Aufgrund der Corona-Pandemie wird die nach den bestehenden Verfahrensregeln festgelegte Antragskonferenz der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht stattfinden. Diese Entscheidung hat die Bonner Genehmigungsbehörde aufgrund einer neuen gesetzlichen Grundlage, dem Planungssicherstellungsgesetz, getroffen.
50Hertz stellt hier Informationen zu folgenden Fragen zusammen:
- Worum geht es beim Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt Süd?
- Was tritt an die Stelle der Antragskonferenz?
- Wie kann ich eine für die Antragskonferenz geplante Stellungnahme abgeben?
- Was sind die wesentlichen Inhalte des Antrags auf Bundesfachplanung?
- Welche Beteiligungsmöglichkeiten bestehen im weiteren Verlauf des Bundesfachplanungsverfahrens?
Worum geht es beim Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt Süd?
Mit dem Antrag auf Bundesfachplanung beginnt die Planung für den Ersatzneubau der bestehenden Freileitung zwischen Wolkramshausen und Vieselbach. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen dem Umspannwerk Wolkramshausen als Anfangspunkt und dem Umspannwerk Vieselbach als Endpunkt mit einer Breite von 500 m bis 1.000 m für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festzulegen. Mit dem Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG, in dem bereits zahlreiche umweltfachliche und technische Untersuchungen durchgeführt werden, schlägt 50Hertz einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Trasse verlaufen könnte, sowie mehrere ebenfalls in Frage kommende Alternativen.
Die obenstehende Karte zeigt die Korridore, die 50Hertz bei der Erarbeitung des Antrags ermittelt hat. Dabei hat sich nach erster Analyse ergeben, dass der Bestandskorridor im südlichen Verlauf zugunsten einer Alternative östlich verlassen werden könnte. Die Übersichtskarte oben zeigt den sogenannten Vorschlagstrassenkorridor und alternative Trassenkorridorverläufe. Detaillierte Karten enthält natürlich der Antrag selbst. 50Hertz hat diese Planung im Januar 2020 auf Infomärkten in Walschleben, Schwerborn, Herbsleben, Ebeleben, Sömmerda, Wolkramshausen und Greußen vorgestellt und Hinweise aufgenommen.
Diesen Antrag stellt die BNetzA üblicherweise in einer öffentlichen Antragskonferenz zur Diskussion. Denn auf den Antrag soll der Untersuchungsrahmen der Genehmigungsbehörde folgen: Der Untersuchungsrahmen bestimmt den Umfang der Untersuchungen, die 50Hertz bei der weiteren Planung durchführen soll. Dafür sammelt die BNetzA Hinweise und Themen. 50Hertz hat in den Antragsunterlagen (Kapitel 4) auch selbst einen Vorschlag unterbreitet, welche Untersuchungen im weiteren Verlauf noch folgen sollen.
Was tritt an die Stelle der Antragskonferenz?
Vom Ablauf her betrachtet lief das Verfahren bis Februar in den vorgesehen Bahnen: 50Hertz hatte seinen Antrag Anfang Februar eingereicht. Dieser wurde von der BNetzA Mitte Februar angenommen und im Internet veröffentlicht.
Dann musste aber die für den 24.März 2020 geplante Antragskonferenz aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Gleichzeitig bat die Behörde Träger öffentlicher Belange um eine schriftliche Stellungnahme mit dem Ziel einen „vorläufigen Untersuchungsrahmen“ zu erstellen. Auf diese Weise sollte ein Stillstand in der Planungsarbeit vermieden werden. Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur am 26. Mai 2020 einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt, der bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt.
Im Mai verabschiedete dann der Bundestag das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das die Verfahrensfragen unter den Sonderbedingungen regelt. Danach kann anstelle einer Veranstaltung und Konferenz ein schriftliches Verfahren mit Stellungnahmen durchgeführt werden. Dazu hat sich die Bundesnetzagentur nun entschlossen.
Mit der Entscheidung, auf eine Antragskonferenz ganz zu verzichten, ergibt sich die Situation, dass alle Interessierten ihre Hinweise für die weiteren Untersuchungen schriftlich bei der BNetzA einreichen müssen. Dafür hat die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 3. August 2020 gesetzt. Dies wurde schriftlich, im Internet und mit Anzeigen in Tageszeitungen bekannt gemacht.
Wie kann ich eine für die Antragskonferenz geplante Stellungnahme abgeben?
Bei der Aufforderung der BNetzA zu einer Stellungnahme zum Bundesfachplanungsantrag geht es um die Aufgabenliste für den Untersuchungsrahmen. Vor allem Träger öffentlicher Belange waren bereits im März/April zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen worden. Alle diese Hinweise werden von der BNetzA im vorläufigen Untersuchungsrahmen bereits berücksichtigt.
Wer erstmals Hinweise zum Untersuchungsrahmen einreichen möchte oder wer Stellungnahmen aus dem März und April ergänzen oder ändern möchte, sollten die folgenden Angaben beachten:
Schriftliche bzw. elektronische Stellungnahmen können bis zum 3. August 2020 abgeben werden. Die Stellungnahmen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
- per E-Mail an vorhaben44@bnetza.de
- schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn
Die Bundesnetzagentur hat auch eine Projektwebseite für das Vorhaben eingerichtet.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Antrags auf Bundesfachplanung von 50Hertz?
Wenn Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben wollen, können Sie sich den Antragstext und die umfangreichen Anlagen über die Projektwebseiten bei 50Hertz oder der BNetzA anschauen.
Digitaler Planungsordner 50Hertz
Projektwebseite Vorhaben44 der Bundesnetzagentur
Dort finden Sie neben dem Antragstext umfangreiches Kartenmaterial: unter anderem Bestands- und Themenkarten mit der Darstellung der Datengrundlagen und Karten zur Grob- und Trassenkorridorfindung.
Einen ersten Eindruck vom Verlauf der Trassenkorridore zeigt auch unsere Simulation. Dabei handelt es sich um ein digitales 3-D-Modell, das mit Satellitenfotos verschnitten wurde. Gezeigt wird ein Überflug über den Vorschlagstrassenkorridor vom Anfangspunkt am Umspannwerk Wolkramshausen bis zum Umspannwerk Vieselbach.