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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Bertikow – Pasewalk

Freileitung Bertikow - Pasewalk

Die 380-kV-Freileitung Bertikow – Pasewalk soll im Nordosten des 50Hertz-Netzgebietes die Stromübertragungsfähigkeit erhöhen und im Zuge der Energiewende die Versorgungssicherheit in den Regionen für Unternehmen und Haushalte künftig gewährleisten. Zwischen den Umspannwerken Bertikow und Pasewalk verläuft bereits eine Höchstspannungsleitung mit 220 Kilovolt (kV). Diese wird durch 50Hertz beim Netzausbau durch eine 380-kV-Freileitung ersetzt. Für die leistungsfähigere 380-kV-Freileitung werden auf den rund 30 Kilometern Länge neue Masten errichtet. Die alte Leitung wird demontiert. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2023 vorgesehen.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das länderübergreifende Projekt ist die Bundesnetzagentur in Bonn. Im Bundesbedarfsplangesetz wird das Projekt als Vorhaben Nr. 11 geführt. Mehr Informationen und Planungsstand finden Sie in den einzelnen folgenden Rubriken zum Projektstatus.

Mit dem Ersatzneubau der Freileitung von Bertikow nach Pasewalk werden Anpassungen an den dortigen Umspannwerken (auch Netzverknüpfungspunkte genannt) notwendig. Informationen darüber sind auf der Unterseite Umspannwerke zusammengestellt.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNER

Dr. Andreas Paust

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3086
  • E-Mail:
    andreas.paust@50hertz.com
Blick auf die bestehende 220-kV-Freileitung. Foto: Luca Abbiento

Status 

Bei der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow – Pasewalk handelt es sich um ein länderüberschreitendes Vorhaben, das die beiden Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betrifft. Im Bundesbedarfsplangesetz ist die geplante 380-kV-Freileitung unter Nr. 11 „Höchstspannungsleitung Bertikow – Pasewalk, Drehstrom Nennspannung 380-kV“ und im Netzentwicklungsplan 2012 als Maßnahme 21 aufgeführt. Somit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs gesetzlich festgestellt.

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Das Projekt 380-kV-Freileitung Bertikow – Pasewalk wird im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 11 geführt. Es handelt sich um ein länderüberschreitendes Vorhaben, das die beiden Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern berührt. Für die Genehmigung ist damit die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens wurde bereits im ersten Netzentwicklungsplan von 2012 ermittelt. Dort wurde das Vorhaben als Maßnahme 21 aufgeführt. Der Bedarf an Netzkapazitäten wird durch jährliche Prognosen ermittelt, die 50Hertz basierend auf einer Abfrage bei allen Verteilnetzbetreibern und der direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms erstellt. Weitere Informationen zur Bedarfssituation und dem aktuellen Ausbaubedarf im Stromnetz gibt es im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur.

Trassenverlauf

Die bestehende und geplante Freileitung zwischen den Umspannwerken Bertikow (bei Prenzlau, Brandenburg) und Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) hat eine Gesamtlänge von etwa 30 Kilometern. Davon liegen etwa 20 Kilometer in Brandenburg und 10 Kilometer in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bestandsleitung aus dem Jahr 1958 führt schnurgerade von Süden nach Norden durch die Gemeinden Uckerfelde, Grünow, Schenkenberg und Schönfeld, quert die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern Richtung Rollwitz und erreicht dann Pasewalk. Der festgestellte Planungskorridor verlegt die neue Trasse weiter nach Osten an die Autobahn A 20. Dieser tangiert geringfügig zusätzlich die Gemeinde Randowtal.

Der Übersichtsplan aus den Planfeststellungsunterlagen zeigt den Verlauf der Bestandsleitung (oben) und den geplanten neuen Verlauf entlang Autobahn. Die blauen Rahmen verweisen auf Einzelkarten. (Die Karte ist nicht nach Norden ausgerichtet!) Weitere Karten unter "Antragsunterlagen einsehen". Ein Video mit einer Computersimulation der Leitung finden Sie unter Weitere Informationen.

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsbehörde für das Vorhaben 11 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist die Bundesnetzagentur. Die Vorschriften, nach denen der Bau der Freileitung beantragt wird, sind unter anderem im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und im Bundesbedarfsplangesetz geregelt. Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf den Webseiten des NABEG und der Bundesnetzagentur.

