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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Netzanbindung Südharz

Netzanbindung Südharz

Das Übertragungsnetz zwischen den Verknüpfungspunkten Lauchstädt bei Halle, Wolkramshausen bei Nordhausen und Vieselbach bei Erfurt steht vor einem Generationenwechsel. Die bestehende 220-kV-Freileitung wird abgelöst durch eine leistungsfähige 380-kV-Freileitung. Damit sichert die neue Leitung mit ihrem Netzverknüpfungspunkt Wolkramshausen die Strominfrastruktur im gesamten Raum Nordthüringen, Südharz bis ins Mansfelder Land ab und bindet die Region an das Höchstspannungsnetz an.

Das Projekt leistet darüber hinaus mit seiner gesteigerten Kapazität einen wichtigen Beitrag für die Energiewende, um regional erzeugten Windstrom ins Höchstspannungsnetz einzuspeisen und in Bedarfsregionen zu transportieren. Der Ersatzneubau folgt dem NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und wird demnach als Netzverstärkung eingestuft.

Netzanbindung Südharz – Das Projekt

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Die bestehenden Leitungsabschnitte verlaufen rund 90 Kilometer in Ost-West-Richtung aus dem Raum Halle in Sachsen-Anhalt nach Nordhausen in Thüringen und dann über rund 65 Kilometer in Thüringen von Nord nach Süd Richtung Vieselbach bei Erfurt.

Das Vorhaben wurde gesetzlich im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Dort wird es als Vorhaben Nr. 44 geführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das länderübergreifende Leitungsprojekt ist die Bundesnetzagentur in Cottbus. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.

Mit der Netzverstärkung werden zusätzliche Arbeiten an den Umspannwerken (auch Netzverknüpfungspunkte genannt) im Leitungsverlauf verbunden sein. Bei Querfurt (Sachsen-Anhalt) entsteht direkt an der Autobahn ein neuer Netzverknüpfungspunkt auf den Gemarkungen Schraplau und Obhausen. Der Neubau und die Arbeiten an den bestehenden Umspannwerken durchlaufen eigene Genehmigungsverfahren, über die auf dieser Webseite ebenfalls Informationen bereit stehen. Sie werden auf der Unterseite Umspannwerke zusammengeführt.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNER

Jan Roessel

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0)30 5150-2542
  • E-Mail:
    jan.roessel@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Das Projekt Netzanbindung Südharz wird im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 44 geführt. Als länderübergreifendes Vorhaben liegt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur in Cottbus.

Der Bedarf für das Vorhaben wurde im Netzentwicklungsplan Strom (NEP) seit 2014 als Projekt P 150 begründet und bestätigt. Die Netzverstärkungsmaßnahme gründet auf dem mittlerweile sehr hohen Leistungsfluss von Nordost nach Südwest, infolge dessen insbesondere die Leitung zwischen Bad Lauchstädt und Vieselbach sehr hoch belastet ist. Durch die Realisierung des Projektes Netzanbindung Südharz wird die bestehende Verbindung zwischen Bad Lauchstädt und Vieselbach deutlich entlastet. Dabei wird dem NOVA-Prinzip folgend (Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau), die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Schraplau/Obhausen über Wolkramshausen bis nach Vieselbach durch den Neubau einer 380-kV-Leitung mit Hochstrombeseilung abgelöst (Netzverstärkung).

Im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019) heißt es dazu: „Die 220-kV-Leitungen von Eula nach Wolkramshausen besitzen derzeit eine Übertragungskapazität von ca. 410 MVA und die von Wolkramshausen nach Vieselbach von ca. 710 MVA pro 220-kV-Stromkreis. Aufgrund der vorherrschenden Hauptleistungsflussrichtung von Nordost nach Südwest und der Rückspeisung von Leistung aus erneuerbaren Energien (EE) aus den nachgelagerten Verteilungsnetzen sind diese 220-kV-Leitungen im Bereich Wolkramshausen – Vieselbach bei entsprechenden Erzeugungs- und Lastsituationen bereits heute hoch belastet. Gleiches trifft auf die in der Netzregion parallel verlaufende 380-kV-Hochstromleitung Lauchstädt – Vieselbach (1. Abschnitt der Südwest-Kuppelleitung) zu. Diese besitzt eine Übertragungsfähigkeit von ca. 2400 MVA pro Stromkreis. 

