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Start/Netz/Netzausbau/Genehmigungsverfahren/Transparenz und Bürgerbeteiligung

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Das öffentliche Interesse am Netzausbau nimmt mit der Gestaltung der Energiewende weiter zu. Die Bürgerinnen und Bürger, die den Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes in ihrem Umfeld erleben, wollen nicht nur wissen, was genau bei einem Leitungsbauvorhaben passiert. Sie wollen auch ihre Hinweise zu den geplanten Leitungsbauvorhaben einbringen. 50Hertz unternimmt darum besondere Anstrengungen, um die aufkommenden Fragen zu beantworten und dem Wunsch nach einem Dialog über das Vorhaben nachzukommen. Hier finden Sie Informationen,

  • nach welchen Grundsätzen 50Hertz den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern an Land un d auf See gestaltet und wie er umgesetzt wird;
  • welche Möglichkeiten die Genehmigungsverfahren bieten, um sich an den Planungen und Genehmigungsverfahren zu beteiligen;
  • was die formale Öffentlichkeitsbeteiligung vom informellen Dialog unterscheidet.
Dirk Manthey
ANSPRECHPARTNER

Dr. Dirk Manthey

Leiter Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3419
  • E-Mail:
    dirk.manthey@50hertz.com
Hinweise zu erhalten ist für 50Hertz ein wichtiger Aspekt bei der Öffentlichkeitsbeteiligung.
50Hertz im Dialog bei Leitungsbauprojekten und Umspannwerken

Leitungsbauprojekte sind langwierig. Die Planungs- und Realisierungszeiten liegen derzeit zwischen fünf und zehn Jahren. Für die Bürgerinnen und Bürger und auch für betroffene Städte und Gemeinden oder Institutionen wie Umweltverbände ist es daher nicht einfach, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Bei Leitungsbauprojekten an Land und auf See geht es um technische Sachverhalte, die in einem komplizierten rechtlichen Verfahren geprüft und genehmigt werden.

Aus diesen Gründen ist 50Hertz bestrebt,

  • den jeweiligen Stand des Verfahrens und die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten zu erläutern.

    • 50Hertz bildet den aktuellen Verfahrensstand immer auf der jeweiligen Projektwebseite unter dem Stichwort Status/Detailplanung für Sie ab.

  • die rechtlich, naturschutzfachlich und technisch komplexen Sachverhalte möglichst einfach und klar darzustellen, dass sie für Jede und Jeden verständlich sind.

  • 50Hertz produziert eine Reihe möglichst allgemeinverständlicher Broschüren sowie Flyer und erläutert wichtige technische und planerische Hintergründe auf der jeweiligen Projektwebseite.
  • die Öffentlichkeit und insbesondere die betroffenen Städte und Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig und aktiv anzusprechen und sie aktiv zu einem informellen Dialog einzuladen.
  • die interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen mit Kommunikationsmaßnahmen beim Gang durch das Verfahren zu begleiten und zu unterstützen.

    • 50Hertz stellt in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden des Bundes und der Länder Dokumente und Kartenmaterial aus dem Genehmigungsverfahren auf seinen Projektwebseiten für Sie zur Verfügung.

    • Ferner wird ein digitaler Planungsordner zur Verfügung stehen, der während der Auslegungszeiträume von allen Interessierten über das Internet eingesehen werden kann.
  • offene Fragen möglichst schnell und unbürokratisch zu beantworten.

    • 50Hertz hat ein Bürgertelefon eingerichtet, damit sich Bürgerinnen und Bürger direkt an 50Hertz wenden können, um Fragen zu klären. Auf allen Projektwebseiten finden Sie Informationen, wie Sie die Projektkommunikation erreichen können. 50Hertz beteiligt sich in vielen Foren (z. B. BestGrid) daran, die Instrumente für diesen Dialog zu verbessern, eigene Erfahrungen zu teilen und von den Besten zu lernen. Dazu gehört auch, dass wir an uns selbst arbeiten, um den erforderlichen gesellschaftlichen Dialog über den Umbau des Höchstspannungsnetzes bestmöglich zu gestalten.

Die Beteiligungsmöglichkeiten gliedern sich in ein gesetzlich vorgeschriebenes, öffentliches Beteiligungsverfahren und einen eigens von 50Hertz initiierten, informellen Bürgerdialog.

50Hertz im Bürgerdialog zum SuedOstLink
Öffentliches Beteiligungsverfahren: die formale Bürgerbeteiligung

Für die Errichtung von Höchstspannungsleitungen, die Anbindung von Offshore-Windanlagen und den Bau von Umspannwerken muss 50Hertz als Übertragungsnetzbetreiber rechtsförmliche Anträge an Landes- und/oder Bundesbehörden stellen. Hier gelten eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die auch die Beteiligungsmöglichkeiten für betroffene Bürgerinnen und Bürger regeln. Dies sind unter anderem die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, das Raumordnungsrecht des Bundes und der Länder, das Bundesimmissionsschutzgesetz und verschiedene Gesetze zum Umweltschutz.

