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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Energiedreieck Mitteldeutschland

Energiedreieck Mitteldeutschland

Zur Netzverstärkung im südlichen Sachsen-Anhalt und angrenzenden Sachsen plant 50Hertz den Ersatzneubau einer 380-kV-Freileitung.

Das im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ausgewiesene Vorhaben 93 Netzverstärkung Lauchstädt-Leuna-Pulgar trägt den Namen „Energiedreieck Mitteldeutschland“ und besteht aus drei Bestandteilen:

  • dem Ersatzneubau einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Lauchstädt (bei Halle) über Leuna/Merseburg/Weißenfels zum Umspannwerk Pulgar (bei Leipzig),
  • dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Lauchstädt und Eula (bei Borna) und
  • dem Bau eines neuen Umspannwerks im Suchraum Leuna/Merseburg/Weißenfels.

Die Inbetriebnahme der neuen Freileitung sowie des neuen Umspannwerkes ist bis 2033 geplant. Die Umspannwerke in Bad Lauchstädt und Pulgar werden im Zuge der Maßnahme auf den jeweiligen Bestandsflächen erweitert.

Nach Erhalt des Untersuchungsrahmens im Juli 2024 von der Bundesnetzagentur, erarbeitet 50Hertz derzeit die Unterlagen zur Bundesfachplanung. Die Einreichung dieser Unterlagen ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Im Januar 2026 wird die Öffentlichkeit vor Ort über den aktuellen Projektstand und die Inhalte der Bundesfachplanungsunterlagen im Rahmen von Infomärkten informiert und es gibt noch einmal die Möglichkeit, Hinweise abzugeben.

Die zuständigen Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Cottbus.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie unten im Abschnitt Status.

Bildunterschrift...

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNERIN

Lisa Wollny

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0)30 5150-4991 
  • E-Mail:
    lisa-marie.wollny@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Die Region rund um das Vorhaben befindet sich mitten im Strukturwandel: fossile Energieträger werden abgelöst, Wind- und Solarparks werden immer präsenter, Wasserstofftechnologien halten Einzug. Um diesen wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Übertragungskapazitäten zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen ausgebaut und das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse verstärkt werden. Somit trägt das Vorhaben in erheblichem Maß auch dazu bei, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verringern oder zu vermeiden. Daneben ergibt sich der Bedarf für das Vorhaben außerdem aus dem Lastzuwachs durch den Chemiestandort Leuna im Zuge der Transformation zu grüner Chemie und des Ausbaus der Wasserstoffelektrolyse.

Nach mehrjähriger Bedarfsplanung wurde das Netzausbauvorhaben von der Bundesnetzagentur bestätigt und im Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Gesetzgeber beschlossen und muss somit von 50Hertz geplant und umgesetzt werden.

Genehmigung, Information und Beteiligung

Planfeststellungsverfahren 2027-2029

Mit der Bedarfsbestätigung als konkretes Leitungsbauvorhaben im Bundesbedarfsplangesetz durch den Gesetzgeber im Juli 2022 schließt sich seit dem Jahr 2024 die mehrjährige Genehmigungsphase an. Diese unterteilt sich in zwei Schritte: die Bundesfachplanung und die anschließende Planfeststellung. Beide Verfahren werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als genehmigende Behörde durchgeführt. Dabei wird das Ziel verfolgt, einen technisch und wirtschaftlich sinnvollen Verlauf mit gleichzeitig möglichst geringen Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt zu finden.

Zunächst wird in der Bundesfachplanung ein durchgehender, bis zu 1.000 Meter breiter Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt des Vorhabens gesucht. Dabei werden die Gegebenheiten vor Ort, vorhandene Industrie- und Siedlungsflächen, Naturschutzbelange, Ziele der Raumordnung und andere Infrastrukturen berücksichtigt. Im Verlauf des Verfahrens vertieft 50Hertz die Planungen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Der als Ergebnis der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren. In diesem wird innerhalb des festgelegten Trassenkorridors der detaillierte Trassenverlauf ausgearbeitet. Das beinhaltet die konkrete Planung der Masttypen und -standorte sowie naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Nach Abwägung aller Fakten und Argumente erteilt die Bundesnetzagentur mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die Bauerlaubnis. Die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist für das Jahr 2033 geplant.

Im ersten Quartal 2023 sind bei 50Hertz die Vorbereitungen für die Bundesfachplanung gestartet. Anfang 2024 hat 50Hertz den Antrag auf Bundesfachplanung bei der BNetzA eingereicht. Im Juli 2024 erhielt 50Hertz den Untersuchungsrahmen für das Vorhaben. Im Untersuchungsrahmen legt die BNetzA fest, welche Unterlagen und Gutachten 50Hertz als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber zur Bundesfachplanung vorlegen muss. Er stellt somit die Grundlage für die weitere planerische Arbeit von 50Hertz dar. Die Einreichung der finalen Bundesfachplanungsunterlagen ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wichtiger Bestandteil der Genehmigung ist die Information und der Austausch mit der Öffentlichkeit. Sowohl 50Hertz als auch die BNetzA beziehen die Öffentlichkeit deshalb mehrfach in das Genehmigungsverfahren ein. Im Juli 2024 erhielt 50Hertz den Untersuchungsrahmen für das Vorhaben. Im Untersuchungsrahmen legt die BNetzA fest, welche Unterlagen und Gutachten 50Hertz als zuständiger Übertragungsnetz­betreiber zur Bundesfachplanung vorlegen muss. Er stellt somit die Grundlage für die weitere planerische Arbeit von 50Hertz dar. Dabei baut 50Hertz während des gesamten Vorhabens in erprobter Weise auf die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und sucht den Dialog mit Vertreter*innen aus der Politik, der Fachverwaltungen und mit Anwohner*innen. 