Bei der Ablösung der bestehenden durch die neue Leitung orientiert sich die Planung an der Bestandstrasse. Dabei können Abweichungen vom aktuellen Trassenverlauf bei der nachgelagerten Planung entstehen, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen, bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern oder Bündelungen mit linienförmiger Infrastruktur umzusetzen, um unter anderem dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen.“

Trassenverlauf

Die derzeitige Freileitung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Vom Umspannwerk Bad Lauchstädt bei Halle verläuft sie zunächst rund 90 Kilometer in Ost-West-Richtung. Zwischen Bad Lauchstädt und Querfurt zunächst parallel zur Autobahn A 38, orientiert sich auf der Höhe Sangerhausen weiter südlich von der Autobahn um später an der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen wieder zur Autobahn zurückzukehren. Dieses Teilstück wurde 1965 errichtet. Verwendeter Masttyp ist ein Einebenenmast, der in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt wurde und in Ostdeutschland häufig verwendet worden ist.

Mastbild der Bestandsleitung zwischen Bad Lauchstädt und Wolkramshausen: Beim Einebenenmast sind alle drei Phasen eines Stromkreises horizontal angeordnet. Foto: Jan Pauls

Der zweite Teil zwischen den Umspannwerken Wolkramshausen und Vieselbach verläuft vornehmlich in Nord-Süd-Richtung. Auf einer Länge von rund 65 Kilometern herrscht schon der Donaumast vor, d.h. die drei Leiter eines Stromkreises sind in Dreiecksform auf zwei Ebenen übereinander angebracht. Diese Masten wurden 1988 errichtet. Die Leitung verläuft ab Nordhausen westlich an Sondershausen vorbei, zwischen Schernberg und Ebeleben, lässt Bad Tennstedt und Herbsleben östlich liegen und vollzieht dann bei Dachwig eine Kurve nach Osten. Hier quert sie die Bundesstraße B4 bei Walschleben und die Autobahn A71 bei Stotternheim nördlich von Erfurt und führt dann an Kerspleben vorbei in das Umspannwerk Vieselbach.

Nach Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Freileitung wird die bestehende 220-kV-Freileitung zurückgebaut, so dass weiterhin nur eine Leitung in der Trasse verläuft. Detaillierte Darstellungen des heutigen und künftigen Trassenverlaufs in den entsprechenden Leitungsabschnitten finden Sie in der Rubrik „Karten“.

Mastbild der Bestandsleitung zwischen den Umspannwerken Wolkramshausen und Vieselbach: Der Donaumast ordnet die drei Phasen eines Stromkreises im Dreieck auf zwei Ebenen an. Ganz oben verläuft der Blitzschutz. Hier als Erdseiltraverse mit zwei Erdseilen. Häufig auch als Erdseilspitze mit einem Erdseil.
Genehmigungsverfahren

Die Netzanbindung Südharz (Vorhaben 44, BBPlG) wurde in zwei Genehmigungsabschnitte unterteilt, die jeweils ein eigenständiges Verfahren durchlaufen. Dies sind:

Abschnitt Nord: Vom Netzverknüpfungspunkt Schraplau/Obhausen (künftiges UW Querfurt) zum Umspannwerk Wolkramshausen

Abschnitt Süd: Vom Umspannwerk Wolkramshausen zum Umspannwerk Vieselbach

Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.

Ein weiterer Abschnitt zwischen den Verknüpfungspunkten Lauchstädt und Schraplau/Obhausen (Abschnitt Nordost) ist mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes 2021 entfallen.

Bundesfachplanung

Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) stellt 50Hertz zunächst einen Antrag auf Bundesfachplanung. Dazu wird zunächst ein Antrag nach § 6 NABEG erarbeitet, in dem bereits zahlreiche umweltfachliche und technische Untersuchungen durchgeführt werden. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 m bis 1.000 m für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festzulegen. 

Abschnitt Süd 

50Hertz hat den Antrag nach § 6 NABEG am 5. Februar 2020 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die bestätigte die Vollständigkeit der Unterlagen am 17. Februar 2020. Damit startete das Verfahren der Bundesfachplanung. Der Antrag wurde im Internet auf den Projektwebseiten der BNetzA und von 50Hertz veröffentlicht.

Die Antragskonferenz wurde auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes durch ein schriftliches Verfahren (3. Juli bis 3. August 2020) ersetzt. Um das Genehmigungsverfahren während der Corona-Pandemie nicht zu verzögern, stellte die Bundesnetzagentur am 26. Mai 2020 einen vorläufigen Untersuchungsrahmen fest, der bereits Hin­weise von Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Den finalen Untersuchungsrahmen erhielt 50Hertz am 27. August 2020.

