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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/SuedOstLink/Abschnitt B

SuedOstLink, Abschnitt B

Der komplette SuedOstLink reicht von Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt bis zum Standort Isar bei Landshut in Bayern. Der Verlauf, der in der Planungsverantwortung von 50Hertz liegt, gliedert sich in die Planungsabschnitte A1, A2 und B. Der Abschnitt B reicht von nördlich von Eisenberg im Saale-Holzland-Kreis bis zur Landesgrenze Thüringen-Bayern.

Überblick über die Abschnitte des SuedOstLinks

Im Abschnitt B des SuedOstLinks sollen die Leitungen von zwei Gleichstromverbindungen realisiert werden: Eine Verbindung soll Strom von Wolmirstedt nach Isar bringen. Sie wird im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 5 geführt. Eine weitere Verbindung transportiert Strom von Klein Rogahn, westlich von Schwerin, bis nach Isar. Diese Leitung soll im Landkreis Börde auf den SuedOstLink stoßen. Sie wird im Gesetz als Vorhaben 5a geführt.

Die Planer von 50Hertz suchen geeignete Leitungsverläufe innerhalb eines 1.000 Meter breiten Korridors. Diesen Korridor hatte die Bundesnetzagentur am 23. Oktober 2019 in ihrer Entscheidung zur Bundesfachplanung verbindlich festgelegt.

Information zur Planung in Abschnitt B, Stand 07/2021

Überblickskarte zum SuedOstLink, Abschnitt B

Stand von Vorhaben 5 (Wolmirstedt – Isar)

Der Abschnitt B des Vorhabens 5 ist seit Anfang 2020 im Planfeststellungsverfahren. Der im Dezember 2019 eingereichte Antrag enthielt eine sogenannte Vorschlagstrasse und Alternativen. Diese ist Ausgangspunkt der weiteren Detailplanung. Der am 30. Juni 2020 von der Bundesnetzagentur erlassene Untersuchungsrahmen gibt 50Hertz als Vorhabenträger vor, wie die Planfeststellungsunterlagen weiter zu detaillieren sind.

Stand von Vorhaben 5a (Klein Rogahn – Isar)

Für den Abschnitt B des Vorhabens 5a hat 50Hertz den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens (§ 19 NABEG) am 23.04.2021 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Anschließend hat die Behörde die Unterlagen am 07.05.2021 für vollständig erklärt und online gestellt. Die Antragsunterlagen zum Abschnitt B sind auf der Website der Bundesnetzagentur verfügbar. 

Im Rahmen des Planungssicherstellungsgesetzes erfolgt die Antragskonferenz im schriftlichen Verfahren. Dabei können Einwendungen und Stellungnahmen in schriftlicher oder elektronischer Form bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden.

Die Antragsinhalte zielen darauf ab, die Leitungen von Vorhaben 5a in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben 5 entwickelten Trasse zu verlegen. Um Doppelarbeiten zu vermeiden und die Planungen bestmöglich aufeinander abzustimmen, hat 50Hertz bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Genehmigungsverfahren der Vorhaben Nr. 5 und Vorhaben 5a zu verbinden. Diesem Antrag ist die Bundesnetzagentur mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens am 29. Oktober 2021 für den Abschnitt B gefolgt.

Wichtig hierzu: Die in den Anträgen enthaltenen Trassenverläufe enthalten nicht alle zwischenzeitlich im Rahmen der Planung für das Vorhaben 5 im SuedOstLink diskutierten und in die Prüfung aufgenommenen Varianten. Dies hat methodische Gründe und soll die möglichst zeitnahe Verbindung der Verfahren Nr. 5 und Nr. 5a erlauben. Unabhängig davon werden alle für Vorhaben Nr. 5 in die Prüfung aufgenommenen Alternativen auch für Vorhaben 5a geprüft.

