Der Bau, Aus- und Umbau von Stromleitungen sind Infrastrukturmaßnahmen, die in ihrem Verlauf viele Interessen wie Naturschutz oder Tourismus betreffen. Daher hat der Gesetzgeber die Prozesse bei der Planung und Genehmigung, zum Beispiel mit dem Energiewirtschaftsgesetz, klar geregelt.
Der Interkonnektor KONTEK wird in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trasse verlaufen. Daher wird er in einem bereits raumgeordneten Bereich geplant, für den also keine erneute Raumordnung vor dem Plangenehmigungsverfahren erfolgen muss.
In der zweiten Jahreshälfte 2020 plant 50Hertz den Antrag für ein Plangenehmigungsverfahren abzugeben. Dafür sind qualifizierte Voraussetzungen notwendig, wie beispielsweise, dass die Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden und der Vorhabenträger sich mit Trägern öffentlicher Belange (wie dem Landkreis Rostock) abgestimmt hat. Beides ist hier der Fall, sodass die Voraussetzungen für ein Plangenehmigungsverfahren erfüllt sind. Obwohl der Gesetzgeber für ein Plangenehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht, plant 50Hertz dennoch mit Betroffenen und Anrainern bezüglich KONTEK in den Dialog zu gehen. Verantwortlich für das Verfahren ist das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern.
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