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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Helmstedt – Wolmirstedt

Netzverstärkung Helmstedt – Wolmirstedt

50Hertz plant den Bau einer 380-Kilovolt-(kV)-Freileitung zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und der Landesgrenze zu Niedersachsen bei Helmstedt. Die Leitung soll im Rahmen des Ausbaus und der Ertüchtigung des Stromübertragungsnetzes im Norden und Osten Deutschlands entstehen. Sie ergänzt die dort bereits vorhandene 380-kV-Drehstromfreileitung. Der Verlauf des Trassenkorridors soll sich an bereits vorhandenen Infrastrukturen, wie bspw. der bestehenden 380-kV-Freileitung, einer anderen Stromleitung oder einer Autobahn orientieren.

Die bestehende Trasse aus den 1980er Jahren soll zugleich in ihrer Stromtragfähigkeit von derzeit 2.520 auf 3.600 Ampere erhöht werden. Dies ist notwendig, da die Leitung den im Zuge der Energiewende veränderten Stromflüssen nicht mehr gewachsen ist.

Beide Leitungen stärken die elektrischen Verbindungen in der Mitte Deutschlands.

Durch den Bau der neuen und die Ertüchtigung der bestehenden Leitung werden Umbaumaßnahmen und Neuerrichtungen von Schaltfeldern im Umspannwerk Wolmirstedt nötig. Diese werden innerhalb des 50Hertz-eigenen Geländes am Umspannwerk erfolgen.

Die Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtvorhabens „Vorhaben 10 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Helmstedt-Wahle; Drehstrom Nennspannung 380 kV“. Dieses wurde im Bundesbedarfsplangesetz erstmals 2013 bestätigt. Es wird in Sachsen-Anhalt von 50Hertz und auf niedersächsischer Seite vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT betreut.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das länderübergreifende Leitungsprojekt ist die Bundesnetzagentur in Bonn. Es ist geplant, dass der von 50Hertz betreute Abschnitt Helmstedt-Wolmirstedt 2027 in Betrieb geht. 

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie im Abschnitt Status.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNER

Dr. Andreas Paust

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3086
  • E-Mail:
    andreas.paust@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Das Projekt Netzverstärkung Helmstedt-Wolmirstedt sichert die Stromversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland. Das Projekt unterteilt sich in zwei Maßnahmen: die Verstärkung der Bestandsleitung und den Neubau einer zusätzlichen Leitung.

Die Bestandsleitung ist eine der wichtigsten Stromverbindungen in der Mitte Deutschlands. Sie ist den steigenden Anforderungen an den Stromtransport nicht mehr gewachsen, sodass ihre Übertragungskapazität erhöht werden muss.

Durch die fortschreitende Energiewende ändern sich die Anforderungen an das Stromnetz: Windstrom wird vornehmlich im Norden und Osten erzeugt und muss in die Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. Diese Aufgabe soll die Neubauleitung übernehmen.

Das Vorhaben ist seit 2013 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 10 enthalten und wird im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019) als Projekt 33 begründet und bestätigt. Als länderübergreifendes Vorhaben liegt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur in Bonn.

50Hertz hat am 30. November 2020 den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)  bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Hierbei wurden ein in Frage kommender Vorzugstrassenkorridor sowie klein- und großräumige Alternativen ermittelt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 28. Dezember für vollständig erklärt und führte vom 9. Januar bis 5. Februar die Antragskonferenz als schriftliches Verfahren durch. Am 29. März 2021 legte sie auf der Grundlage der abgegebenen Stellungnahmen den Untersuchungsrahmen nach § 7 NABEG fest. Derzeit erarbeitet 50Hertz die Unterlagen nach § 8 NABEG.

Trassenkorridor-Verlauf und Informationen zur Bestandsleitung

50Hertz ergänzt bei dem Vorhaben Netzverstärkung Helmstedt-Wolmirstedt die bestehende 380-kV-Verbindung durch eine weitere leistungsfähigere 380-kV-Leitung.