Die vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG legte 50Hertz am 2. August 2021 vor. Die Bundesnetzagentur erklärte deren Vollständigkeit am 31. August 2021. Die Unterlagen wurden im Internet veröffentlicht. Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG wurde ab 20. September 2021 vorgesehen – mit der Möglichkeit zu Stellungnahmen bis 19. November 2021.

Am 30. Juni 2022 schloss die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung mit ihrer Entscheidung über den Korridorverlauf nach § 12 NABEG ab.

Abschnitt Nord

Den Antrag nach § 6 NABEG reichte 50Hertz am 31. August 2020 bei der Bundesnetzagentur ein. Diese bestätigte die Vollständigkeit der Unterlage am 17. September 2020. Die für den 10. November 2020 geplante Antragskonferenz in Halle (Saale) wurde aufgrund der Pandemiesituation abgesagt. An ihre Stelle trat ein schriftliches Verfahren. Stellungnahmen konnten bis zum 11.12.2020 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.

Den Untersuchungsrahmen veröffentlichte die Bundesnetzagentur am 27. Januar 2021.

Die Unterlagen zur Bundesfachplanung (§ 8 NABEG) übergab 50Hertz am 31. März 2022 an die Bundesnetzagentur. Die erklärte die Vollständigkeit am 30. Juni 2022. In der Folge veröffentlichte die Behörde die Unterlagen und legte die Frist für Stellungnahmen auf die Zeit vom 18. Juli bis 17. September 2022.

Am 7. Dezember 2022 fand der nichtöffentliche Erörterungstermin nach § 10 NABEG der Bundesnetzagentur in Staßfurt statt. Die Behörde hat die Vorhabenträgerin 50Hertz, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu der Veranstaltung eingeladen.

Am 31. März 2023 schloss die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung mit ihrer Entscheidung über den Korridorverlauf nach § 12 NABEG ab.

Planfeststellung

Abschnitt Süd

Im Abschnitt Süd stellte 50Hertz am 31. August 2022 den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG. Die Antragskonferenz fand am 13. Oktober 2022 in Sömmerda statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Am 30. Dezember 2022 legte die Behörde auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG vor. Sie gab damit den Inhalt des Plans und der ergänzenden Unterlagen nach § 21 NABEG vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Auf dieser Grundlage wurden der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG erstellt und am 31.12.2023 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Behörden und Verbände sowie alle vom Vorhaben berührten Personen hatten vom 14. Februar 2024 bis zum 15. April 2024 Gelegenheit, zu diesen Planungen Stellung zu nehmen.

Der Erörterungstermin fand am 22. August 2024 in Sondershausen statt. Wer eine Stellungnahme bzw. eine Einwendung zu den Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG für den Abschnitt Süd eingereicht hatte oder Träger öffentlicher Belange ist, konnte hier das direkte Gespräch mit der BNetzA und 50Hertz suchen.

Am 17. März 2025 hat die BNetzA den Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt Süd erteilt und am Sitz der Behörde in Cottbus an Vertreterinnen und Vertreter von 50Hertz überreicht. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Baustart gegeben. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für 2028 vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss wird ab April auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar sein.

Abschnitt Nord

Im Abschnitt Nord stellte 50Hertz am 30. Mai 2023 den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG. Die Antragskonferenz fand am 26.07.2023 in Sömmerda statt. Am 30. September 2023 übergab die Behörde auf Grundlage des Antrags auf Planfeststellung und den Ergebnissen der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG. Sie gibt damit den Rahmen für die ergänzenden Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG im Abschnitt Nord vor, die der Vorhabenträger 50Hertz einzureichen hat. Der Untersuchungsrahmen ist auf der Webseite der BNetzA abrufbar.

Auf dieser Grundlage wurden der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG erstellt und am 30.09.2024 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese wurden Ende Oktober durch die BNetzA für vollständig erklärt. Behörden, Vereinigungen und Verbände sowie alle vom Vorhaben berührten Personen haben vom 13. November 2024 bis zum 13. Januar 2025 Gelegenheit, zu diesen Planungen Stellung zu nehmen.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 

Vor Antragstellung auf Bundesfachplanung (und gleichermaßen auch der Planfeststellung) sammelt 50Hertz in verschiedenen Veranstaltungen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise der Anliegerinnen und Anlieger sowie der lokalen Verwaltungen und Fachbehörden. Diese werden nach Möglichkeit bereits bei der Erstellung der Antragsunterlagen berücksichtigt. Auf Länderebene wird sich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, in der unter anderem die Fachministerien aus Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten sind, regelmäßig über den Planungsstand informieren und austauschen.

