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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Umspannwerk Hamburg Ost

Umspannwerk Hamburg Ost

Das Umspannwerk Hamburg Ost liegt auf einem rund 18 Hektar großen Areal der Gemeinde Oststeinbek im äußersten Süden des Kreises Stormarn. Besonders ist, dass Oststeinbek  sowohl zur Freien und Hansestadt Hamburg, Gemarkung Öjendorf, als auch zum Land Schleswig-Holstein, Gemarkung Oststeinbek, gehört. Das Umspannwerksgelände grenzt unmittelbar an das Gewerbegebiet der Gemeinde Oststeinbek im Landkreis Stormarn und liegt in direkter Nachbarschaft zur Autobahn Eins (A1).

Das Umspannwerk Hamburg Ost wurde seit seiner Erbauung in den 1970er Jahren zu einem wichtigen Netzknotenpunkt für Hamburg und Schleswig-Holstein. Nun muss es aufgrund der steigenden Anforderungen an die Steuerung des Stromnetzes angepasst werden. Die Einspeisung volatiler Windenergie aus der Region erfordert eine Optimierung des Umspannwerks, um zukunftsgerecht arbeiten zu können. Dafür werden vier Phasenschieber im Umspannwerk installiert. Phasenschieber sind mit einem Ventil vergleichbar, die den Stromfluss beeinflussen können. Je nach Bedarf wird der Zu- oder Abfluss des Stroms gesteuert. Verändert sich der Stromfluss einer Leitung, werden die Stromflüsse im gesamten Verbundsystem neu verteilt. Dadurch werden Überlastungen im Übertragungsnetz vermieden und der Lastfluss gezielt gesteuert werden. Im Fall vom Umspannwerk Hamburg Ost werden die Leitungsflüsse zwischen den Übertragungsnetzen im Norden und Süden beziehungsweise Südwesten von Hamburg optimal gesteuert.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie im Abschnitt Status.

Aktuelle Meldung

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Bei sogenannten Punktmaßnahmen handelt es sich um den Um-, Aus- und Neubau von Umspannwerken. Ohne sie ist die Aufnahme und Übertragung von Strom im Netz nicht möglich. Umspannwerke werden bei den Szenarioberechnungen für den Netzentwicklungsplan (NEP) einbezogen und ihr Bedarf angemeldet. Wird die Maßnahme nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur bestätigt, beginnt die Genehmigungsphase. Für die Umstrukturierung und Erweiterung des Umspannwerkes hat 50Hertz 2017 den Auftrag von der Bundesnetzagentur erhalten. Im Bundesbedarfsplan 2030 (Netzentwicklungsplan Strom, NEP2030) wurden die Arbeiten als notwendige Ad-Hoc-Maßnahme M556 „Phasenschiebertransformatoren  Hamburg Ost“ bestätigt. Durch die Umstrukturierung des Umspannwerks vergrößert sich die genutzte Fläche um sieben Hektar. Alle technischen Erweiterungen werden vorwiegend auf den 50Hertz-eigenen Flächen umgesetzt

Genehmigung

Das Genehmigungsverfahren für das Umspannwerk Hamburg Ost wich von dem eines Neubaus ab, da es sich um eine Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks handelt. Ein Suchraumverfahren wie die Raumwiderstandsanalyse bei einem Neubau entfiel. Die Bestätigung des Bedarfs erfolgt nach Prüfung der Szenarien, die im Netzentwicklungsplan (NEP) identifiziert und im Bundesbedarfsplan durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt werden. Alle drei Schritte werden öffentlich konsultiert und die Stellungnahmen berücksichtigt.

Das Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
Für die Genehmigung des Umspannwerks Hamburg Ost hat die Genehmigungsbehörde entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Somit läuft das Verfahren nach BImSchG ohne formale Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von etwa drei bis sechs Monaten.

Genehmigungsverfahren der Einschleifung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG)
Bei der sogenannten Einschleifung entscheidet die Behörde nach dem EnWG und VwVerfG auf Plangenehmigung – gleiches gilt bei der Änderung einer bereits bestehenden Einschleifung wie in diesem Fall. Als Einschleifung wird die Verbindung von der Leitung zum Umspannwerk bezeichnet.  Bei einer Vorprüfung wird durch die Behörden, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswigholstein und dem Amt für Planfeststellung Energie, festgestellt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Ist keine UVP erforderlich, kann eine Änderung der Einschleifung als Planverzicht oder Plangenehmigung innerhalb von ein bis drei Monaten genehmigt werden. Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, läuft ein Planfeststellungsverfahren mit formaler Öffentlichkeitsbeteiligung und beansprucht etwa 12 Monate.

Aktuelles erfahren Sie über unseren anlassbezogenen Newsletter.

Technik und Bauweise

Umbau zur Optimierung der Anlage
Um Raum auf dem bestehenden Gelände des Umspannwerks zu haben, werden Teile der Bestandsanlage zurückgebaut. Im Anschluss erfolgen Fundamentarbeiten auf denen die neue Anlage errichtet wird. Diese beinhaltet auch ein neues Betriebsgebäude, von dem die Anlage überwacht wird. Wenn alle grundlegenden, baulichen Voraussetzungen geschaffen wurden, erfolgt die Lieferung von vier Phasenschiebern. Diese werden in der Anlage installiert. Der Umbau erfolgt während des laufenden Betriebs. Das ist immer eine Herausforderung, da auch in der Umbauzeit die Versorgungssicherheit gewährleistet werden muss. Die Anlage wird nach dem Umbau 2023 vollständig in den Betrieb genommen.

Informationen und Materialien


Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • WEITERE INFORMATIONEN
Dirk Manthey
ANSPRECHPARTNER

Dr. Dirk Manthey

Leiter Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3419
  • E-Mail:
    dirk.manthey@50hertz.com
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