Öffentlichkeitsbeteiligung
Wichtiger Bestandteil der Genehmigung ist die Information und der Austausch mit der Öffentlichkeit. Sowohl 50Hertz als auch die BNetzA beziehen die Öffentlichkeit deshalb mehrfach in das Genehmigungsverfahren ein. Im Juli 2024 erhielt 50Hertz den Untersuchungsrahmen für das Vorhaben. Im Untersuchungsrahmen legt die BNetzA fest, welche Unterlagen und Gutachten 50Hertz als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber zur Bundesfachplanung vorlegen muss. Er stellt somit die Grundlage für die weitere planerische Arbeit von 50Hertz dar. Dabei baut 50Hertz während des gesamten Vorhabens in erprobter Weise auf die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und sucht den Dialog mit Vertreter*innen aus der Politik, der Fachverwaltungen und mit Anwohner*innen.
Die vom Vorhaben betroffenen Kreise (Burgenlandkreis und Saalekreis in Sachsen-Anhalt und Kreis Leipzig in Sachsen) wurden ab dem Frühjahr 2023 informiert und in die Planung mit einbezogen. Im September 2023 war 50Hertz mit dem DialogMobil an drei Standorten entlang der in Frage kommenden Trassekorridoralternativen unterwegs. Dabei informierten Projektmitarbeitende Anwohner*innen über das Vorhaben, klärten offene Fragen und nahmen Hinweise entgegen. Anfang 2026 plant 50Hertz, erneut in der Region unterwegs zu sein, um über den aktuellen Projektstand zu informieren.
Die Bundesnetzagentur bezieht die Öffentlichkeit mit einer Antragskonferenz, dem Anhörungsverfahren und dem Erörterungstermin im Zuge der Bundesfachplanung formal mehrmals in das Genehmigungsverfahren ein. Um über alle Maßnahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von 50Hertz und der formellen Beteiligung der BNetzA rechtzeitig informiert zu werden, melden Sie sich bitte bei unserem Newsletter an.