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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Energiedreieck Mitteldeutschland

Energiedreieck Mitteldeutschland

Zur Netzverstärkung im südlichen Sachsen-Anhalt und angrenzenden Sachsen plant 50Hertz den Ersatzneubau einer 380-KV-Freileitung.

Das im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ausgewiesene Vorhaben 93 Netzverstärkung Lauchstädt-Leuna-Pulgar trägt den Namen „Energiedreieck Mitteldeutschland“ und besteht aus drei Bestandteilen:

  • dem Ersatzneubau einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Lauchstädt (bei Halle) über Leuna/Merseburg/Weißenfels zum Umspannwerk Pulgar (bei Leipzig),
  • dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Lauchstädt und Eula (bei Borna) und
  • dem Bau eines neuen Umspannwerks im Suchraum Leuna/Merseburg/Weißenfels.

Die Inbetriebnahme der neuen Freileitung sowie des neuen Umspannwerkes ist bis 2033 geplant. Die Umspannwerke in Bad Lauchstädt und Pulgar werden im Zuge der Maßnahme auf den jeweiligen Bestandsflächen erweitert.

Aktuell bereitet 50Hertz die Antragsunterlagen zur Bundesfachplanung vor, in der im Ergebnis mögliche Trassenkorridore für die Freileitung ermittelt, bewertet und eine bevorzugte Korridoralternative benannt werden. Im September 2023 plant 50Hertz vor der Beantragung der Bundesfachplanung diese Korridoralternativen der Öffentlichkeit vorzustellen. Mit dem Abschluss der Bundesfachplanung wird im Jahr 2026 gerechnet.

Die zuständigen Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Cottbus.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie unten im Abschnitt Status.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNERIN

Lisa Wollny

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0)30 5150-4991 
  • E-Mail:
    Lisa-Marie.Wollny@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Die Region rund um das Vorhaben befindet sich mitten im Strukturwandel: fossile Energieträger werden abgelöst, Wind- und Solarparks werden immer präsenter, Wasserstofftechnologien halten Einzug. Um diesen wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Übertragungskapazitäten zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen ausgebaut und das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse verstärkt werden. Somit trägt das Vorhaben in erheblichem Maß auch dazu bei, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verringern oder zu vermeiden. Daneben ergibt sich der Bedarf für das Vorhaben außerdem aus dem Lastzuwachs durch den Chemiestandort Leuna im Zuge der Transformation zu grüner Chemie und des Ausbaus der Wasserstoffelektrolyse.

Nach mehrjähriger Bedarfsplanung wurde das Netzausbauvorhaben von der Bundesnetzagentur bestätigt und im Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Gesetzgeber beschlossen und muss somit von 50Hertz geplant und umgesetzt werden.

Suchraum und Korridor

Die im Rahmen der Bundesfachplanung zu erarbeitenden Trassenkorridore müssen sich innerhalb des von der BNetzA vorgegebenen Untersuchungsraums befinden. Dieser Untersuchungsraum wird als Puffer entlang der zu verstärkenden Bestandstrasse konstruiert und hat einen Längen-Breiten-Verhältnis von 2,5:1. Als Länge wird die Luftlinie zwischen Anfangs- und Endpunkt der Leitung herangezogen. Bei der Suche nach einem geeigneten Trassenkorridor darf der vorgegebene Untersuchungsraum nicht verlassen werden.

Um den Einfluss des Ersatzneubaus auf Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten, folgt 50Hertz bei der Korridorsuche dem Bündelungsgebot. Das heißt, der Korridorverlauf sollte sich an bereits vorhandenen Infrastrukturen orientieren. Ziel ist, einen möglichst gradlinigen, gebündelten Trassenverlauf zu finden, der sich so wenig wie möglich Sied­lungen annähert sowie einen geringen Eingriff für Natur und Umwelt mit sich bringt.

Genehmigung, Information und Beteiligung

Mit der Bedarfsbestätigung als konkretes Leitungsbauvorhaben im Bundesbedarfsplangesetz durch den Gesetzgeber im Juli 2022 schließt sich ab dem Jahr 2024 die mehrjährige Genehmigungsphase an. Diese unterteilt sich in zwei Schritte: die Bundesfachplanung und die anschließende Planfeststellung. Beide Verfahren werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als genehmigende Behörde durchgeführt. Dabei wird das Ziel verfolgt, einen technisch und wirtschaftlich sinnvollen Verlauf mit gleichzeitig möglichst geringen Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt zu finden.

Zunächst wird in der Bundesfachplanung ein durchgehender, bis zu 1.000 Meter breiter Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt des Vorhabens gesucht. Dabei werden die Gegebenheiten vor Ort, vorhandene Industrie- und Siedlungsflächen, Naturschutzbelange, Ziele der Raumordnung und andere Infrastrukturen berücksichtigt. Im Verlauf des Verfahrens vertieft 50Hertz die Planungen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Der als Ergebnis der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren. In diesem wird innerhalb des festgelegten Trassenkorridors der detaillierte Trassenverlauf ausgearbeitet. Das beinhaltet die konkrete Planung der Masttypen und -standorte sowie naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Nach Abwägung aller Fakten und Argumente erteilt die Bundesnetzagentur mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die Bauerlaubnis. Die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist für das Jahr 2033 geplant.

Im ersten Quartal 2023 sind bei 50Hertz die Vorbereitungen für die Bundesfachplanung gestartet. Anfang 2024 möchte 50Hertz den Antrag auf Bundesfachplanung bei der BNetzA einreichen. Daraufhin wird die Bundesfachplanung nach derzeitigem Zeitplan voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wichtiger Bestandteil der Genehmigung ist die Information und der Austausch mit der Öffentlichkeit. Sowohl 50Hertz als auch die BNetzA beziehen die Öffentlichkeit deshalb mehrfach in das Genehmigungsverfahren ein. Dabei baut 50Hertz während des gesamten Vorhabens in erprobter Weise auf die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und sucht den Dialog mit Vertreter*innen aus der Politik, der Fachverwaltungen und mit Anwohner*innen.

Die vom Vorhaben betroffenen Kreise (Burgenlandkreis und Saalekreis in Sachsen-Anhalt und Kreis Leipzig in Sachsen) wurden ab dem Frühjahr 2023 informiert und in die Planung mit einbezogen. Für September 2023 ist für die vom Vorhaben betroffenen Anwohner*innen eine DialogMobil-Tour an voraussichtlich drei Standorten entlang der in Frage kommenden Trassenkorridoralternativen vorgesehen. Dort beantworten Projektmitarbeitende offene Fragen aller Bürger*innen der umliegenden Ortschaften.

Die Bundesnetzagentur bezieht die Öffentlichkeit mit einer Antragskonferenz, dem Anhörungsverfahren und dem Erörterungstermin im Zuge der Bundesfachplanung formal mehrmals in das Genehmigungsverfahren ein. Um über alle Maßnahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von 50Hertz und der formellen Beteiligung der BNetzA rechtzeitig informiert zu werden, melden Sie sich bitte bei unserem Newsletter an.

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