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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Pulgar – Vieselbach

Freileitung Pulgar – Vieselbach

Im Rahmen des Ausbaus und der Ertüchtigung des Übertragungsnetzes im Norden und Osten Deutschlands plant 50Hertz den Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Pulgar bei Leipzig (Sachsen) und Vieselbach bei Erfurt (Thüringen).

Ziel der Netzverstärkung ist es, die Übertragungskapazität zu erhöhen, denn den im Zuge der Energiewende veränderten Stromflüssen ist die bestehende Leitung nicht mehr gewachsen. Um den zunehmend im Norden und Osten erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien allen Verbrauchern in Deutschland zur Verfügung zu stellen, soll die Stromtragfähigkeit der bereits heute stark ausgelasteten 380-kV-Freileitung um ca. 40 % erhöht werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Freileitung wird die rund 105 Kilometer lange Bestandsleitung zurückgebaut.

Der Bedarf der Maßnahme wurde im Netzentwicklungsplan 2012 erstmals durch die Bundesnetzagentur bestätigt. Gesetzliche Grundlage für das als Vorhaben 13 geführte Projekt ist das Bundesbedarfsplangesetz.

Eine Einführung in das Vorhaben bietet der Projektflyer. Aktuelle Informationen zum Planungsstand entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Status“ weiter unten auf dieser Seite.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNERIN

Marie Bartels

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 30 5150-2162
  • E-Mail:
    marie.bartels@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Dem Netzausbau in Deutschland liegt eine mehrstufige Bedarfsermittlung zugrunde. Beteiligt sind hierbei die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde sowie alle Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die sich in den Konsultationsphasen einbringen. Als gesetzgebende Instanzen sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat am Bedarfsermittlungsprozess beteiligt.

So wurde das Vorhaben 380-kV-Freileitung Pulgar – Vieselbach erstmals 2012 als notwendige Maßnahme im Netzentwicklungsplan Strom von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der Netzentwicklungsplan ist Grundlage für den Bundesbedarfsplan, der festlegt, welche Vorhaben zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs notwendig sind.

Das Bundesbedarfsplangesetz wurde erstmals 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Projekt 380-kV-Freileitung Pulgar – Vieselbach war darin wie auch in den folgenden Fassungen des Gesetzes von 2015 und 2019 als Vorhaben Nr. 13 enthalten. Somit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens und der vordringliche Bedarf festgestellt.

Trassenverlauf
 

Die bestehende, rund 105 Kilometer lange Freileitung verbindet die Umspannwerke (UW) Pulgar bei Leipzig und Vieselbach bei Erfurt und quert die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der überwiegende Teil der bestehenden Leitung zwischen Geußnitz und dem UW Vieselbach wurde 1982 errichtet. Das 27 Kilometer lange östliche Teilstück zwischen dem UW Pulgar und Geußnitz hingegen wurde erst 1998 in Betrieb genommen, um das Kraftwerk Lippendorf an das bundesweite Übertragungsnetz anzuschließen. Da die Masten auf diesem Abschnitt auch unter Berücksichtigung heute gültiger Normen weiter genutzt werden können, ist hier lediglich eine Ertüchtigung mit leistungsfähigeren Leiterseilen sowie eine Erhöhung von drei Masten erforderlich.

Die Statik der 1982 in Betrieb genommenen Masten zwischen Geußnitz und dem UW Vieselbach dagegen erlaubt nach heutigen Normen keinen Austausch der Leiterseile. Deshalb muss die Freileitung auf dem mittleren und westlichen Abschnitt überwiegend als Ersatzneubau geplant werden. Dies bietet die Möglichkeit, den bisherigen Verlauf der Freileitung auf den Prüfstand zu stellen und – wo möglich – beispielsweise Abstände zu Ortschaften zu vergrößern oder dem Umwelt- und Naturschutz durch eine Anpassung des Verlaufs Rechnung zu tragen.

Nach Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Freileitung wird die bestehende zurückgebaut, sodass weiterhin nur eine Leitung in der Trasse verläuft.

