kV“. Dieses wurde im Bundesbedarfsplangesetz erstmals 2013 bestätigt. Es wird in Sachsen-Anhalt von 50Hertz und auf niedersächsischer Seite vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT betreut.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das länderübergreifende Leitungsprojekt ist das Referat 806 der Bundesnetzagentur in Cottbus. Sie informiert auf einereigenen Website über das Genehmigungsverfahren.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie im Abschnitt Status.

Hier eine Übersichtskarte mit dem von der Bundesnetzagentur festgelegten Trassenkorridor:

Karte im neuen Tab öffnen
Karte nicht konfiguriert.

Legende:

  • graue Linie = 380-kV Bestandsleitung
  • orange umrandeter Bereich = Trassenkorridor für die zusätzliche 380-kV-Leitung

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNER

Dr. Andreas Paust

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3086
  • E-Mail:
    andreas.paust@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Das Projekt Netzverstärkung Helmstedt-Wolmirstedt sichert die Stromversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland. Das Projekt unterteilt sich in zwei Maßnahmen: die Verstärkung der Bestandsleitung und den Neubau einer zusätzlichen Leitung.

Die Bestandsleitung ist eine der wichtigsten Stromverbindungen in der Mitte Deutschlands. Sie ist den steigenden Anforderungen an den Stromtransport nicht mehr gewachsen, sodass ihre Übertragungskapazität erhöht werden muss.

Durch die fortschreitende Energiewende ändern sich die Anforderungen an das Stromnetz: Windstrom wird vornehmlich im Norden und Osten erzeugt und muss in die Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. Diese Aufgabe soll die Neubauleitung übernehmen.

Das Vorhaben ist seit 2013 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 10 enthalten und wird im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019) als Projekt 33 begründet und bestätigt. Als länderübergreifendes Vorhaben liegt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren beim Referat 806 der Bundesnetzagentur in Cottbus.

Trassenkorridor-Verlauf und Informationen zur Bestandsleitung

50Hertz ergänzt bei dem Vorhaben Netzverstärkung Helmstedt-Wolmirstedt die bestehende 380-kV-Verbindung durch eine weitere leistungsfähigere 380-kV-Leitung.

Bestandsleitung

Die ca. 50 Kilometer lange Bestandsleitung verläuft vom Umspannwerk Wolmirstedt in westlicher Richtung zum Umspannwerk Helmstedt. Die Leitung durchquert den Landkreis Börde, sie verläuft überwiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen und nähert sich einigen Siedlungsbereichen an. Über eine kurze Distanz quert sie zwei Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, berührt jedoch keine Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA). Während 50Hertz für den Leitungsteil in Sachsen-Anhalt zuständig ist, fällt der Leitungsteil zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und dem UW Helmstedt in den Verantwortungsbereich des Übertragungsnetzbetreibers TenneT.

Der Verlauf der 380-kV-Bestandsleitung zwischen den Umspannwerken Helmstedt und Wolmirstedt.

Verwendeter Masttyp auf der bestehenden Trasse ist der sogenannte Donaumast, das heißt, die drei Leiter eines Stromkreises sind in Dreiecksform auf zwei Ebenen übereinander angebracht. Diese Masten wurden 1988/89 errichtet.

Mast 22, Foto: Daniel Seifert

Neubauleitung

Bei der Neubauleitung strebt 50Hertz an, die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur so gering wie möglich zu halten. Unter anderem deshalb folgt 50Hertz bei der Planung dem Bündelungsgebot.

Das Bündelungsgebot ist das Gebot, mit Stromleitungen möglichst nah an bereits bestehenden anderen Infrastrukturprojekten zu verlaufen. In § 1 Absatz 5 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es dazu: „Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.“ Dementsprechend soll sich der Korridorverlauf an bereits vorhandenen Infrastrukturen, wie bspw. der bestehenden 380-kV-Freileitung, einer anderen Stromleitung oder einer Bundesautobahn orientieren.

Nach umfangreichen Untersuchungen zu sogenannten Raumwiderstände, wie zum Beispiel Siedlungen, Militärgelände, Wasserschutz-, Natur- und Vogelschutzgebieten, hat 50Hertz beantragt, die Neubauleitung unmittelbar nördlich der bestehende Leitung zu errichten.

Technik

Die Maste einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängungen und bestehen aus Mastschaft, Querträgern (Traversen), Erdseilstütze und Fundament. Die Bauform, -art und Dimensionierung der Maste werden insbesondere durch die Anzahl und Größe der aufliegenden Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Mastabstände, die örtlichen Gegebenheiten und einzuhaltenden Begrenzungen hinsichtlich der Schutzstreifenbreite oder Masthöhe bestimmt.

In der frühen Phase der Planung enthält der Antrag auf Bundesfachplanung vor allem grundsätzliche Aussagen zur verwendeten Technik. In der späteren Phase wird es von den Bodenbeschaffenheiten und der Topographie abhängen, wie hoch genau ein einzelner Mast ist und wie sein Fundament ausfällt.

Für den Bau und Betrieb der neuen 380-kV-Freileitung Helmstedt-Wolmirstedt sollen Stahlgittermaste aus verzinkten Normprofilen errichtet werden. Für den Neubau vorgesehen ist als Masttyp der Donaumast. Es können hierbei verschiedene Mastarten als Tragmast, Winkel- / Abspannmast oder Winkel- / Endmast zum Einsatz kommen. Die Wahl der Mastart ist abhängig von der genauen Trassenführung und den technischen Notwendigkeiten. Der Donaumast stellt ein Optimum zwischen Höhe und Breite dar. Das folgende Schaubild zeigt zeichnerisch links den verwendeten Donaumast der Bestandsleitung und rechts den geplanten neuen Mast.

