Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland erstellen regelmäßig Prognosen zur Entwicklung von Stromverbrauch, wie dem Einsatz von Elektrofahrzeugen, privaten Wärmepumpen oder Batteriespeichern, und Energieerzeugung, wie durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen an. Das heißt, dass verschiedene Annahmen auf der Basis von Berechnungen der bisherigen Entwicklung und den künftigen Anforderungen getroffen werden. Diese verschiedenen Szenarien werden alle zwei Jahre in einen Szenariorahmen, nach öffentlicher Beteiligung, durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft und genehmigt.
Auf Basis dieser Erkenntnisse haben die Planungen für die künftige Anpassung des Stromnetzes begonnen. Die 380-kV-Kabelvertikale Berlin Nord (Malchow – Reuter) wurde als erforderliches Vorhaben für den Berliner Raum ermittelt und im Netzentwicklungsplan 2021 bis 2035 von der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bundesnetzagentur (BNetzA), bestätigt. Der Netzentwicklungsplan dient als Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Dieser legt die notwendigen Vorhaben für einen sicheren zukunftsfähigen Netzbetrieb fest. Die Entscheidung zur Beauftragung für die Kabelvertikale Berlin Nord wurde mit der Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in der Fassung vom 29.07.2022 beschlossen. Die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz bedeutet, dass ein bestimmtes Vorhaben vom Gesetzgeber als notwendig und dringlich eingestuft wurde und ein rechtlicher Anspruch auf Umsetzung besteht. Das Vorhaben wurde mit einer besonderen Eilbedürftigkeit „G“ gekennzeichnet, weshalb auf eine Bundesfachplanung im Projekt verzichtet wird.
Der nächste Schritt im Genehmigungsverfahren für die Kabelvertikale Berlin Nord ist die Planfeststellung. In Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren findet eine valide Trassenplanung unter Einbeziehung technischer Machbarkeit und Umweltauswirkungen statt.