Bundesfachplanung

Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) stellte 50Hertz am 4. August 2014 einen Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG). Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 m bis 1.000 m für das Planfeststellungsverfahren festzulegen.

In einer Übersicht aller Trassenkorridorvarianten mit Bündelungspotenzialen stellte 50Hertz die ermittelnden Möglichkeiten für einen Trassenkorridor zusammen. Aus der Analyse vorhandener Raumplanungsdaten ließen sich drei grundsätzliche Verläufe in Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen identifizieren: mit der Autobahn im Osten, entlang der bestehenden Höchstspannungsleitung in der Mitte und entlang einer bestehenden 110-kV-Freileitung im Westen.

Auf den Antrag zur Bundesfachplanung folgte die öffentliche Antragskonferenz am 24. September 2014 in Torgelow. Im Anschluss definierte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen am 14. November 2014 für die Erstellung der vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG.

Die vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG legte 50Hertz am 4. August 2017 vor. Vorausgegangen waren verschiedene inhaltliche Ergänzungen und die Berücksichtigung neu entwickelter naturschutzfachlicher Untersuchungsmethoden. Die Vollständigkeit der Unterlagen stellte die Bundesnetzagentur am 21. August 2017 fest.

In der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung legte die Bundesnetzagentur die vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG zwischen dem 4. September und 6. November 2017 öffentlich aus. Insgesamt gingen 90 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen ein. Davon waren 51 Träger öffentlicher Belange, drei Umweltverbände und 32 Privatpersonen bzw. private Institutionen.

Den Erörterungstermin anlässlich der eingegangenen Stellungnahmen führte die Bundesnetzagentur am 10. Januar 2018 in Torgelow durch. Insgesamt machten zwanzig Träger öffentlicher Belange, Institutionen und Privatpersonen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Die Bundesfachplanung wurde mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 29. März 2018 abgeschlossen. Für das weitere Verfahren wurde ein Trassenkorridor als Untersuchungsraum für das anschließende Planfeststellungsverfahren festgelegt. Er besteht aus den Trassenkorridorsegmenten (TKS) 01, 04, 10, 18, 22, 26 und 27. Damit verläuft der Korridor in Brandenburg nördlich des Umspannwerks Bertikow parallel zur Autobahn A 20 und schwenkt in Mecklenburg Vorpommern (Segmente 22, 26, 27) auf den Korridor der Bestandsleitung zurück.

Planfeststellung

Den Antrag auf Planfeststellung (§ 19 NABEG) stellte 50Hertz am 29. März 2019. Daran schloss sich die Antragskonferenz vom 5. Juni 2019 in Templin an. Die weiteren Planunterlagen erarbeitete 50Hertz nach den Maßgaben des Untersuchungsrahmens, den die Bundesnetzagentur am 25. Juni 2019 veröffentlichte.

Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG übermittelte 50Hertz am 31. August 2020 an die Bundesnetzagentur. Diese stellte nach Prüfung die Vollständigkeit am 15. Oktober 2020 fest.

Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen konnten vom 26. Oktober 2020 bis zum 28. Dezember 2020 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 15.10.2021 mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur abgeschlossen.


Antragsunterlagen einsehen

Über die nachfolgenden Verweise haben Sie Zugriff auf alle maßgeblichen Planungsunterlagen aus dem laufenden Genehmigungsverfahren.

Zwischen dem 26. Oktober und 28. Dezember 2020 nahm die Bundesnetzagentur Stellungnahmen zu den veröffentlichten Planfeststellungsunterlagen entgegen.

Die vollständigen Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG stehen als digitaler Planungsordner bereit. Hier können Sie sich die Unterlagen mit einem speziellen Viewer erschließen. Alternativ können auch pdf-Dokumente genutzt werden.
Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG

Auch die Bundesnetzagentur stellt die Unterlagen auf ihrer Projektwebseite bereit. 

Weitere Anträge und Unterlagen aus den zurückliegenden Verfahrensschritten sind auf der Projektwebseite der Bundesnetzagentur dokumentiert.

Projektwebseite der Bundesnetzagentur

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • WEITERE INFORMATIONEN
  • KARTEN
  • VERANSTALTUNGSDOKUMENTATION
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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