Detaillierte Darstellungen des heutigen und künftigen Trassenverlaufs in den entsprechenden Leitungsabschnitten finden Sie in der Rubrik „Karten“.

Genehmigungsverfahren

Das Vorhaben ist in drei Planungsabschnitte unterteilt: 

  • Abschnitt Ost vom UW Pulgar bis Geußnitz bei Zeitz
  • Abschnitt Mitte von Geußnitz bis Bad Sulza
  • Abschnitt West von Bad Sulza bis zum UW Vieselbach

Mehrstufiges Genehmigungsverfahren

Für bundesländerübergreifende Vorhaben ist das Genehmigungsverfahren durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) geregelt. Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt bei der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn.

Das NABEG gibt einen mehrstufigen Genehmigungsprozess vor. Der erste Schritt ist die Bundesfachplanung, deren Ziel es ist, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 1.000 Metern festzulegen. Dabei werden unterschiedliche Varianten untersucht und gegeneinander abgewogen, um den bestmöglichen Korridorverlauf zu bestimmen.

Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren geht es darum, den exakten Verlauf der Höchstspannungsleitung innerhalb des zuvor festgelegten Trassenkorridors zu bestimmen.

Je Planungsabschnitt wird ein Genehmigungsantrag eingereicht. Somit unterteilt sich das Vorhaben in drei separate Genehmigungsverfahren.

Abschnitt West: Im Planfeststellungsverfahren

Für den Abschnitt West zwischen Bad Sulza und dem Umspannwerk Vieselbach wurde die Bundesfachplanung mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur am 20.12.2019 abgeschlossen. Damit steht der 1000 Meter breite Korridor fest, innerhalb dessen in den kommenden Monaten der konkrete Trassenverlauf und die Maststandorte ermittelt werden. 

Als Auftakt für diese Detailplanung hat 50Hertz im April 2020 den Antrag auf Planfeststellung nach §19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Nach der Antragskonferenz im schriftlichen Verfahren erließ die Genehmigungsbehörde den Untersuchungsrahmen. Auf dieser Grundlage wurden der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG erstellt. Behörden und Verbände sowie alle vom Vorhaben berührten Personen hatten bis zum 19. August 2022 Gelegenheit, zu diesen Planungen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen von 50Hertz gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur zur Verfahrensbeschleunigung entschieden, gemäß § 22 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten. Im nächsten Schritt wird sie den Planfeststellungsbeschluss fassen. 

Alle Unterlagen können Sie hier einsehen.

Abschnitt Mitte: Im Planfeststellungsverfahren

Für den Abschnitt Mitte zwischen Geußnitz und Bad Sulza hat 50Hertz hat den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG eingereicht. Nach Durchführung der Antragskonferenz am 27.02.2020 in Apolda hat die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt Mitte festgelegt.

Die darin vorgesehenen Untersuchungen wurden durchgeführt und die entsprechenden Unterlagen am 30.12.2021 der Bundesnetzagentur übergeben. Am 31. Januar hat die Behörde ihre Vollständigkeit bestätigt und anschließend auf ihrer Webseite veröffentlicht. Behörden und Verbände sowie alle vom Vorhaben berührten Personen hatten Gelegenheit, zu diesen Planungen Stellung zu nehmen. Anschließend hat am 5. Juli ein Erörterungstermin in Gera stattgefunden, um die vorgebrachten Anliegen persönlich zu diskutieren. Damit hat die Bundesnetzagentur alle Informationen vorliegen, die sie benötigt, um im nächsten Schritt den Planfeststellungsbeschluss zu fassen.

Alle Unterlagen können Sie hier einsehen.

