Um den Netzanschluss herstellen zu können, sind unterschiedliche Genehmigungen notwendig. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 (FEP) nach den Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (NEP 2019-2030) geregelt.
Genehmigungen Seetrasse und Offshore-Umspannplattform
Das Seekabel verläuft durch verschiedene Zuständigkeitsbereiche von Genehmigungs- und Fachbehörden. Für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee ist der Bund und damit das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Genehmigungsbehörde zuständig. Als AWZ bezeichnet man die Fläche jenseits des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) bis hin zu theoretisch maximal 200 Seemeilen. Das Planfeststellungsverfahren (PFV) für die AWZ wird sich auf den dort befindlichen Trassenabschnitt und die Offshore-Umspannplattform erstrecken. In der deutschen AWZ müssen Offshore-Umspannplattformen zudem einen Zertifizierungsprozess des BSH durchlaufen. Dieser mündet in die vierte und entscheidende Freigabe – die Betriebsfreigabe. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie gibt den genauen Standort der Offshore-Umspannplattform innerhalb der des Windparks Windanker vor. Bei einer Wassertiefe von 42,7 Meter plant, errichtet und betreibt 50Hertz als Vorhabenträgerin die Offshore-Umspannplattform zum ersten Mal selbst. Mehr Informationen zur Bauweise finden Sie hier.
Die Seetrasse verläuft von der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone in das Küstenmeer. Für das Küstenmeer sind die Bundesländer – in diesem Fall Mecklenburg-Vorpommern – zuständig. Für das Seekabel im Küstenmeer ist ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich, die zuständige Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Um den Eingriff in die Umwelt möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Länge des Kabels so kurz wie möglich zu halten und die neue Trasse mit anderen Leitungen gebündelt zu legen. Aus diesem Grund plant 50Hertz das Seekabelsystem weitestgehend parallel zu den bestehenden Leitungen der Projekte Ostwind 1 und 2 zu legen. Für die jeweils drei Seekabelsysteme im Küstenmeer von Ostwind 1 und Ostwind 2 wurde im Jahr 2015 der Planfeststellungsbeschluss vom damaligen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg ausgestellt.
Da das Seekabelsystem von Ostwind 3 weitestgehend parallel zu den anderen Netzanbindungssystemen von Ostwind 1 und 2 verlaufen soll, hat 50Hertz beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das Projekt „Netzanschluss Fläche O-1.3“ gestellt. Im Ergebnis entschied die zuständige Behörde, dass kein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss.
Das Planfeststellungsverfahren ist eine detaillierte Genehmigungsprüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens. Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
Genehmigung Offshore-Umspannplattform
Der über den künftigen Offshore-Windpark auf See erzeugte Strom wird auf der Offshore-Umspannplattform gebündelt und mit einem 220-Kilovolt-Wechselstrom-Seekabel zum Festland transportiert.
Erstmalig plant, beantragt und baut 50Hertz als Vorhabenträgerin eine Offshore-Umspannplattform selbst. Der Genehmigungsprozess ist Teil des Planfeststellungsverfahrens zum Seekabel in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Genehmigung liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone müssen Offshore-Umspannplattformen zudem einen Zertifizierungsprozess des BSH für durchlaufen. Dieser mündet in die vierte und entscheidende Freigabe – die Betriebsfreigabe.
Grundsätzlich beinhaltet der Planfeststellungsbeschluss eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sicherstellen, dass der Bau und der Betrieb keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Meeresumwelt sowie des Schiff- und Luftverkehrs haben.
Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
Genehmigung Landtrasse
Der Punkt an dem das Seekabel erstmalig auf Land trifft wird Anlandungspunkt genannt. Der Übergang von See zu Land wird damit markiert. Vom Anlandungspunkt wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel auf der Landtrasse zum landseitigen Umspannwerk transportiert. Zunächst hat 50Hertz für das Vorhaben Ostwind 3 einen Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das Projekt „Netzanschluss Fläche O-1.3“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Hier wurde geprüft, ob das Vorhaben im Einklang der Landesraumordnung steht. Im Ergebnis entschied die zuständige Behörde, dass kein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss.
Für die Genehmigung der Landtrasse bereitet 50Hertz die Antragsunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Planfeststellungsverfahren ist eine detaillierte Genehmigungsprüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens.
Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich verankert. Träger öffentlicher Belange sind in diesem Fall zu beteiligen. Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
Genehmigung Umspannwerk landseitig
Das 220-Kilovolt (kV) Wechselstromseekabel wird mittels eines Umspannwerks an das deutsche Höchstspannungsübertragungsnetz angebunden. Im Umspannwerk erfolgt die erforderliche Transformation der Spannungsebene von 220 auf 380 kV. Da das Seekabel aus kapazitäts- und netztechnischen Gründen nicht im bestehenden Umspannwerk Lubmin anlanden kann, muss 50Hertz dazu ein neues Umspannwerk bauen. Um dieses mit der bestehenden Freileitung zu verbinden, ist eine sogenannte Doppel-Einschleifung notwendig.
Zunächst hat 50Hertz für das Vorhaben Ostwind 3 einen Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das Projekt „Netzanschluss Fläche O-1.3“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Hier wurde geprüft, ob das Vorhaben im Einklang mit der Landesraumordnung steht. Im Ergebnis entschied die zuständige Behörde, dass kein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss.
Für den Bau des neuen Umspannwerkes wird 50Hertz in ein Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern eintreten. Das Planfeststellungsverfahren ist eine detaillierte Genehmigungsprüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens.
Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich verankert. Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StaLU Vorpommern) sind in diesem Fall zu beteiligen. Das Planfeststellungsverfahren dauert in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten.
Im Planfeststellungsverfahren muss die sogenannte Einschleifung beantragt werden. Die Einschleifung ist erforderlich, um den aus dem Offshore-Windpark erzeugten Strom in das bestehende Übertragungsnetz von 50Hertz einzuspeisen. Sie stellt die Verbindung zwischen dem vorhandenen Freileitungsnetz und dem Umspannwerk her. Die Einschleifung wird als Freileitung installiert. Die Genehmigung erfolgt nach § 43 EnWG.
Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).