Bestandsleitung

Die ca. 50 Kilometer lange Bestandsleitung verläuft relativ geradlinig vom Umspannwerk Helmstedt in östlicher Richtung zum Umspannwerk Wolmirstedt. Die Leitung durchquert den Landkreis Börde, sie verläuft überwiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen und nähert sich einigen Siedlungsbereichen an. Über eine kurze Distanz quert sie zwei Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, berührt jedoch keine Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA). Während 50Hertz für den Leitungsteil in Sachsen-Anhalt zuständig ist, fällt der Leitungsteil zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und dem UW Helmstedt in den Verantwortungsbereich der Fa, TenneT.

Der Verlauf der 380-kV-Bestandsleitung zwischen den Umspannwerken Helmstedt und Wolmirstedt.

Verwendeter Masttyp auf der bestehenden Trasse ist der sogenannte Donaumast, das heißt, die drei Leiter eines Stromkreises sind in Dreiecksform auf zwei Ebenen übereinander angebracht. Diese Masten wurden 1988/89 errichtet.

Mast 22, Foto: Daniel Seifert

Neubauleitung

Bei der Neubauleitung strebt 50Hertz an, die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur so gering wie möglich zu halten. Unter anderem deshalb folgt 50Hertz bei der Planung dem Bündelungsgebot.

Das Bündelungsgebot ist das Gebot, mit Stromleitungen möglichst nah an bereits bestehenden anderen Infrastrukturprojekten zu verlaufen. In § 1 Absatz 5 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es dazu: „Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.“ Dementsprechend soll sich der Korridorverlauf an bereits vorhandenen Infrastrukturen, wie bspw. der bestehenden 380-kV-Freileitung, einer anderen Stromleitung oder einer Bundesautobahn orientieren.

Darüber hinaus werden sogenannte Raumwiderstände berücksichtigt, wie zum Beispiel Siedlungen, Militärgelände, Wasserschutz-, Natur- und Vogelschutzgebiete.

Technik

Die Maste einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängungen und bestehen aus Mastschaft, Querträgern (Traversen), Erdseilstütze und Fundament. Die Bauform, -art und Dimensionierung der Maste werden insbesondere durch die Anzahl und Größe der aufliegenden Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Mastabstände, die örtlichen Gegebenheiten und einzuhaltenden Begrenzungen hinsichtlich der Schutzstreifenbreite oder Masthöhe bestimmt.

In der frühen Phase der Planung enthält der Antrag auf Bundesfachplanung vor allem grundsätzliche Aussagen zur verwendeten Technik. In der späteren Phase wird es von den Bodenbeschaffenheiten und der Topographie abhängen, wie hoch genau ein einzelner Mast ist und wie sein Fundament ausfällt.

Für den Bau und Betrieb der geplanten 380-kV-Freileitung Helmstedt-Wolmirstedt werden Stahlgittermaste aus verzinkten Normprofilen errichtet. Für den Neubau vorgesehen ist als Masttyp der Donaumast. Es können hierbei verschiedene Mastarten als Tragmast, Winkel- / Abspannmast oder Winkel- / Endmast zum Einsatz kommen. Die Wahl der Mastart ist abhängig von der gewählten Trassenführung und den technischen Notwendigkeiten. Der Donaumast stellt ein Optimum zwischen Höhe und Breite dar. Das folgende Schaubild zeigt zeichnerisch links den verwendeten Donaumast der Bestandsleitung und rechts den geplanten neuen Mast.

Mastbilder im Vergleich: Donaumast der Bestandsleitung und neuer Standard-Donaumast

Der Antrag geht aber auch auf andere Mastbauformen ein. Auch auf der 380-kV-Übertragungsebene können Einebenenmasten verwendet werden. Sie sind dann nur breiter und aufgrund der vorherrschenden Zugkräfte stabiler konstruiert. Die Leiter werden vermutlich als sogenanntes Viererbündel (vier Stahl-Aluminium-Seile quadratisch angeordnet) ausgeführt. Der Abstand zwischen zwei Masten liegt meist bei ca. 400 Metern.  Je nach den topographischen Gegebenheiten kann ein kürzerer oder längerer Abstand erforderlich werden. 

