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Start/Vertragspartner/Systemdienstleistungen/Netzreserve

Inländische und ausländische Netzreserve

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems werden im In- und Ausland Kraftwerkskapazitäten vorgehalten, die außerhalb des Energiemarktes auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt werden können. Zum Einsatz kommt diese sogenannte Netzreserve in besonderen Belastungssituationen, in denen die vorhandenen Marktkraftwerke den Redispatchbedarf nicht decken können. Gemäß der Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve (Netzreserveverordnung - NetzResV) führen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich Systemanalysen durch, um den Bedarf an vorzuhaltender Netzreserveleistung für zukünftige Betrachtungszeiträume zu ermitteln. Der identifizierte Bedarf an Netzreserveleistung wird vorrangig durch bestehende Netzreserveverträge zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Kraftwerksbetreibern von zur Stilllegung angezeigten, jedoch systemrelevanten inländischen Anlagen gedeckt. Weisen die von der BNetzA bestätigten Ergebnisse der Systemanalysen einen Netzreservebedarf aus, der nicht allein durch inländische, zur Stilllegung angezeigte Kraftwerke gedeckt werden kann, führen die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam für den entsprechenden Zeitraum ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durch. In diesem Rahmen können Anlagenbetreiber ihr Interesse am Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme einer oder mehrerer Anlagen in die Netzreserve bekunden. Im Rahmen des IBV erfolgt, abhängig vom Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber und dem entsprechenden Standort der Anlage, die Zuordnung der Zuständigkeit zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern.

Gemäß den Bestimmungen der Netzreserveverordnung (NetzResV) hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Kraftwerken für die Netzreserve in Hinblick auf den Winter 2023/2024 geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht. 

Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 Netzreserveverordnung (NetzResV) für den Winter 2023/2024 (01.10.2023 bis 31.03.2024)

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 13.05.2019 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2023/2024 (01.10.2023 bis 31.03.2024) geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht.

In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 28.04.2023 wird für das Winterhalbjahr 2023/2024 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe 1334 MW festgestellt, für deren Deckung zunächst eine Interessensbekundung gemäß § 4 NetzResV gestartet wird. Die Höhe der zu beschaffenden Netzreserveleistung kann in Abhängigkeit von der Sensitivität auf die ursächlichen Engpässe abweichen und ist vor dem Hintergrund möglicher Alternativen im Rahmen des Engpassmanagements sowie der gegenwärtigen weltpolitischen Situation zu sehen.

Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 15.05.2023 abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch (versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) oder in Schriftform an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:

für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber,

für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH

für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH

Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geographischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.

Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2023 endet am 15.05.2023. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.

Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.

Die Übertragungsnetzbetreiber behalten sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.

Ansprechpartner für an die 50Hertz Transmission GmbH zu richtende Interessenbekundungen:

Florian Rewald

E-Mail: florian.rewald@50hertz.com

KONTAKT

Florian Rewald

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    florian.rewald@50hertz.com
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