Abschnitt Ost:  Baumaßnahmen sind abgeschlossen

Am 25. Juli 2019 hat 50Hertz von der Bundesnetzagentur Baurecht zur Ertüchtigung des östlichen Abschnitts zwischen dem UW Pulgar und Geußnitz erhalten. Da sich die erforderlichen Maßnahmen auf diesem Teilstück auf einen Tausch der Leiterseile sowie die Erhöhung von drei Masten beschränken, um eine höhere Übertragungskapazität zu erreichen, war zur Genehmigung dieses Abschnitts lediglich ein vereinfachtes Anzeigeverfahren notwendig. 

Umbeseilung und Masttausche haben am 17.08.2020 nahe der Stadt Groitzsch begonnen und wurden im Oktober 2021 abgeschlossen.

Mehr aktuelle Informationen zum laufenden Verfahren finden Sie im Bereich Meldungen und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Seilzugarbeiten im Abschnitt Ost. Foto: 50Hertz. 

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Noch vor dem Start des formellen Genehmigungsverfahrens sammelte 50Hertz Hinweise der lokalen Verwaltungen und Fachbehörden, Natur- und Umweltschutzvereinigungen sowie der Anlieger, um die vorgebrachten Belange so früh als möglich in die Planung einfließen zu lassen. Eine Übersicht der eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen ist in den Unterlagen zur Bundesfachplanung einzusehen.

Auch in Vorbereitung der beiden Planfeststellungsverfahren in den Abschnitten Mitte und West fanden Informationsveranstaltungen statt. Lokale Verwaltungen und Behörden, NGOs und Anwohner*innen hatten dort oder auf digitalen Wegen Gelegenheit, ihre Anmerkungen und Kritikpunkte zu äußern. Die eingegangenen Hinweise hat 50Hertz in den Antragsunterlagen nach §19 NABEG jeweils unter dem Gliederungspunkt 1.8 dokumentiert. Dort ist zudem angegeben, welche Stellungnahmen zu Anpassungen der Planungsunterlagen geführt haben.

Begleitend zur Planfeststellung wurden folgende Beteiligungsmaßnahmen durchgeführt:

Abschnitt Mitte

50Hertz hat die lokalen Fachbehörden auf Kreiskonferenzen in den Landratsämtern von Naumburg und Eisenberg am 04. und 05. September 2019 über das bevorstehende Planfeststellungsverfahren unterrichtet. Themen waren der aktuelle Planungsstand, insbesondere die in Frage kommenden Trassenverläufe innerhalb des festgelegten Korridors, das methodische Vorgehen bei der Prüfung von Alternativen sowie die geplanten Formate der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Dialog mit den Anwohner*innen entlang des Trassenverlaufs wurden ebenfalls vor dem Start des Verfahrens aufgenommen: Interessierte konnten sich bei Informationsveranstaltungen in Wetterzeube OT Haynsburg und in Tümpling am 15. Oktober 2019 über die Ergebnisse der Bundesfachplanung informieren, nachdem in diesen Bereichen unterschiedliche Korridoralternativen zur Prüfung gestanden hatten. Zur Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren machte das DialogMobil vom 12. bis 14. November 2019 Station in Molau, Schmiedehausen, Tümpling, Königshofen und auf der Haynsburg. Ergänzend wurde das Projekt über die Berichterstattung in den regionalen Medien vorgestellt. Die in der Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise flossen nach Möglichkeit in das weitere Verfahren ein.

In Apolda fand am 20. Januar 2020 ein Workshop zu den Biotopkartierungen und faunistischen Erfassungen statt. Eingeladen waren Umweltbehörden und Umweltverbände aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Workshop wurden die Zielstellungen und methodischen Vorgehensweisen, einschließlich der Kartierzeiträume und Untersuchungsgebiete vorgestellt. Anregungen der Teilnehmenden wurden in das Kartierkonzept aufgenommen.

Über den Stand der Feinplanung in Tümpling informierte 50Hertz am 20. September 2021 interessierte Anwohner*innen in einer Videokonferenz. In der Gemeinde Wetterzeube war das 50Hertz-Planungsteam am 22. September 2021 erneut mit dem DialogMobil vor Ort, um das Ergebnis der Alternativenprüfung in Goßra vorzustellen.

