Der komplette SuedOstLink reicht von Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt bis zum Standort Isar bei Landshut in Bayern. Der Verlauf, der in der Planungsverantwortung von 50Hertz liegt, gliedert sich in die Planungsabschnitte A1, A2 und B. Der Abschnitt A2 reicht von Höhe Könnern im Salzlandkreis bis nördlich von Eisenberg im Saale-Holzland-Kreis.
Überblick über die Abschnitte des SuedOstLinks
Im Abschnitt A2 des SuedOstLinks sollen die Leitungen von zwei Gleichstromverbindungen realisiert werden: Eine Verbindung soll Strom von Wolmirstedt nach Isar bringen. Sie wird im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 5 geführt. Eine weitere Verbindung transportiert Strom von Klein Rogahn, westlich von Schwerin, bis nach Isar. Diese Leitung soll im Landkreis Börde auf den SuedOstLink stoßen. Sie wird im Gesetz als Vorhaben 5a geführt.
Die Planerinnen und Planer von 50Hertz suchen geeignete Leitungsverläufe innerhalb eines 1.000 Meter breiten Korridors. Diesen Korridor hatte die Bundesnetzagentur am 2. April 2020 in ihrer Entscheidung zur Bundesfachplanung verbindlich festgelegt.
Information zur Planung in Abschnitt A2, Stand 07/2021
Überblickskarte zum SuedOstLink, Abschnitt A2
Stand von Vorhaben 5 (Wolmirstedt – Isar)
Der Abschnitt A2 des Vorhabens 5 ist seit Anfang Juni 2020 im Planfeststellungsverfahren. Der Ende April 2020 eingereichte Antrag enthielt eine sogenannte Vorschlagstrasse und Alternativen. Diese ist Ausgangspunkt der weiteren Detailplanung. Der am 15. September 2020 von der Bundesnetzagentur erlassene Untersuchungsrahmen gibt 50Hertz als Vorhabenträger vor, wie die Planfeststellungsunterlagen weiter zu detaillieren sind.
Stand von Vorhaben 5a (Klein Rogahn – Isar)
Für den Abschnitt A2 des Vorhabens 5a hat 50Hertz die Antragsunterlagen am 6. August 2021 eingereicht.
Die Antragsinhalte zielen darauf ab, die Leitungen von Vorhaben 5a in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben 5 entwickelten Trasse zu verlegen. Um Doppelarbeiten zu vermeiden und die Planungen bestmöglich aufeinander abzustimmen, hat 50Hertz bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Genehmigungsverfahren der Vorhaben Nr. 5 und Vorhaben 5a zu verbinden. Diesem Antrag ist die Bundesnetzagentur mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens am 29. Oktober 2021 für den Abschnitt A2 gefolgt.
Wichtig hierzu: Die in den Anträgen enthaltenen Trassenverläufe enthalten nicht alle zwischenzeitlich im Rahmen der Planung für das Vorhaben 5 im SuedOstLink diskutierten und in die Prüfung genommenen Varianten. Dies hat methodische Gründe und soll die möglichst zeitnahe Verbindung der Verfahren Nr. 5 und Nr. 5a erlauben. Unabhängig davon werden alle für Vorhaben Nr. 5 in die Prüfung aufgenommenen Alternativen auch für Vorhaben 5a geprüft.