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Start/Netz/Netzausbau/Projekte auf See/Ostwind 4

Ostwind 4

Ostwind 4 ist das vierte Projekt zum Netzanschluss von Windparkflächen nordöstlich von Rügen (siehe auch Ostwind 1, Ostwind 2 und Ostwind 3). Ostwind 4 wird bis zu 2 Gigawatt (GW) Leistung Offshore-Windstrom an Land transportieren. Für die Übertragung des Stroms werden eine Konverterplattform auf See sowie eine Konverterstation an Land errichtet. Verbunden werden diese durch ein Gleichstrom-Kabelsystem, das auf See und an Land installiert wird. Ostwind 4 soll im geplanten Umspannwerk in Stilow eingebunden werden, dort wird der Ostseestrom in das bestehende 50Hertz-Übertragungsnetz eingespeist.


In der Endausbaustufe kann die Netzanbindung umgerechnet rund 2 Millionen Haushalte mit Strom versorgen.


Erstmals wird beim Netzanschluss eines Offshore-Windparks in der deutschen Ostsee eine Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) mit 525 Kilovolt (kV) realisiert. Die HGÜ-Technik kann eine höhere Leistung als Wechselstromverbindungen übertragen und es fallen auf längeren Strecken geringere Stromverluste an.


Mehr zum Projekt und den Aktivitäten finden Sie im Abschnitt Meldungen bzw. Status.

Überblick zur Netzanbindung
Lage des Windparks:ca. 40 Kilometer nordöstlich von Rügen
Gesamtübertragungsleistung: Gleichstromspannungsebene:2.000 Megawatt (MW) 525 Kilovolt Gleichspannung
Kabellänge See / Landca. 110 Kilometer / 4 Kilometer
Netzverknüpfungspunkt an LandUmspannwerk mit Konverter (voraussichtlich bei Stilow in der Gemeinde Brünzow)
Betreiber der Kabel und der Offshore-Umspannplattform50Hertz Transmission GmbH
Status der GenehmigungsverfahrenInsgesamt sind drei Genehmigungsverfahren durchzuführen. Je ein Verfahren für die Kabelabschnitte in der (1) deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ (inkl. Umspannplattform), (2) im Küstenmeer und (3) an Land (inkl. Konverter)
voraussichtlicher Fertigstellungstermin/i. S. d. § 17d Abs. 2 S. 3 EnWG
31.05.2031

Status Ostwind 4

Trassenverlauf

Das Seekabel soll über rund 110 Kilometer von der Offshore-Konverterplattform in der Windparkfläche O-2.2 bis zur Anlandestelle nahe dem Hafen von Vierow an der Küste verlaufen. Von dort soll ein Erdkabelsystem rund vier Kilometer über Land bis ans Umspannwerk Stilow geführt werden.

Verlauf auf See

Das Seekabelsystem soll so weit wie möglich parallel zu den bestehenden Kabeln der Projekte Ostwind 1, 2 und 3 verlegt werden, um den Eingriff in die Natur möglichst gering zu halten.

Das 525-kV-HGÜ-Seekabel transportiert den Strom aus dem Windpark von der AWZ durch das Küstenmeer und den Greifswalder Bodden zur Anlandestelle im Hafengebiet Vierow. Der Hafen liegt in der Gemeinde Brünzow im Landkreis Vorpommern-Greifswald des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Verlauf an Land

Von der Anlandestelle soll der auf See erzeugte Strom mit einem rund vier Kilometer langen Landkabel im Erdreich zum landseitigen Konverter am Umspannwerk Stilow geführt werden. Die Schutzrohre für die später einzuziehenden Kabel des Systems Ostwind 4 werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit dem Netzanbindungssystem Ostwind 3 gelegt. Aus diesem Grund wurden die Schutzrohre bereits in das Genehmigungsverfahren des Projekts Ostwind 3 mit eingebracht.

Der Verlauf der Erdkabeltrasse war in Vorbereitung des Ostwind-3-Genehmigungsverfahrens anhand zahlreicher Belange und Kriterien zu prüfen. Er soll bspw. möglichst geradlinig sein und Abstände zu Siedlungsgebieten einhalten. Sensible Naturräume wie etwa Natura2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder Wälder sollten umgangen werden.

Konverter und Umspannwerk an Land

Zur Netzverknüpfung an Land plant 50Hertz einen neuen Konverter im Gebiet der Gemeinde Brünzow. Dieser wandelt den Gleichstrom der HGÜ-Leitung in Wechselstrom um, der in das Übertragungsnetz eingespeist wird. Vorbehaltlich der noch zu erlangenden notwendigen Genehmigung soll der Konverter neben dem geplanten Umspannwerk des Projekts Ostwind 3 in Stilow entstehen.

50Hertz führte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das System Ostwind 3 eine umfangreiche und sorgfältige Standortprüfung anhand zahlreicher Kriterien durch. Der Standort des Umspannwerks sollte etwa möglichst außerhalb von Naturschutzgebieten und Trinkwasserschutzzonen liegen. Der Abstand zu Wohn- und Siedlungsflächen ist ebenfalls zu beachten. Die verkehrliche Anbindung des Umspannwerks sollte über geeignete Straßen und Schienen möglich sein. Außerdem sollte sich das bestehende 50Hertz-Höchstspannungsnetz, hier eine 380-kV-Freileitung, in der Nähe befinden, damit das Umspannwerk mit dem Stromnetz verbunden werden kann.