Bereits bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans und des Netzentwicklungsplans Offshore bestätigt die Bundesnetzagentur alle energiewirtschaftlich notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Für die meisten Leitungsbauvorhaben, die im Augenblick von 50Hertz umgesetzt werden, enthalten zudem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wichtige Regelungen zur formalen Beteiligung. Das NABEG aus dem Jahr 2011 regelt die Bürgerbeteiligung für alle Projekte, die bundesländerübergreifend sind. Ein Beispiel dafür ist die 380-kV-Freileitung Pulgar-Vieselbach (Vorhaben Nr. 13 aus dem Bundesbedarfsplangesetz) oder die Netzverstärkung 380-kV-Höchstspannungsleitung Röhrsdorf - Weida – Remptendorf (Vorhaben Nr. 14 aus dem Bundesbedarfsplangesetz). Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aus dem Jahr 2009 listet eine Reihe von Leitungsbauprojekten auf, bei denen die formale Bürgerbeteiligung nach den Vorschriften der Länder und dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht umgesetzt wird. Ein Beispiel dafür ist das Projekt 380kV-Nordring Berlin. Das EnWG enthält die Vorgaben für formale Bürgerbeteiligung für alle übrigen Verfahren und wird ergänzend auch für die beiden vorgenannten Verfahrensarten herangezogen. Im Übrigen gelten die Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zur Anhörung.

Verfahrensunterlagen Beteiligungsverfahren

Antragunterlagen einsehen

Formale Beteiligung bei Zuständigkeit der Bundesnetzagentur – nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) 

Gemäß der gewachsenen Bedeutung der Bürgerbeteiligung wird diese im NABEG ausführlich in allen Phasen des Genehmigungsprozesses formal geregelt. Am Anfang steht dabei die Bundesfachplanung, bei der nach den Prinzipien der Raumplanung ein Trassenkorridor für die zu errichtende Leitung gesucht wird. Im Zuge der öffentlichen Antragskonferenzen bei der Bundesfachplanung hat jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich zu den Projektplänen zu äußern. Im Anschluss an die Konferenz, an der neben Umweltverbänden, Landesbehörden, weiteren Trägern öffentlicher Belange auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, werden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt – sowohl am Sitz der Bundesnetzagentur in Berlin als auch vor Ort, meist in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, und zugleich im Internet veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu den geplanten Trassenkorridoren Stellung zu beziehen. Die Bundesnetzagentur sammelt alle rechtzeitig eingegangenen Anmerkungen und behandelt sie in einem öffentlichen Erörterungstermin. Die Entscheidung der Bundesfachplanung wird zur Einsicht ausgelegt und im Internet veröffentlicht.

An die Bundesfachplanung schließt sich das Planfeststellungsverfahren an. Auch hier gibt es eine formale Beteiligungsmöglichkeit nach demselben Muster. In der Antragskonferenz wird der Antrag zwecks Festlegung des Untersuchungsrahmens erörtert, die Öffentlichkeit hat Zugang zur Antragskonferenz. Die Planungsunterlagen, die jetzt den konkreten Trassenverlauf beinhalten, werden öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Wieder können die Bürgerinnen und Bürger – neben Umweltverbänden und Trägern öffentlicher Belange – Stellung nehmen und auf einem Erörterungstermin ihre Anliegen noch einmal persönlich vortragen. Die Entscheidung der Planfeststellung wird zur Einsicht ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Betroffene haben auf dieser Basis Rechtsschutzmöglichkeiten.

Formale Beteiligung bei Länderzuständigkeit – nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 

Die Suche nach einem Trassenkorridor und die Anlandung von Vorhaben auf See, findet bei Leitungsbauprojekten auf Länderebene im Raumordnungsverfahren statt. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger nicht direkt am Verfahren beteiligen. Allerdings werden auch hier die Gemeinden, andere Träger öffentlicher Belange und Umweltverbände beteiligt, über die Bürgeranliegen transportiert werden können.
Im anschließenden Planfeststellungsverfahren gilt wieder das Vorgehen von öffentlicher Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung der Unterlagen. Hier können direkt betroffene Bürger Einwendungen erheben, die dann häufig in einem Erörterungstermin noch einmal besprochen werden. Erörterungstermin und Öffentlichkeitsbeteiligung sind beim Verfahren nach EnWG nicht obligatorisch, aber regelmäßige Praxis.

