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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Müritz-Elbe-Leitung

Müritz-Elbe-Leitung

50Hertz plant eine neue 380‑kV‑Freileitung vom geplanten Umspannwerk Grabowhöfe (Mecklenburg‑Vorpommern) durch Brandenburg zum Umspannwerk Marke (Sachsen‑Anhalt) und stärkt damit die Versorgungssicherheit in Ostdeutschland.

Zusätzlich sind neue Umspannwerke in Grabowhöfe, Kyritz oder Wusterhausen/Dosse, in der Einheitsgemeinde Jerichow sowie in der Stadt Zerbst/Anhalt vorgesehen; das Umspannwerk Marke wird in Raguhn‑Jeßnitz erweitert.

Die Freileitung und die Umspannwerke werden abschnittsweise zwischen 2037 und 2045 in Betrieb gehen.

Das Projekt ist in einer frühen Planungsphase. Auf Basis von Raumwiderstands‑ und Bündelungsanalysen wurden Trassenkorridoralternativen entwickelt, in denen eine Leitungsführung umsetzbar ist (§ 6 NABEG). Die Festlegung eines durchgehenden Korridors erfolgt im Genehmigungsverfahren, in der sogenannten Bundesfachplanung (§ 8 NABEG).

Weitere Informationen zum Projekt und zum aktuellen Planungsstand finden Sie unter „Status“. Abonnieren Sie den Projekt-Newsletter, um aktuelle Neuigkeiten zu erhalten.

Aktuelle Meldungen

ANSPRECHPARTNER

Robert Pietsch 

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 30 5150 2549
  • E-Mail:
    Robert.Pietsch@50hertz.com

Status

Karte der Trassenkorridoralternativen

Die Müritz-Elbe-Leitung ist in der frühen Planung. Die Karte zeigt mehrere alternative Trassenkorridore. Später legt das Antragsverfahren den durchgehenden Korridor fest.

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Alle Szenarien des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 zeigen steigenden Übertragungsbedarf. Der Ausbau erneuerbarer Energien im Norden der 50Hertz-Regelzone bringt die Nord-Süd-Übertragungsleitungen an ihre Kapazitätsgrenzen. Damit die Region sicher versorgt bleibt, erhöht 50Hertz die Kapazität der Nord-Süd-Verbindungen nach dem NOVA-Prinzip.

Eckdaten Vorhaben P635 Netzausbau: Suchraum Grabowhöfe – Suchraum Kyritz – Suchraum Jerichow – Suchraum Zerbst – Marke:

  • Bau einer 380-kV-Freileitung (4000 A)
  • Umspannwerk im Suchraum Grabowhöfe
  • Umspannwerk in Kyritz oder Wusterhausen/Dosse
  • Umspannwerk Suchraum Einheitsgemeinde Jerichow
  • Umspannwerk Stadt Zerbst/Anhalt
  • Erweiterung des Umspannwerks Marke in Raguhn-Jeßnitz

Das NOVA-Prinzip bedeutet, dass Netzbetreiber das Stromnetz zuerst optimieren, dann verstärken und erst zuletzt ausbauen. Die bestehenden 380-kV-Leitungen im nördlichen Teil der 50Hertz-Regelzone weisen für die zu erwartenden Übertragungsaufgaben trotz der Erhöhung der Übertragungskapazitäten eine zu geringe Kapazität auf. Ohne die neue Leitung wären sie unzulässig stark belastet. Der Netzentwicklungsplan Strom weist den Bedarf für eine zusätzliche Nord-Süd-Übertragungsleitung aus.

Diese Leitung verringert den Bedarf an Redispatch und transportiert mehr erneuerbaren Strom nach Süd-Sachsen-Anhalt, insbesondere in den Raum Dessau und Halle. Redispatch sind Eingriffe in die Stromeinspeisung. Netzbetreiber gleichen damit Leitungsengpässe aus, stabilisieren das Stromnetz und lösen Entschädigungszahlungen aus.

Zusätzlich decken die neu geplanten Umspannwerke den regionalen Bedarf der lokalen Verteilnetzbetreiber. Jedes Umspannwerk stärkt die regionale Versorgungssicherheit. Es ermöglicht neue Anschlüsse für Last- und Einspeisekunden und verringert den Ausbaubedarf im Verteilnetz.

Die Müritz-Elbe-Leitung hilft, den steigenden Strombedarf zu decken. Das gilt auch für den Bedarf geplanter Gewerbegebiete.

