Abschnitt Nord (Eula - Weida)
Vom bestehenden UW Eula zum bestehenden UW Weida ist vorzugsweise im bestehenden 220-kV-Trassenraum eine neue 380-kV-Leitung mit Hochstrombeseilung (4.000 A) zu errichten (Netzverstärkung). Bei der Ablösung der bestehenden durch die neue Leitung orientiert sich die Planung an der Bestandstrasse. 50Hertz plant den Ersatzneubau parallel zum Bestand. Dabei können Abweichungen vom aktuellen Trassenverlauf bei der nachgelagerten Planung entstehen, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen, bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern oder Bündelungen mit linienförmiger Infrastruktur umzusetzen, um unter anderem dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen. 
50Hertz erwartet voraussichtlich den Entfall der Bundesfachplanung. Grund ist die in der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes erwartete sogenannte G-Kennzeichnung des Vorhabens. In diesem Fall leitet 50Hertz direkt das Genehmigungsverfahren bzgl. des Vorhabens ein. Dies erfolgt mit der Stellung eines Planfeststellungsantrags gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) durch Einreichung des Plans und der dazugehörigen Unterlagen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Netzausbaus reduzieren aufgrund der starken Bindung an die Bestandstrasse die Spielräume bei der Trassierung des Ersatzneubaus. Die Bestandsleitung muss bis zur Fertigstellung in Betrieb bleiben.
Abschnitt Mitte (Weida-Herlasgrün)
Vom bestehenden UW Weida zum bestehenden UW Herlasgrün ist vorzugsweise im bestehenden 220-kV-Trassenraum ebenfalls eine neue 380-kV-Leitung mit Hochstrombeseilung (4.000 A) zu errichten (Netzverstärkung). Bei der Ablösung der bestehenden durch die neue Leitung orientiert sich die Planung auch hier an der Bestandstrasse. 50Hertz plant den Ersatzneubau parallel zum Bestand. Dabei können Abweichungen vom aktuellen Trassenverlauf bei der nachgelagerten Planung entstehen, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen, bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern oder Bündelungen mit linienförmiger Infrastruktur umzusetzen, um unter anderem dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen.
50Hertz erwartet auch in diesem Abschnitt voraussichtlich den Entfall der Bundesfachplanung. Grund ist die in der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes erwartete sogenannte G-Kennzeichnung des Vorhabens. In diesem Fall leitet 50Hertz direkt das Genehmigungsverfahren bzgl. des Vorhabens ein Dies erfolgt mit der Stellung eines Planfeststellungsantrags gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) durch Einreichung des Plans und der dazugehörigen Unterlagen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Netzausbaus reduzieren aufgrund der starken Bindung an die Bestandstrasse die Spielräume bei der Trassierung des Ersatzneubaus. Die Bestandsleitung muss bis zur Fertigstellung in Betrieb bleiben.
Abschnitt Süd (Herlasgrün – Landesgrenze)
Vom bestehenden UW Herlasgrün bis zum Suchraum Marktleuthen ist ein 380-kV-Neubau in neuer Trasse als Freileitung zu errichten. Die Luftlinie beträgt in der Regelzone von 50Hertz ca. 29 Kilometer, in der Regelzone von TenneT ca. 23 Kilometer. Mit Festlegung des geltenden gesetzlichen Verfahrens beginnt die Ermittlung der Korridorsuche.