Keine Änderung der Trassenbreite zu erwarten

Zunächst war für Vorhaben Nr. 5 vorausschauend eine Mitverlegung von Leerrohren vorgesehen. Diese Mitverlegung ist nicht mehr Teil der Planung. Stattdessen können die Erdkabel von Vorhaben 5a diesen Raum in der Trasse einnehmen. Für die Breiten von Regelarbeitsstreifen (ca. 40-45 Meter) und Schutzstreifen (ca. 21 Meter) erwartet 50Hertz keine wesentlichen Änderungen.

Detailkarten zum Abschnitt B

Die nachstehend verlinkten Karten zeigen den festgelegten Korridor mit schwarzen Grenzen. Im Korridor verläuft die darin entwickelte Vorschlagstrasse des SuedOstLinks als magentafarbene Linie. Im Regelfall werden die Erdkabel im offenen Graben verlegt. Weiße Rechtecke in der Trassenlinie zeigen Stellen, an denen Straßen, Flüsse oder empfindliche Gebiete mit einer Bohrung geschlossen gequert werden sollen.

In den Detailkarten zeigt der jeweils linke Kartenstreifen eine Auswahl der wichtigsten Schutzgüter und Raumnutzungen. Der jeweils rechte Kartenstreifen übersetzt die Flächen entsprechend ihres Einflusses auf die Trassenplanung in orange (möglichst zu meidende) und rote (zu umgehende) Gebiete. Die Kartendarstellungen zeigen einen Zwischenstand der Planungen von Juli 2021.

Detailkarte zum Abschnitt B, Blatt 1 (Raum Eisenberg bis Höhe Gera)
Detailkarte zum Abschnitt B, Blatt 2 (Höhe Gera bis Höhe Erbengrün)
Detailkarte zum Abschnitt B, Blatt 3 (Höhe Erbengrün bis Landesgrenze Thüringen-Bayern)

Daten für Geoinformationssysteme (GIS) zum Abschnitt B

Die nachstehend verlinkte Archiv-Datei liefert Dateien, die sich in Geoinformationssysteme einspielen lassen. Dies ist vor allem für Behörden und Planungsbüros interessant, zum Beispiel um die Vorschlagstrasse und Alternativen zum SuedOstLink mit eigenen Vorhaben oder weiteren Rauminformationen abzugleichen.

GIS-Daten zum aktuellen Planungsstand zum SuedOstLink, Abschnitt B
(Stand: Juli 2021)

Wie es im Verfahren weitergeht

50Hertz wird für die Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a einen vollständigen und gemeinsamen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz) bei der Bundesnetzagentur einreichen.

50Hertz als Vorhabenträger wird die weiteren Planungsschritte mit eigenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung begleiten. Auch sind Beteiligungsmaßnahmen zur Einreichung der Antragsunterlagen geplant.

Die Bundesnetzagentur ihrerseits wird die angenommenen vollständigen Antragsunterlagen auslegen und Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit um Stellungnahmen und Einwendungen bitten. Diese formelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist für den Jahresverlauf 2023 zu erwarten.

Weitere Informationen

  • Informationen zum Konverter am Standort Wolmirstedt
  • Informationen zu den Planungen für Abschnitt A1
  • Informationen zu den Planungen für Abschnitt A2
  • Arbeiten in der Fläche (u.a. archäologische Voruntersuchungen)
  • Maßnahmen zum Schutz der Böden
  • Informationen für Flächeneigentümer
  • Nichttechnische Zusammenfassung zu Vorhaben Nr. 5 im SuedOstLink

Projekt von gemeinsamem Interesse


Der SuedOstLink ist als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (project of common interest, PCI) der Europäischen Union entscheidend für die weitere Verbesserung der Versorgungssicherheit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien.


Die alleinige Verantwortung für diese Veröffentlichung liegt beim Autor. Die Europäische Union haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.


Weitere Informationen zu 50Hertz-Projekten mit europaweiter Bedeutung finden Sie hier:

VORHABEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE (PCI)

Stand: 21. Dezember 2022

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