Als nächster Schritt ist die Aufnahme in das Gesetz über den Bundesbedarfsplan durch den Deutschen Bundestag vorgesehen.

Genehmigung, Verfahrensschritt und Beteiligung

2025 untersuchte 50Hertz im gesamten Planungsraum die Raumwiderstände und die Möglichkeiten, Trassen mit anderer linienförmiger Infrastruktur zu bündeln. Solche Bündelungen sind ein Grundsatz der Infrastrukturplanung. Sie helfen, bereits vorbelastete Räume zu nutzen und neue Betroffenheiten zu verringern. Daraus entstand ein Netz aus Trassenkorridoralternativen (siehe Karte).

Mit der Aufnahme in das Gesetz über den Bundesbedarfsplan erhält 50Hertz den gesetzlichen Auftrag zur Umsetzung. Der Netzentwicklungsplan 2037/2045 (Version 2025) bestätigt die Notwendigkeit bereits. Da es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt, liegt die Zuständigkeit für die Verfahrensführung im Genehmigungsablauf bei der Bundesnetzagentur.

Für länderübergreifende Stromleitungen führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Antrag der Übertragungsnetzbetreiber eine Bundesfachplanung durch, deren Ergebnis ein Trassenkorridor ist. Das Ziel: einen raumverträglichen und möglichst schonenden Trassenkorridor vorzuschlagen, in dem später das Planfeststellungsverfahren stattfindet.

Das Bundesbedarfsplangesetz legt die benötigten Höchstspannungsleitungen mit Start-, Zwischen- und Endpunkten fest. Der genaue Verlauf wird in einem zweistufigen Planungs- und Zulassungsverfahren ermittelt. Dieses Verfahren ist im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geregelt.

Verfahrensschritte:

  • Antrag auf Bundesfachplanung gem. § 6 NABEG (50Hertz): 50Hertz schlägt ein Netz aus ca. 1000 Meter breiten Trassenkorridor-Alternativen vor. Die später benötigte Trassenbreite umfasst ca. 80 bis 100 Meter.
  • Antragskonferenz, Festlegung Untersuchungsrahmen gem. § 7 NABEG (BNetzA): Ausrichtung einer öffentlichen Antragskonferenz durch die BNetzA. Antragsunterlagen werden veröffentlicht und Hinweise der Bevölkerung und Fachbehörden werden aufgenommen. BNetzA legt einen Untersuchungsrahmen fest.
  • Unterlagen gem. § 8 NABEG (50Hertz): 50Hertz erstellt die Bundesfachplanungsunterlagen auf Grundlage des Untersuchungsrahmens. Dabei werden die im § 6 Antrag entwickelten Trassenkorridoralternativen untersucht und miteinander verglichen.
  • Erörterungstermin und Korridorfestlegung gem. §§ 9–12 NABEG (BNetzA): Am Erörterungstermin nehmen Träger öffentlicher Belange, sowie Personen und Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, teil. Die BNetzA entscheidet anschließend über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor unter Abwägung aller öffentlicher und privater Belange.
  • Planfeststellung (50Hertz und BNetzA): 50Hertz beantragt und prüft den exakten Leitungsverlauf, innerhalb des in der Bundesfachplanung festgelegten Vorzugstrassenkorridors. Anschließend entscheidet die BNetzA über die Genehmigung des Antrags.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Frühe Information und direkter Dialog schaffen Transparenz. Deshalb beteiligt 50Hertz die Öffentlichkeit von Anfang an informell. Das geht über die gesetzlich vorgegebenen formellen Beteiligungsschritte hinaus: 50Hertz sucht den direkten Kontakt zu den Menschen vor Ort und informiert über die Projektwebsite, den Newsletter, öffentliche Veranstaltungen und persönliche Gespräche. Hinweise aus der Bevölkerung berücksichtigt das Unternehmen fortlaufend in der Planung.

50Hertz informiert vor und während des Genehmigungsverfahrens regelmäßig über den Planungsstand und kommuniziert auch während der Bauphase.

Wir freuen uns jederzeit über Ihre Hinweise zur Müritz-Elbe-Leitung. Sie können uns persönlich kontaktieren oder in Online-Terminen Fragen stellen. Tragen Sie sich für den Projekt-Newsletter ein, um aktuelle Informationen und Termine zu erhalten.

Informationen und Materialien


Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • PROJEKTFLYER
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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