Nächste Schritte
Aktuell beginnt 50Hertz die Arbeit an den Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese sollen 2028 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburgs (LBGR) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Damit steht das Vorhaben noch ganz am Anfang des Planungs- und Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme des Kabeltunnels ist 2038 geplant.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Mai und Juli 2025 hat 50Hertz auf insgesamt fünf Informationsveranstaltungen das Vorhaben vor Ort erläutert: Sowohl für die betroffenen Behörden als auch gegenüber interessierten Bürger*innen und den Anrainer*innen an den potentiellen Schachtbaustellen. Soweit die Planungen neue Meilensteine erreicht haben, werden wir bis 2028 erneut zu Informationsveranstaltungen einladen.
Baugrunduntersuchungen
Um den neuen Kabeltunnel im Detail planen zu können, sind verschiedene Vorarbeiten notwendig. Dies umfasst z.B. Kampfmittelerkundungen, Vermessungen und archäologische Voruntersuchungen. 2026 stehen umfassende Untersuchungen des Baugrunds an, die sowohl private als auch städtische Grundstücke betreffen können. Die entsprechenden Probebohrungen sind notwendig, um den Untergrund in bis zu 40 Metern Tiefe, an geplanten Schachtstandorten auch tiefer, auf seine Struktur und Baueignung hin zu untersuchen. Nur so lässt sich ein realistischer Trassenverlauf ermitteln.
Alle Details zu Baugrunduntersuchungen und weiteren Vorarbeiten finden Sie hier.