Derzeit sind in den Medien in Zusammenhang mit der Frage nach möglichen Stromunterbrechungen verschiedene Begriffe im Umlauf, die nicht immer leicht zu verstehen und oft auch nicht korrekt sind. Das kann zur Verunsicherung führen. Wir klären auf, wo die Unterschiede liegen.
Lastabschaltungen: Was ist damit gemeint?
Eine kontrollierte Lastabschaltung bezeichnet eine bewusst herbeigeführte Stromunterbrechung, die regional und zeitlich begrenzt ist. Dabei werden Stromverbraucher temporär vom Netz getrennt, um Strom einzusparen und dadurch ein Gleichgewicht von Einspeisung und Entnahme wiederherzustellen. Dieses Gleichgewicht – erkennbar an einer stabilen Frequenz von rund 50 Hertz – ist die Grundvoraussetzung dafür, dass das Stromnetz insgesamt störungsfrei funktioniert. Dieses Gleichgewicht kann in Gefahr geraten, wenn deutschland- und europaweit nicht genug Strom erzeugt werden kann, um den Strombedarf zu decken. Störungen können aber auch auftreten, wenn nicht ausreichend Leitungskapazitäten zur Verfügung steht, um den Strom zu transportieren. Im Falle solcher Netzengpässe müssten konventionelle, also auch mit Erdgas betriebene Kraftwerke einspringen, um die im Engpass „feststeckende“ Menge Strom auszugleichen. Bei einer Gasmangellage kann das jedoch zum Problem werden und es könnten in den Regionen jenseits des Netzengpasses kontrollierte Lastabschaltungen erforderlich werden, wenn auch andere, sehr umfangreiche Maßnahmen nicht ausreichend sein sollten.
In beiden Fällen erfolgen die temporären Abschaltungen nach dem Gebot der „Diskriminierungsfreiheit“. Die Übertragungsnetzbetreiber weisen die Verteilnetzbetreiber (VNB) in den jeweiligen Regionen an, eine bestimmte Menge Strom innerhalb ganz kurzer Zeit einzusparen. Die VNB setzen diese Anweisung eigenverantwortlich in ihren jeweiligen Regionen um und trennen dann einzelne Straßen, Siedlungen, Gemeinden oder größere Unternehmen von der Stromversorgung ab, bis die ihnen zugewiesene Gesamtmenge an Einsparungen erreicht ist. Grundsätzlich können alle Haushalte oder Unternehmen im jeweiligen Netzgebiet davon betroffen sein. Um die Belastungen möglichst gering zu halten, können die Abschaltungen je nach Dauer der Strommangellage rollieren, d. h. bestimmte Verbrauchsgruppen werden wieder zugeschaltet, dafür andere abgeschaltet. Im Rahmen der zweiten Sonderanalyse hatten die Übertragungsnetzbetreiber die Empfehlung abgegeben, Lastreduktionspotentiale in der Industrie für die Systemstabilität nutzbar zu machen. In den vergangenen Monaten wurde ein solcher Prozess entwickelt und abgestimmt.
Industrielle Großverbraucher haben nun nach entsprechender Registrierung für den Prozess die Möglichkeit, freiwillig Lastreduktionspotentiale zur Verfügung zu stellen, um damit mögliche kontrollierte Lastabschaltungen zu verhindern oder deren Auswirkungen, bspw. Schäden an Produktionslinien und Produktionsausschüsse, zu minimieren. Durch die Teilnahme am Prozess haben industrielle Großverbraucher den Vorteil, drohende Abschaltungen besser vorauszusehen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen bzw. zu planen. Dies reduziert im Leistungsmangelfall das Risiko von kontrollierten Lastabschaltungen aufgrund von unzureichender Stromerzeugung.
Weitere Informationen zur freiwilligen Lastreduktion für industrielle Großverbraucher, sowie ein Muster zur Meldung der geplanten Lastaufnahme für die Vorstufe der Abschaltkaskade zur Lastreduktion finden Sie hier: Freiwillige Lastreduktion
Was ist ein Blackout?
Ein Blackout bezeichnet einen überregionalen, unkontrollierten Zusammenbruch des Stromübertragungsnetzes. Die Ursachen für einen Blackout können vielfältig sein – sie reichen vom plötzlichen Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen, über Beschädigung von Leitungen oder Umspannwerken durch Naturkatastrophen, bis hin zu kriminellen Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Die Wahrscheinlichkeit für einen Blackout ist sehr gering, einen großflächigen, unkontrollierten, Stromausfall in weiten Teilen des europäischen Stromverbundnetzes hat es noch nie gegeben.