Mastbilder im Vergleich: Donaumast der Bestandsleitung und neuer Standard-Donaumast

Auf der 380-kV-Übertragungsebene können auch Einebenenmasten verwendet werden. Sie sind breiter als Donaumasten und aufgrund der vorherrschenden Zugkräfte stabiler konstruiert. Die Leiter werden dann voraussichtlich als sogenanntes Viererbündel (vier Stahl-Aluminium-Seile quadratisch angeordnet) ausgeführt. 

Der Abstand zwischen zwei Masten liegt meist bei ca. 400 Metern.  Je nach den topographischen Gegebenheiten kann ein kürzerer oder längerer Abstand erforderlich werden. 

Ein neuer Mast benötigt Zuwegungen. Er wird auf der Baustelle in Teilen vormontiert und dann mit einem Kran in Position gehoben und verschraubt. Als typische Bauzeit gelten sechs bis zehn Wochen. Bauzeit und Bauzeitenbeginn hängen aber auch von Maßnahmen zum Schutz von Tieren ab.

Zu berücksichtigen sind beim Bau auch sogenannte Schaltfenster. Die Leitungen sind heute so stark ausgelastet, dass sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschaltet werden können, um daran zu arbeiten. Dies wird vor allem dann wichtig, wenn Leitungen gekreuzt werden oder achsgleich neu gebaut wird. Dann bedarf es bauzeitlicher Leitungsprovisorien, um die Ausschaltzeiten zu begrenzen.

Alle diese Punkte werden in der Phase der Planfeststellung detailliert geplant. 

Genehmigungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

50Hertz hat am 30. November 2020 den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)  bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Hierbei wurden ein in Frage kommender Vorzugstrassenkorridor sowie klein- und großräumige Alternativen ermittelt. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 Meter bis 1.000 Meter für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festzulegen.

Die Bundesnetzagentur führte vom 9. Januar bis 5. Februar 2021 die Antragskonferenz gemäß § 5 Absatz 6 Planungssicherstellungsgesetz als schriftliches Verfahren durch.

Am 29. März 2021 legte die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der abgegebenen Stellungnahmen den Untersuchungsrahmen nach § 7 NABEG fest. Darin wird aufgeführt, welche Untersuchungen 50Hertz im Rahmen der Bundesfachplanung durchführen muss, damit die Behörde eine Entscheidung über den vorzugswürdigen Trassenkorridor auf dieser Ebene treffen kann. Unter anderem sollte ein weiterer Trassenkorridor untersucht werden, den die Gemeinde Hohe Börde vorgeschlagen hatte.

Am 30. November 2022 hat 50Hertz die ergänzenden Unterlagen nach § 8 NABEG (siehe unten "Aktuelle Antragsunterlagen einsehen") eingereicht. Bis zum 3. April 2023 bestand die Möglichkeit, über die Website der Bundesnetzagentur Stellungnahmen dazu abzugeben. Am 28. Juni 2023 fand derErörterungstermin dazu statt.

Die Bundesnetzagentur hat am 31. Oktober 2023 einen 47 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt fest­gelegt. Sie ist dabei weitest­gehend dem Vor­schlag von 50Hertz gefolgt (siehe Übersichtskarte oben). Damit war die Bundesfachplanung abgeschlossen.

Am 28. März 2024 hat die Bundesnetzagentur die Antragskonferenz zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt und am 28. Juni 2024 den Unter­suchungs­rahmen festgelegt.

Für den Oktober 2025 plant 50Hertz die Abgabe des Planfeststellungsantrags. Die Bundesnetzagentur wird dann voraussichtlich im Januar 2027 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Unmittelbar danach beginnen die Bauarbeiten. Im März 2029 soll die neue Leitung in Betrieb genommen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

50Hertz informiert vor und während des Genehmigungsverfahrens regelmäßig über den Stand der Planungen. Auch während der späteren Bauphase führt 50Hertz eine baubegleitende Kommunikation durch.

Zu jedem Zeitpunkt freuen wir uns über Ihre Hinweise und Anmerkungen zur Netzverstärkung Helmstedt-Wolmirstedt, die uns bei der Planung und Realisierung des Vorhabens helfen. Sie können uns jederzeit persönlich kontaktieren (Ansprechpartner siehe oben).

Über anstehende Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung informieren wir Sie hier und über unseren Newsletter.

Aktuelle Antragsunterlagen einsehen

Die Unterlagen nach § 8 NABEG können Sie hier als Gesamtpaket oder weiter unten einzeln herunterladen. Weiterhin finden Sie die Unterlagen auf der Website der Bundesnetzagentur. Eine Einführung zu den Inhalten und Zielen der § 8-Unterlagen finden Sie hier.


Den von der BNetzA aufgegebenen Untersuchungsrahmen nach § 7 NABEG können Sie hier einsehen.


Die Bundesfachplanungsentscheidung finden Sie hier.

Downloads

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  • UNTERLAGE B - RAUMVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE Download ZIP (94,81 MB)
  • UNTERLAGE C - STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG Download ZIP (227,99 MB)
  • UNTERLAGE D - NATURA2000 Download ZIP (239,27 MB)
  • UNTERLAGE E - ARTENSCHUTZRECHTLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG Download ZIP (55,78 MB)
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Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

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