Hochlastzeitfenster (HLZF) bezeichnen die prognostizierten Zeiträume, in denen die Netzlasten am höchsten sind (z. B. weil zeitgleich viele Verbraucher Strom benötigen). Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung individueller Netzentgelte für Letztverbraucher gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).50Hertz ermittelt seine Hochlastzeitfenster jeweils in der Höchst- und Umspannungsebene anhand eines für alle Netzbetreiber einheitlichen Berechnungsverfahrens, welches von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegeben ist.
Gemäß BNetzA-Modell sind nur Werktage (Montag - Freitag) als "Hochlastzeiten" zu berücksichtigen. Wochenenden, Feiertage und der Brückentag am 02.10.2023 sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeit.Frühling: 1. März – 31. MaiSommer: 1. Juni – 31. AugustHerbst: 1. September – 30. NovemberWinter: 1. Dezember – 28. Februar (Schaltjahr = 29. Februar)Die Hochlastzeitfenster werden jährlich angepasst.
Hauptvoraussetzung für das individuelle Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist, dass der Spitzenlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar ist und erheblich von der Jahreshöchstlast auf der jeweiligen Netzebene abweicht. Letztverbraucher, deren Jahreshöchstlast signifikant von dem im Hochlastzeitfenster gemessenen 15-Minuten-Leistungsswert abweicht, erfüllen damit die Hauptvoraussetzung für individuelle Netznutzungsentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Vereinfacht gesagt: Größere Verbraucher, die ihre eigenen Spitzenlastzeiten so planen, dass sie nicht mit dem vom ÜNB veröffentlichten Spitzenlastzeitfenster übereinstimmen (sog. atypische Netznutzung), können ein individuelles Netznutzungsentgelt zahlen, wenn sie bestimmte zusätzliche Kriterien (Erheblichkeitsschwelle, Bagatellgrenze) erfüllen.