An dieser Stelle können sich sowohl Energieversorgungsunternehmen (EVU), die elektrische Energie an Letztverbraucher liefern, als auch Eigenversorger/Letztverbraucher, die elektrische Energie selbst verbrauchen, und Unternehmen, die unter die Besondere Ausgleichsregelung des EEG (BesAR) fallen, zur Abwicklung der EEG-Umlage registrieren. Nutzen Sie hierzu die Anmeldung per Webformular. Eine Zusammenfassung der dort gemachten Angaben können Sie sich anschließend als PDF übersenden lassen. Ausführliche Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie zur EEG-Abwicklung und Umlage finden Sie hier:
WEBFORMULAR AUSFÜLLEN