Abschnitt Süd

Auf Kreis- und Ämterkonferenzen hat 50Hertz die Landkreise, Städte und Gemeinden im Untersuchungsraum über das bevorstehende Genehmigungsverfahren informiert. Dabei ging es unter anderem um die anzuwendende Untersuchungsmethode und den aktuellen Stand der Planung. Die Konferenzen für die Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Sömmerda und die Stadt Erfurt fanden am 12.11.2019, 21.11.2019, 28.11.2019, 29.11.2019, 05.12.2019, 10.12.2019 statt.

Vom 16. bis 21. Januar 2020 richtet 50Hertz sieben Infomärkte in der Region aus, und zwar in Walschleben, Schwerborn, Herbsleben, Ebeleben, Sömmerda, Wolkramshausen und Greußen. Parallel wurde über Zeitung, Radio, Fernsehen, Amtsblätter und über das Internet das Projekt vorgestellt. 50Hertz sammelte auf den Konferenzen und Infomärkten zahlreiche Hinweise, die im weiteren Verfahren beachtet werden und zu denen vor Ort Stellung genommen wurde.

Über die aktuellen Planungen zur Bundesfachplanung informierte 50Hertz Behörden, Verbände und Interessierte in einem digitalen Planungsforum am 27. Mai 2021.

An acht Stationen informierte 50Hertz die Öffentlichkeit vom 28. Juni bis 2. Juli 2021 über die Unterlagen nach § 8 NABEG zur weiteren Genehmigung eines Planungskorridors für den Abschnitt Süd. Das DialogMobil besuchte dafür Wernrode, Schernberg, Bad Tennstedt, Greußen, Straußfurt, Sömmerda, Schloßvippach und Kerspleben.

Am 19. Januar 2022 fand der 2. Kartierungsworkshop als Web-Konferenz statt. Eingeladen waren Umweltbehörden und Umweltverbände aus Thüringen. Im Workshop wurde die Vorgehensweisen für die Kartierung im Rahmen des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens erörtert und Hinweise dazu erbeten.

Im Rahmen der Länder-AG am 12. Juli 2022 hat 50Hertz die zuständigen Landesministerien in Thüringen online über den aktuellen Planungsstand informiert. Am 14. Juli 2022 folgte das Planungsforum in Präsenz in Sömmerda. Dort wurden die konkrete Vorschlagstrasse und mögliche Alternativen für deren Verlauf den beteiligten Trägern öffentlicher Belange vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Bei der sich anschließenden DialogMobil-Tour informierte 50Hertz Bürgerinnen und Bürger vom 25. bis 29. Juli entlang des als Ergebnis der Bundesfachplanung festgelegten Korridors. Das DialogMobil machte dazu in sieben Orten Station: Wernrode, Tunzenhausen, Greußen, Schloßvippach, Gundersleben, Kerspleben und Sömmerda. Dabei stellte das Projektteam den aktuellen Planungsstand unter großer Resonanz vor und sammelte zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung für die nächsten Verfahrensschritte ein. Das Team besuchte im Rahmen der DialogMobil-Tour alle Landkreise, die von einer späteren Trasse berührt sein könnten. Ziel war dabei die Schaffung von Transparenz über die Planungen und die zugrundeliegenden Bewertungskriterien.

Mit der digital durchgeführten Länder-AG am 29. August 2023 informierte 50Hertz die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden von Sachsen-Anhalt und Thüringen zum aktuellen Stand des Vorhabens und der Unterlagenerstellung zur Planfeststellung nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Themen waren außerdem die wesentlichen Inhalte der technischen und der Umweltunterlagen nach § 21 NABEG sowie die nächsten Verfahrensschritte und die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese und weitere Fragen waren auch Gegenstand des Planungsforums am 19. September 2023 in Sömmerda. Dort informierte das Projektteam Träger öffentlicher Belange an drei Infoständen ausführlich zu den Themen „Technik und Bau“, „Alternativenprüfungen und Umweltverträglichkeit“ sowie „Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Maßnahmen und Artenschutz“. Zum Abschluss der Informationskaskade besuchte 50Hertz in der letzten Septemberwoche mit dem DialogMobil die Orte Schernberg, Wernrode, Greußen, Großrudestedt, Erfurt-Kerspleben sowie Sömmerda. Das Projektteam informierte die Öffentlichkeit entlang des festgelegten Korridors zum geplanten Trassenverlauf, der Technik und den anstehenden Schritten im Genehmigungsverfahren.

