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Start/Vertragspartner/Systemdienstleistungen/Abschaltbare Lasten

Abschaltbare Lasten

Mit der Verordnung über Vereinbarungen zu Abschaltbaren Lasten vom 16. August 2016 (AbLaV) wurden die Rahmenbedingungen zur vertraglichen Verpflichtung abschaltbarer Lasten an die Entwicklungen im deutschen Strommarkt angepasst. Die Anforderungen an abschaltbare Lasten wurden derart umgestaltet, dass Lasten ab 5 MW mit prognostizierbarem Lastverlauf als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung präqualifiziert und für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit vertraglich verpflichtet werden können.

Abschaltbare Lasten im Sinne dieser Verordnung sind Verbrauchseinheiten, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können. Anbieter können ihr Gebot individuell nach den technischen Gegebenheiten ihrer Lasten abgeben. Durch die veränderten Präqualifikationsbedingungen und dem wöchentlichen Ausschreibungszeitraum ist das Produkt der abschaltbaren Lasten flexibler gestaltet worden.

Gemäß AbLaV erfolgt durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wöchentlich eine Ausschreibung von sofort abschaltbaren Lasten (SOL) und schnell abschaltbaren Lasten (SNL) über die gemeinsame Ausschreibungsplattform der ÜNB. Die Bundesnetzagentur ist befugt, die Höhe der Ausschreibungsmenge auf Basis wiederkehrender Bedarfsanalysen der Übertragungsnetzbetreiber anzupassen.
Die aktuellen Ausschreibungsmengen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen auf regelleistung.net.

Zur Teilnahme an einer Ausschreibung muss jeder Anbieter, der über eine Abschaltleistung verfügt und diese anbieten möchte, die Präqualifikation bei seinem Anschluss-ÜNB erfolgreich durchlaufen. Dies ist Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem jeweiligen Anschluss-ÜNB.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die maßgeblichen Rahmenbedingungen zur Ausschreibung von abschaltbaren Lasten: 

  • Ausschreibungszeitraum: wöchentlich 
  • Produkte: sofort abschaltbare Lasten (SOL) und schnell abschaltbare Lasten (SNL) 
  • Ausschreibungsmengen: Die aktuellen Mengen sind auf regelleistung.net zu entnehmen
  • Angebotsgröße: Mindestangebotsgröße 5 MW und Maximalangebotsgröße 200 MW 
  • Ausschreibungszeitpunkte: entsprechend dem Ausschreibungskalender
  • Angebotsabrufdauer: Zeitdauer der Abschaltleistung, wobei mindestens eine und höchstens 32 Viertelstunden angegeben werden dürfen 
  • Aktivierung:
    - SOL: innerhalb von 350 Millisekunden automatisch frequenzgesteuert bei Unterschreiten einer vorgegebenen Netzfrequenz und unverzögert ferngesteuert durch den Betreiber des Übertragungsnetzes (sofort abschaltbare Lasten)
    - SNL: innerhalb von 15 Minuten ferngesteuert durch den Betreiber des Übertragungsnetzes 

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen, anonymisierte Ausschreibungsergebnisse sowie die im Rahmenvertrag und in der AbLaV geregelten Veröffentlichungen erfolgen über den frei zugänglichen Bereich der Internetplattform.

Die operative Kommunikation zwischen ÜNB und Anbieter basiert weiterhin auf dem bestehenden elektronischen Kommunikationsverfahren. Hierfür wurde der Lastmanagement Server (LaMaS) und der Anbieterclient „ALadIn“ an die Änderungen der AbLaV angepasst.

Der Anbieterclient „ALadIn“ wird den Anbietern weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt. Den Anbietern durch die Nutzung des „ALadIn“ entstehende Kosten für Drittanbieterkomponenten müssen jedoch vom Anbieter getragen werden.

Präqualifikation

Der für den Anschluss zuständige Übertragungsnetzbetreiber schließt gemäß der zugrundeliegenden AbLaV bundeseinheitliche Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern von abschaltbaren Lasten in seiner Regelzone ab. Die Anbieter müssen in einem bundesweit einheitlichen Präqualifikationsverfahren nachweisen, dass die Verbrauchseinrichtungen den Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der AbLaV genügen.

Sämtliche Unterlagen zur Präqualifikation finden Sie auf regelleistung.net.

Rahmenvertrag

Für die Umsetzung der vertraglichen Regelungen aus der AbLaV wurde ein bundeseinheitlicher Musterrahmenvertrag entwickelt, der das Vertragsverhältnis zwischen Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber und dem potentiellen Anbieter einer abschaltbaren Last regelt. Auf Basis dieses Vertrages können zukünftig die Anbieter von abschaltbaren Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit in den operativen Netzbetrieb im Sinne der AbLaV eingebunden werden.

Mit Abschluss des Rahmenvertrages werden die technischen, rechtlichen, organisatorischen, operativen und kommerziellen Rahmenbedingungen zwischen den Anbietern und den Übertragungsnetzbetreibern für die Nutzung der abschaltbaren Lasten festgelegt. Die Rahmenverträge regeln hierbei explizit das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die Pflichten der Vorhaltung und Erbringung, die Qualitäten und Abrufoptionen der abschaltbaren Lasten sowie deren Vergütung. 

Wesentliche Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen einem Anbieter und einem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ist ein erfolgreich abgeschlossenes Präqualifikationsverfahren für die jeweilige abschaltbare Last. Die Dokumentation eines erfolgreichen Präqualifikationsverfahrens ist Bestandteil des gültigen Rahmenvertrages. Der abgeschlossene Rahmenvertrag berechtigt einen Anbieter zur Teilnahme an der monatlichen Ausschreibung für abschaltbare Lasten.

Sämtliche Unterlagen zum Rahmenvertrag finden Sie unter regelleistung.net.

Bei Interesse an einer Präqualifikation wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Ansprechpartner, welche im Anschluss mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

KONTAKT

50Hertz Transmission GmbH

Ansprechpartner Präqualifikation
  • E-Mail:
    pq-regelleistung@50hertz.com
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