Ein neuer Mast benötigt Zuwegungen. Er wird auf der Baustelle in Teilen vormontiert und dann mit einem Kran in Position gehoben und verschraubt. Als typische Bauzeit gelten sechs bis zehn Wochen. Bauzeit und Bauzeitenbeginn hängen aber auch von Maßnahmen zum Schutz von Tieren ab.

Zu berücksichtigen sind beim Bau auch sogenannte Schaltfenster. Die Leitungen sind heute so stark ausgelastet, dass sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschaltet werden können, um daran zu arbeiten. Dies wird vor allem dann wichtig, wenn Leitungen gekreuzt werden oder achsgleich neu gebaut wird. Dann bedarf es bauzeitlicher Leitungsprovisorien, um die Ausschaltzeiten zu begrenzen.

Die vorgenannten Punkte werden erst später im Verfahren detailliert geplant – in der Phase der Planfeststellung. Im aktuellen Verfahrensschritt ist zu prüfen, ob die Passierbarkeit von Engstellen technisch bewältigt werden kann.

Genehmigungsverfahren

Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beantragt 50Hertz die Bundesfachplanung. Dazu wird zunächst ein Antrag nach § 6 NABEG erarbeitet, für den bereits zahlreiche umweltfachliche und technische Untersuchungen durchgeführt werden. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 Meter bis 1.000 Meter für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festzulegen. 50Hertz hat am 30. November 2020 den Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht. 

Die Bundesnetzagentur führte vom 9. Januar bis 5. Februar 2021 die Antragskonferenz gemäß § 5 Absatz 6 Plansicherstellungsgesetz als schriftliches Verfahren durch.
Am 29. März 2021 legte sie auf der Grundlage der abgegebenen Stellungnahmen den Untersuchungsrahmen nach § 7 NABEG fest. Darin wird aufgeführt, welche Untersuchungen 50Hertz im Rahmen der Bundesfachplanung durchführen muss, damit die Behörde eine Entscheidung über den vorzugswürdigen Trassenkorridor auf dieser Ebene treffen kann. Der Untersuchungsrahmen macht unter anderem zahlreiche Vorgaben zur Erstellung einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und eines Umweltberichts. Gefordert werden weiterhin etwa Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit und eine artenschutzrechtliche sowie eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung. Außerdem gibt die Bundesnetzagentur auf Anregung einzelner Stellungnahmen die Betrachtung weiterer Trassenkorridore auf. So tritt zu den bereits von 50Hertz im Antrag nach § 6 NABEG untersuchten Korridoren ein weiterer Trassenkorridor hinzu, den die Gemeinde Hohe Börde vorgeschlagen hat. Weiterhin soll 50Hertz auf Anregung der Stadt Helmstedt eine Verschiebung des Trassenkorridors an der Landesgrenze um 100 m nach Norden untersuchen. Ergänzend ist zu prüfen, ob die Mitnahme von 110 kV-Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge in Frage kommt. 50Hertz hat zwischenzeitlich sowohl mit der Stadt Helmstedt als auch mit der Gemeinde Hohe Börde Gespräche geführt und eine Verständigung über den Verlauf der von diesen vorgeschlagenen Korridoralternativen gefunden.

Antragsunterlagen einsehen

Den Antrag auf Bundesfachplanung nach §6 NABEG können Sie hier (Antrag / Anlagen / Karten) herunterladen. Sie finden den Antrag auch bei der Bundesnetzagentur auf der Projektwebseite von Vorhaben 10. Den von der BNetzA aufgegebenen Untersuchungsrahmen nach § 7 NABEG können Sie hier einsehen.

Hinweise zur Planung abgeben

Ihre Hinweise und Anmerkungen zur Netzverstärkung Helmstedt-Wolmirstedt helfen uns bei der Planung des Vorhabens. Deshalb freuen wir uns über Ihre Kommentare. Wir werden diese bei der weiteren Planung prüfen. 

Um Ihren Hinweis zu erstellen, gehen Sie bitte auf unsere Hinweisplattform.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

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  • INFOLETTER
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