Formale Beteiligung nach Bundesimmissionsschutzgesetz 

Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht für die Genehmigung der Umspannwerke vor, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Immer, so § 10 BImSchG, wenn das Umspannwerk als Neubau eine sogenannte Einhausung erhalten soll, oder es sich um eine Planung mit wesentlicher Änderung handelt, und all das im innerstädtischen bzw. städtischem Nahbereich stattfindet, ist die Beteiligung der Öffentlichkeit obligatorisch. Davon unterscheidet sich das sogenannte vereinfachte Verfahren gemäß § 19 BImSchG, das bei einer nur geringen Erweiterung, einem Rück- bzw. Teilrückbau ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann.

Diskurs Dialog mit Anspruchsgruppen: Der Unterschied zwischen informeller und formaler Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die informelle Bürgerbeteiligung sorgt 50Hertz als Vorhabenträger selbst. Um die Verwechslung mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, nutzen 50Hertz und die anderen Übertragungsnetzbetreiber hier meistens den Begriff „Bürgerdialog“. Der Bürgerdialog dient dazu, das formelle Verfahren zu unterstützen.

Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist 50Hertz wichtig, weil der Bürgerdialog eines Vorhabenträgers dort aufhört, wo die formale Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt. Die Landes- und Bundesbehörden achten darauf, dass das von ihnen geführte, rechtsförmliche Verfahren korrekt abläuft. So haben beide Seiten der Beteiligung, das öffentliche Beteiligungsverfahren und die informelle Beteiligung , ihre jeweilige Stärke: Das öffentliche Beteiligungsverfahren ist Teil des rechtsstaatlichen, formal einklagbaren Verfahrensablaufs, die informelle Beteiligungkann flexibel auf offene Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, Betroffenen und Anrainer eingehen.

Mit einer Vielzahl von Bürgerveranstaltungen zur Information und Diskussion über den Stand der Planungen bietet 50Hertz an, die komplexen Leitungsbauplanungen und auch die Umspannwerksprojekte so nachvollziehbar und verständlich wie möglich zu vermitteln. Denn nur wer versteht, was bei den Planungen eine Rolle spielt, kann relevante Hinweise geben. Dieser Dialog vor Ort findet auf Initiative von 50Hertz statt. Auch ist 50Hertz bereit, auf Einladung von Gemeinden oder Bürgerinitiativen die Planungen detailliert vorzustellen. In diesem Sinne unternimmt 50Hertz viel, um bspw. die Bürgerinnen und Bürger auf der jeweiligen Projektwebseite oder per Newsletter darauf aufmerksam zu machen, wann die öffentliche Auslegung von Planunterlagen stattfindet.

50Hertz stimmt sich bei seinen Maßnahmen zum Dialog mit einer Vielzahl von Diskussionspartnern ab. Es gilt, möglichst viele Interessen bei diesem Vorgehen zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine gute Praxis für den Bürgerdialog zu entwickeln. Ohne ein in der Gesellschaft gebildetes, gemeinsames Verständnis von wichtigen und richtigen Maßnahmen beim Bürgerdialog würde es 50Hertz sehr viel schwerer gelingen, die Bürgerinteressen in der Projektplanung zu berücksichtigen.

50Hertz verdankt einer ganzen Reihe von Menschen und Institutionen die heute geübte Praxis vom Bürgerdialog, indem sie mitdiskutiert, mitberaten, mitgestaltet haben. Einige seien an dieser Stelle ausdrücklich genannt:

  • Die Renewables Grid Initiative – eine Initiative europäischer Umweltverbände und europäischer Netzbetreiber, die für den internationalen Schub bei der Suche nach Best Practices sorgt.
  • Die drei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, TenneT und Transnet BW mit ihrer Bereitschaft zum Austausch über Best Practices.
  • Der Deutschen Umwelthilfe mit ihrem Forum Netzintegration, das mit seiner Arbeit am Plan N eine wichtige nationale Plattform für einen intensiven Austausch zwischen Unternehmen, Behörden, Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen geschaffen hat.
  • Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, mit dem 50Hertz im August 2013 eine gemeinsame Vereinbarung über Grundzüge des Bürgerdialogs geschlossen hat: Ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit beim Bürgerdialog.
  • Den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, die zu einem konstruktiven Dialog über eine bessere Einbindung der kommunalen Verwaltungen in den Bürgerdialog bereit sind.
  • Die Bertelsmann-Stiftung, deren große Expertise in Sachen Bürgerbeteiligung immer wieder Anstöße zur Verbesserung der bestehenden Maßnahmen gibt.

Es lohnt sich, sich bei diesen Institutionen und Unternehmen nach weiteren Informationen zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgerdialog umzusehen.

Links

Renewables Grid Initiative

Amprion GmbH

TenneT TSO B.V.

TransnetBW GmbH

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Forum Netzintegration

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Deutscher Städtetag

Deutscher Landkreistag

Deutscher Städte- und Gemeindebund

Bertelsmann Stiftung

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