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17.05.2017

Bundeseinheitliches Übertragungsnetzentgelt - Stellungnahme zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2017

Energiewende ist gesamtgesellschaftliches Projekt

Im bundesweiten Vergleich bestehen erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Netzentgelte für Strom. In manchen Regionen sind die Strompreise bis zu 7 Cent/KWh teurer. Und die Unterschiede nehmen zu. Über die vergangenen Jahre haben sich die Netzentgelte in Deutschland stetig auseinander entwickelt. Die Gründe für diese Unterschiede sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber der
wachsenden Unterschiede sind die Übertragungsnetzentgelte. Diese sind nur ein kleiner Teil der gesamten Netzentgelte – sie entwickeln sich aber recht drastisch auseinander, da Integrations- und Transitkosten der Erneuerbaren Energien nicht deutschlandweit von allen Kunden gleichermaßen getragen werden, sondern in den betroffenen Regelzonen bzw. Netzgebieten verbleiben. Die Regelzonen mit einer besonders hohen Einspeisung Erneuerbarer Energien werden systematisch benachteiligt. Diese Entwicklung nimmt Ausmaße an, die für eine wirtschaftliche Entwicklung im Norden und Osten Deutschlands einen erheblichen Nachteil bedeutet. In einer Studie von Oktober 2015 hat die TU Dresden die regionalen Netzentgeltunterschiede und deren Entwicklung untersucht. Ein Industrieunternehmen in Brandenburg (Industriekunde 24 GWh p.a.) beispielsweise bezahlt heute und in zehn Jahren bis zu 84.000 Euro pro Jahr höhere Netzentgelte als ein Unternehmen im
Westen Deutschlands – für die gleiche Strommenge. Von diesem Strompreis-Unterschied geht ein erheblicher Fehlanreiz aus: Neue Stromverbraucher siedeln sich in solchen Netzgebieten an, wo der Anteil der Erneuerbaren Energien und damit die Netzentgelte gering sind. Damit wächst paradoxerweise die Notwendigkeit der Stromübertragung von Nord- nach Süddeutschland. Heute besteht dieser Standort-Nachteil insbesondere zwischen Regionen. Zukünftig werden die Netzentgeltunterschiede jedoch immer mehr zwischen Stadt und Land auftreten. In Ballungszentren werden nur geringe Mengen
erneuerbare Energien installiert und es besteht in der Regel wenig Bedarf die städtischen Netze bedeutend für die Integration erneuerbarer Energien auszubauen. Daher ist die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte aus Sicht von 50Hertz unerlässlich als ein erster Schritt zur Verringerung der regionalen Strompreis-Unterschiede:

  • Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, dessen Kosten nicht in den Regionen am höchsten sein kann, in denen die meiste erneuerbare Energie eingespeist wird – bisher ist das der Fall und wenn nicht gehandelt wird verschärft sich die Situation weiter.
  • Die Strom-Transportaufgabe ist eine gesamtdeutsche – denn der im Norden erzeugte erneuerbare Strom muss in die Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands gebracht werden – bisher tragen jedoch nur einzelne Regionen die Kosten dafür.
  • Die Mechanismen zur Vereinheitlichung – fachlich zur „bundesweiten Wälzung“ – bestehen bereits für einzelne Netzentgeltbestandteile. Diese Mechanismen müssen nur auf weitere Bestandteile erweitert werden. Die teure Erdverkabelung der großen HGÜ-Leitungen beispielsweise wird von den ostdeutschen Verbrauchern bereits mitgetragen, auch wenn diese Leitungen überwiegend in Westdeutschland errichtet werden. Die Kosten für Engpassmanagement (Redispatch und Einspeisemanagement) verbleiben aber bei den Verbrauchern im Norden und
    werden nicht deutschlandweit umgelegt.
  •  Die Effizienzanreize für jeden der vier Übertragungsnetzbetreiber bleiben in vollem Umfang bestehen, da alle Übertragungsnetzbetreiber als voll regulierte Monopole ihre individuelle Erlösobergrenze behalten, die von der Bundesnetzagentur strikt reguliert wird. Ein bundeseinheitliches Netzentgelt verletzt daher keine markt- oder ordnungspolitischen Prinzipien.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Notwendigkeit der Schaffung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte früh erkannt und einheitliche Übertragungsnetzentgelte als eine wesentliche Maßnahme u.a. im Weißbuch zum Strommarkt 2015 vorgesehen. Auch der erste Entwurf des Ministeriums für ein Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) enthielt eine Verordnungsermächtigung
zur Einführung eines einheitlichen, gerechten Übertragungsnetzentgeltes. Dass diese Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25. Januar 2017 nicht mehr enthalten ist, wurde vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 kritisiert. Sollte die Grundlage für eine Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden, drohen die regionalen Strompreis-Unterschiede in den kommenden Jahren weiter zu wachsen. Die Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte für Übertragungsnetze würde die
bestehenden Fehlanreize für große Industrieunternehmen weitgehend beheben. Die durch die Vereinheitlichung entstehende Mehrbelastung für einzelne Verbraucher ist zudem deutlich geringer als die Entlastung für die heute benachteiligten Stromkunden. Die Studie der TU Dresden zeigt klar auf, dass die Einführung eines bundesweit einheitlichen Netzentgeltes für das Übertragungsnetz bei mittelgroßen Industriekunden mit einem Verbrauch von 24 Gigawattstunden (GWh) in 12 von 16 Bundesländern heute und in zehn Jahren zu Entlastungen führen würde. An der Spitze stehen Industriekunden in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit einer Entlastung von mehr als 53.000 Euro pro Jahr (für das Jahr 2014). Die Mehrbelastung von Industrieunternehmen in beispielsweise Nordrhein-Westfalen hätte 2014 lediglich rund 31.000 Euro pro Jahr betragen.

Stellungnahme als pdf-Datei

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