Am 1. Dezember 2021 fand das 2. Planungsforum angesichts der pandemischen Lage als Onlinekonferenz statt. Die vom Vorhaben berührten Kommunen und Vertreter*innen der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden zum Auftakt der formellen Beteiligungsphase mit den Ergebnissen der Planung und den Inhalten des Unterlagen nach § 21 NABEG vertraut gemacht.

Abschnitt West

Der im letzten Absatz beschriebene Workshop am 20. Januar 2020 zu den anstehenden Biotopkartierungen und faunistischen Erfassungen war abschnittsübergreifend und behandelte daher auch diesen Genehmigungsabschnitt westlich von Bad Sulza.

Am 23. Januar 2020 wurden auf Kreis- und Ämterkonferenzen mit der Stadt Erfurt und dem Weimarer Land die Planungen für das anstehende Planfeststellungsverfahren den Fachverwaltungen vorgestellt. Aufgrund seiner geringen Betroffenheit verzichtete der Kreis Sömmerda auf eine entsprechende Veranstaltung und bekam die Informationen schriftlich zur Verfügung gestellt.

Die für den 16. bis 18. März 2020 geplante Infotour mit dem DialogMobil musste wegen der gerade ausbrechenden Covid-19-Pandemie kurzfristig abgesagt werden. Als Ersatz wurden Informationen zu Planungen, Technik und Genehmigungsverfahren online veröffentlicht. In telefonischen Sprechstunden stand das 50Hertz-Planungsteam am vom 17. bis zum 23. März 2020 den Anwohner*innen für Gespräche zur Verfügung. Hinweise zu den Planungen wurden zudem über eine interaktives Online-Tool entgegengenommen. Die in der Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung formulierten Anliegen aus der Region wurden nach Möglichkeit in den Planungen berücksichtigt.

In Buttelstedt und bei Stedten stehen innerhalb des Korridors Trassenalternativen zur Prüfung an. Zur Abstimmung mit den Anwohner*innen fanden am 6. Januar (Buttelstedt) und 10. Februar 2021 (Stedten) Video-bzw. Telefonkonferenzen statt, in denen das Planungsteam die Vor- und Nachteile der möglichen Verläufe mit berührten Anliegern erörterte.

Am 6. April fand das 2. Planungsforum angesichts der pandemischen Lage als Onlinekonferenz statt. Den vom Vorhaben berührten Kommunen und Vertreter*innen des Landes Thüringen wurde zum Auftakt der formellen Beteiligungsphase die Ergebnissen der Planung und die Inhalte der Unterlagen nach § 21 NABEG vorgestellt.

Mehr aktuelle Informationen zum laufenden Verfahren finden Sie im Bereich Meldungen und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Über anstehende Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung informieren wir Sie hier und über unseren Newsletter.

Antragsunterlagen einsehen

Antragsunterlagen für Planungsabschnitte online

Abschnitt Ost (Pulgar – Geußnitz)

Unterlagen des abgeschlossenen Bundesfachplanungsverfahrens

Unterlagen des abgeschlossenen Anzeigeverfahrens (siehe § 25 NABEG)

Freistellungsentscheidung und naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung (siehe § 25 NABEG und §§ 17, 15, 14 BNatSchG)


Abschnitt Mitte (Geußnitz –Bad Sulza)

Unterlagen des abgeschlossenen Bundesfachplanungsverfahrens

Antrag auf Planfeststellungsbeschluss, Festlegung des Untersuchungsrahmens, Plan und Unterlagen (siehe §§ 19, 20, 21 NABEG)


Abschnitt West (Bad Sulza – Vieselbach)

Unterlagen des abgeschlossenen Bundesfachplanungsverfahrens

Antrag auf Planfeststellungsbeschluss und Festlegung des Untersuchungsrahmens, Plan und Unterlagen (siehe §§ 19, 20, 21 NABEG)

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • FLYER
  • INFOLETTER
  • VERANSTALTUNGSPROTOKOLLE
  • VIDEOS
  • KARTEN
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