Abschnitt Nord

Mit Telefon- und Webkonferenzen hat 50Hertz die vom Abschnitt Nord berührten Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Kyffhäuserkreis über das bevorstehende Verfahren und den ersten Entwurf für einen Antrag nach § 6 NABEG informiert. Der Landkreis Nordhausen wählte ein schriftliches Verfahren für erste Planungshinweise. Bei den Konferenzen nahmen auch berührte Städte und Gemeinden teil. Zusätzlich wurden einige Städte und Gemeinden auch in gesonderten Terminen über das bevorstehende Verfahren informiert.

In der Woche vom 29. Juni bis 3. Juli 2020 machte das DialogMobil acht Mal Station in der Planungsregion, und zwar in Farnstädt, Sangerhausen, Wolferstedt, Edersleben, Hain (Kleinfurra), Heringen, Brücken-Hackpfüffel und Roßla.

Vom 17. bis zum 21. Januar 2022 informierte 50Hertz die Bürgerinnen und Bürger entlang des Korridorverlaufs in einer Veranstaltungswoche mit verschiedenen Dialogformaten. Angesichts der pandemischen Lage bestand das Angebot dieses Mal aus virtuellen Dialogmöglichkeiten: Je nach eigener Präferenz konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zu Videokonferenzen oder Telefonsprechstunden anmelden und über den Stand der Planung informieren. Ein grundlegendes Info-Paket mit Kartenmaterial und Erläuterungen ließ sich parallel zum Onlineangebot vor Ort in Sangerhausen, Kelbra, Lutherstadt Eisleben und Heringen / Helme abholen, war aber auch digital und postalisch verfügbar.

Am 25. Oktober 2022 fand der 2. Kartierungsworkshop im Abschnitt Nord als Web-Konferenz statt. Dazu eingeladen waren Umweltbehörden und Umweltverbände aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Workshop wurden die Vorgehensweisen für die Kartierung im Rahmen des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens erörtert und Hinweise dazu erbeten.

50Hertz informierte die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden von Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der digital durchgeführten Länder-AG am 10. April 2024 zum aktuellen Stand des Vorhabens und der Unterlagenerstellung zur Planfeststellung nach § 21 NABEG. Themen waren außerdem die wesentlichen Inhalte der technischen und der Umweltunterlagen nach § 21 NABEG sowie die nächsten Verfahrensschritte und die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese und weitere Themen waren auch Gegenstand des Planungsforums am 25. April 2024 in Heringen/Helme. Dort informierte das Projektteam Träger öffentlicher Belange außerdem an Infoständen ausführlich zu den Themen „Technik und Bau“, „Umwelt und Alternativenprüfungen“ sowie „Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Maßnahmen“. Zum Abschluss der Informationskaskade besuchte 50Hertz vom 28. bis 30. Mai 2024 mit dem DialogMobil die Orte Allstedt, Wolkramshausen, Heringen/Helme sowie Edersleben. Das Projektteam informierte die Öffentlichkeit entlang des festgelegten Korridors zum geplanten Trassenverlauf, der Technik und den anstehenden Schritten im Genehmigungsverfahren und nahm Hinweise entgegen.

Antragsunterlagen einsehen

Für jeden Abschnitt des Vorhabens werden die Anträge online als digitaler Planungsordner zur Verfügung gestellt. Alternativ können auch pdf-Dokumente genutzt werden. Auch die Bundesnetzagentur stellt auf der Projektwebseite von Vorhaben 44 die Unterlagen bereit.

Digitaler Planungsordner von 50Hertz zur Netzanbindung Südharz (Vorhaben 44)

  • Abschnitt Nord:Plan und Unterlagen nach § 21 NABEG
  • Abschnitt Süd: Plan und Unterlagen nach § 21 NABEG
Öffentlichkeitsbeteiligung

Ihre Hinweise und Anmerkungen zur Netzanbindung Südharz helfen uns bei der Planung des Vorhabens.

Bitte nutzen Sie dazu unsere digitale Hinweisplattform, auf der Sie ganz einfach Ihre Anmerkungen hinterlegen können. Wir werden jeden Hinweis für die weitere Planung prüfen.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • FLYER
  • INFOLETTER
  • VIDEOS
  • KARTEN
  • INFORMATIONEN ZUR BUNDESFACHPLANUNG
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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