Die vom Vorhaben betroffenen Kreise (Burgenlandkreis und Saalekreis in Sachsen-Anhalt und Kreis Leipzig in Sachsen) wurden ab dem Frühjahr 2023 informiert und in die Planung mit einbezogen. Im September 2023 war 50Hertz mit dem DialogMobil an drei Standorten entlang der in Frage kommenden Trassekorridoralternativen unterwegs. Dabei informierten Projektmitarbeitende Anwohner*innen über das Vorhaben, klärten offene Fragen und nahmen Hinweise entgegen. Im Januar 2026 ist 50Hertz erneut in der Region unterwegs, um über den aktuellen Projektstand zu informieren. Zwischen dem 20. und dem 22.01. ist das Projektteam mit Infomärkten an unterschiedlichen Standorten entlang des Korridors unterwegs und freut sich auf weitere Hinweise und die Möglichkeit zum Austausch:

  • in Frankleben in der Harry-Kaßler-Sporthalle am Dienstag, 20.01.2026, von 15:30 bis 18:30 Uhr,
    Bahnhofstraße 59, 06259 Braunsbedra-Frankleben,
  • in Bad Lauchstädt in der Begegnungsstätte Alte Remise am Mittwoch, 21.01.2026, von 15:30 bis 18:30 Uhr,
    Querfurter Straße 10, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt,
  • in Pegau im Bürgerhaus Wiederau am Donnerstag, 22.01.2026, von 15:30 bis 18:30 Uhr,
    Senderstraße 8b, 04523 Pegau.

Die Bundesnetzagentur bezieht die Öffentlichkeit im Zuge der Bundesfachplanung formal mehrmals in das Genehmigungsverfahren ein. Um über alle Maßnahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von 50Hertz und der formellen Beteiligung der BNetzA rechtzeitig informiert zu werden, melden Sie sich bitte bei unserem Newsletter an.

Trassenkorridore

In der aktuellen Bundesfachplanung hat 50Hertz zwischen den beiden Endpunkten des Vorhabens 1.000 Meter breite Trassenkorridore entwickelt, in denen eine Freileitung realisiert werden kann. Trassenkorridore sind Gebietsstreifen zwischen beiden Endpunkten, in denen die Möglichkeit bestehen muss, eine neue Freileitung zu bauen. Im Gegensatz zum Trassenkorridor ist die spätere Freileitungstrasse wesentlich schmaler. Diese wird nach der Bundesfachplanung, im sogenannten Planfeststellungsverfahren, betrachtet. Der Korridorverlauf sollte sich an bereits vorhandenen Infrastrukturen orientieren. Ziel ist, einen möglichst gradlinigen, gebündelten Trassenverlauf zu finden, der sich so wenig wie möglich Sied­lungen annähert sowie einen geringen Eingriff für Natur und Umwelt mit sich bringt.

Im Rahmen der Bundesfachplanung fanden seit Anfang 2024 umfangreiche Untersuchungen mit dem Ziel, den verträglichsten Trassenkorridor zu ermitteln, statt. Dabei wurden Alternativen für mögliche Trassenkorridore entwickelt und in Teilabschnitten, sogenannten Korridorsegmenten, miteinander verglichen.

Konkret wurden in zwei Teilbereichen einzelne Korridorsegmente miteinander verglichen:

  • zwischen dem Umspannwerk Lauchstädt und der Gemeinde Frankleben (1, 1A und 2) sowie
  • zwischen der Gemeinde Werben und dem Umspannwerk Pulgar bei Zwenkau (4, 5, 6, 7, 8).

Im Abschnitt zwischen den Gemeinden Frankleben und Werben (3) ist der Korridorverlauf alternativlos.

50Hertz hat in allen Korridorabschnitten die mit dem Bau und Betrieb einer neuen Freileitung zu erwartenden Konflikte sorgfältig und umfänglich geprüft und abgewogen. Das Ergebnis des Vergleichs: Der verträglichste Trassenkorridor mit Blick auf die vorhandenen Konflikte (50Hertz-Trassenkorridorvorschlag) besteht aus den Segmenten 1A-3-6-7-5 (siehe orange eingefärbter Korridor auf der Übersichtskarte). Eine zusammenfassende Begründung für den Vorschlagskorridor ist im aktuellen Infoletter dargestellt.

Informationen und Materialien

  • KARTEN
  • FLYER UND INFORMATIONSMATERIALIEN
  • VIDEOS
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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