Auf der Grundlage eines Szenariorahmens erarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre einen Entwurf für einen Netzentwicklungsplan (NEP). Die Bundesnetzagentur prüft die darin vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihrerseits einen NEP und zusätzlich einen Umweltbericht. Beide Dokumente werden öffentlich zur Diskussion gestellt.
Im NEP 2037/2045 heißt es: „Die Offshore-Windenergie spielt eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende […]. Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 06.04.2022 sieht für das Jahr 2030 ein Ausbauziel von mindestens 30 GW, für 2035 ein Ausbauziel von mindestens 40 GW und für das Jahr 2045 ein Ausbauziel von mindestens 70 GW vor. Damit hat sich die Politik für einen ambitionierten Ausbau der Offshore-Windenergie entschieden.“
Der NEP dient als Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, der zahlreiche Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland enthält.
Der TraveBilleLink, als Bestandteil der Vorhaben 81d und 81e, ist seit Juli 2024 im Bundesbedarfsplangesetz verankert. Aufgrund der „E-Kennzeichnung“ im Gesetz wird der TraveBilleLink als Erdkabel errichtet. Er dient ausschließlich dazu, den in der Nordsee durch Windkraft erzeugten Strom zum Netzverknüpfungspunkt Sahms zu transportieren. Er trägt damit unter anderem dazu bei, größere Mengen Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands sowie direkt nach Norddeutschland zu transportieren.
Wegen der Länge der Verbindung wird der TraveBilleLink als Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Diese Technik eignet sich besser als konventionelle Wechselstromleitungen, um große Strommengen verlustarm über weite Entfernungen zu übertragen. Darüber hinaus können im Gleichstromnetz Lastflüsse besser gesteuert werden. Das Stromnetz wird dadurch flexibler und stabiler.