Der Konverter sowie die Erweiterung des Umspannwerks zur Anbindung des Systems Ostwind 4 am Standort Stilow sind Bestandteile des Ostwind-4-Genehmigungsverfahrens.

Genehmigung

Ostwind 4 wurde im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) erstmals identifiziert und im zweiten Entwurf zum NEP 2037/2045 (2023) im Offshore-Zubaunetz Ostsee bestätigt. Der Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 hat Ostwind 4 unter der Bezeichnung OST-2-4 mit einer Übertragungskapazität von 2.000 Megawatt (MW) festgelegt. Das Projekt dient dem Anschluss eines Offshore-Windparks auf der Fläche O-2.2. Darüber hinaus berücksichtigt es Ausbaupotenziale für zukünftige zusätzliche Übertragungskapazitäten.

Bau, Aus- und Umbau von Stromleitungen sind Infrastrukturmaßnahmen, die in ihrem Verlauf viele Interessen wie etwa Bebauung, Landwirtschaft oder Naturschutz betreffen. Um die zahlreichen betroffenen Interessen in einen Ausgleich zu bringen, hat der Gesetzgeber die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens vorgesehen und gesetzlich geregelt.

Ostwind 4 wird voraussichtlich in drei Planfeststellungs- bzw. -Genehmigungsverfahren genehmigt (AWZ, Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern und Land).

Genehmigung AWZ und Offshore-Konverterplattform

Der im Offshore-Windpark auf See erzeugte Wechselstrom wird auf der Offshore-Konverterplattform gebündelt, in Gleichstrom konvertiert und mit 525-kV-HGÜ-Seekabel zum Festland transportiert. Das Seekabel verläuft durch die Zuständigkeitsbereiche verschiedener Planfeststellungsbehörden. Für die Zulassung von Offshore-Anbindungsleitungen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Planfeststellungsbehörde zuständig.

Genehmigung Küstenmeer

Die Seetrasse verläuft von der deutschen AWZ weiter in das Küstenmeer. Für das Seekabel im Küstenmeer ist ein Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich, die zuständige Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Grundsätzlich beinhaltet der Planfeststellungsbeschluss eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die u.a. sicherstellen, dass der Bau und der Betrieb keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Meeresumwelt oder den Schiffs- und Luftverkehr haben; es werden zahlreiche Belange berücksichtigt und im Rahmen der Abwägungsentscheidung der Genehmigungsbehörde u.a. über die Nebenbestimmungen in Ausgleich gebracht.

Genehmigung Landtrasse sowie Konverter und UW-Erweiterung

Der Punkt, an dem das Seekabel auf Land trifft, wird Anlandung genannt. Von dort wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel auf der Landtrasse zum Konverter transportiert.

Im Konverter wird der Strom zu 380 kV Wechselspannung gewandelt. Im benachbarten Umspannwerk erfolgt die Einspeisung in das Höchstspannungsübertragungsnetz. Der Konverter soll nach derzeitigem Planungsstand neben dem im Zuge des Projektes Ostwind 3 neu zu errichtenden Umspannwerks gebaut und an dieses angeschlossen werden.

Für die Genehmigung der Landtrasse ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Das Genehmigungsverfahren ist eine detaillierte Prüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich verankert. Für Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StaLU Vorpommern), die untere Naturschutzbehörde, sowie Verbände und private Betroffene, ist eine formale Beteiligung vorgeschrieben.

50Hertz führt unterstützend im Vorfeld der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung die informelle, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Mehr dazu unter “Transparenz und Bürgerbeteiligung” (LINK). Diese freiwillige und auf eigenen Erfahrungen basierende Form der Öffentlichkeitsbeteiligung hört auf, wenn die formale Öffentlichkeitsbeteiligung der zuständigen Verwaltung beginnt.

Auch in der Vorbereitung der Bauphase sowie während der Bauarbeiten bis zur Inbetriebnahme informiert 50Hertz die Öffentlichkeit transparent über die Aktivitäten in der betroffenen Region.

Plattform-Standort Offshore

Bekanntgabe des Plattform-Standortes des Offshore-Netzanbindungs-Systems (ONAS) Ostwind 4 (OST-2-4)

Auf Basis erfolgter Baugrunduntersuchungen teilt 50Hertz mit, dass die Plattform des ONAS Ostwind 4 (OST-2-4) am im FEP-2023 dargestellten Standort A errichtet wird (siehe nachfolgende Abbildung). Eine Änderung des im FEP 2023 festgelegten Standorts ist somit nicht erforderlich.

Damit gilt der gemäß der Vorgaben des gültigen Flächenentwicklungsplanes (FEP-2023) finale Plattformstandort des ONAS Ostwind 4 (OST-2-4) als veröffentlicht.

ANSPRECHPARTNER

Tobias Frank

Offshore-Projekte
  • Tel:
    +49 (0)30 5150 3293
  • E-Mail:
    tobias.frank@50hertz.com

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung

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